Grundlagen für Frage "Wie ist die Wirksamkeit der eingesetzten [Masern-]Impfstoffe einzuschätzen?"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung.html wird die Frage "Wie ist die Wirksamkeit der eingesetzten Impfstoffe einzuschätzen" beantwortet.

In der Antwort steht unter anderem:
"Die zweimalige Masern-Schutzimpfung schützt 98 bis 99 % der Geimpften. ... Auch der überwiegende Anteil der Masernfälle in Deutschland betrifft Ungeimpfte und (wenige) einmal Geimpfte (Daten des Robert Koch-Instituts, RKI)."

Bitte senden Sie mir die Daten des RKIs zu, auf die sich diese Aussagen berufen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Unter https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlagen für Frage "Wie ist die Wirksamkeit der eingesetzten [Masern-]Impfstoffe einzuschätzen?" [#205147]
Datum
6. Dezember 2020 21:16
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Unter https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung.html wird die Frage "Wie ist die Wirksamkeit der eingesetzten Impfstoffe einzuschätzen" beantwortet. In der Antwort steht unter anderem: "Die zweimalige Masern-Schutzimpfung schützt 98 bis 99 % der Geimpften. ... Auch der überwiegende Anteil der Masernfälle in Deutschland betrifft Ungeimpfte und (wenige) einmal Geimpfte (Daten des Robert Koch-Instituts, RKI)." Bitte senden Sie mir die Daten des RKIs zu, auf die sich diese Aussagen berufen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205147/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 06.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.12.2020
Datum
7. Dezember 2020 18:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-243. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 06.12.2020 [#205147] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 06.12.2020 [#205147]
Datum
8. Februar 2021 17:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlagen für Frage "Wie ist die Wirksamkeit der eingesetzten [Masern-]Impfstoffe einzuschätzen?"“ vom 06.12.2020 (#205147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205147/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.12.2020 [#205147] / 2020-243 Sehr Antragsteller/in
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.12.2020 [#205147] / 2020-243
Datum
2. März 2021 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Impfung gegen Masern wird nunmehr seit über 50 Jahren weltweit angewandt. Sie weist ein hervorragendes Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil auf. Zu den Masernimpfungen wurden weltweit Tausende von internationalen Studien (z.B. klinische Studien wie Beobachtungsstudien) publiziert, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. In sogenannten Systematischen Reviews (systematischen Übersichtsarbeiten) werden publizierte Daten allerdings systematisch nach bestimmten Fragestellungen und methodischen Vorgaben gebündelt und gemeinsam statistisch ausgewertet, was die Validität der Aussagen erhöht. Sie bilden den Goldstandard derartiger Untersuchungen und integrieren in der Regel tausende von Studienteilnehmern. Im Rahmen eines aktuellen Systematischen Reviews der Cochrane Collaboration zur Bewertung der Wirksamkeit der Masernimpfungen wurde eine Effektivität der zweiten Impfung gegen Masern unabhängig vom Alter der Kinder bei der ersten Impfung von 96% errechnet (1). Bei Alter der Kinder zur ersten Impfung von 10-12 Monaten lag die Effektivität der zweiten Impfung eines weiteren aktuellen systematischen Reviews bei 96-100% (2). In Hinblick auf die Einschätzung der Wirksamkeit der Masernimpfstoffe in Deutschland liegen Daten aus einer Ausbruchsuntersuchung vor, die eine Effektivität der zweimaligen Masernimpfungen in Deutschland von 99% (95% Konfidenzintervall 97% bis 100%) errechnete (3-4). In Deutschland sollte die erste Impfung Kindern ab einem Alter von 11 Monaten verabreicht werden. Die Daten zu in Deutschland aufgetretenen Masernfälle werden nach §6 und §7 Infektionsschutzgesetz konstant erhoben. Hier gehen auch Daten vom Impfstatus der übermittelten akuten Masernfälle ein. Diese werden jährlich in den Epidemiologischen Jahrbüchern des Robert Koch-Institutes beschrieben (5). Die Daten zeigen, dass in den Berichtsjahren 2015 bis 2019 jährlich im Mittel rund 80% der Masernfälle ungeimpft waren und im Mittel rund 70% der (restlichen) geimpften Fälle unzureichend mit nur einer Dosis geimpft worden waren. Teilweise handelte es sich hier auch noch um Riegelungsimpfungen, die zu spät erfolgt waren und eine akute Masernerkrankung nicht mehr verhindern konnten. Die momentane Lage erschwert es zurzeit erheblich, auf alle an das Robert Koch-Institut gerichteten Fragen zeitgerecht oder zeitnah antworten zu können. Die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Literatur: 1) Di Pietrantonj C, Rivetti A, Marchione P, Debalini MG, Demicheli V. Vaccines for measles, mumps, rubella, and varicella in children (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews 2020, Issue 4. Art. No.: CD004407. 2) Carazo S, Billard MN, Boutin A, De Serres G: Effect of age at vaccination on the measles vaccine effectiveness and immunogenicity: systematic review and meta-analysis. BMC Infectious Diseases (2020) 20:251. https://doi.org/10.1186/s12879-020-4870-x 3) Wichmann O, Ultsch B: Effektivität, Populationseffekte und Gesundheitsökonomie der Impfungen gegen Masern und Röteln. Bundesgesundheitsbl 2013·56:1260–1269. 4) Wichmann O, Hellenbrand W, Sagebiel D et al (2007) Large measles outbreak at a German public school, 2006. Pediatr Infect Dis J 26:782–786. 5) Epidemiologische Jahrbücher des RKI: siehe https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html;jsessionid=7ED05A30A31A01AC24DB0E6231D81FFF.internet062 Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.12.2020 [#205147] / 2020-243 [#205147] Sehr <…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.12.2020 [#205147] / 2020-243 [#205147]
Datum
2. März 2021 15:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Besten Dank für die detaillierte Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205147/