Grundlagen für Fusionen zweier oder mehrerer Kommunen

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus persönlichen Gründen interessiere ich mich dafür, welche Grundlagen für Fusionen zweier oder mehrerer Kommunen geschaffen werden müssen, bzw. welche gesetzlichen Grundlagen es dazu gibt.
Gibt es in Ihrem Hause dazu eine Informationsbroschüre, ein Handbuch oder ähnliches? Könnten Sie mir bitte etwaige Schriftstücke zusenden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in aus persönlichen Gründen interessiere ich mich dafür,…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlagen für Fusionen zweier oder mehrerer Kommunen [#23824]
Datum
6. Juli 2017 08:18
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in aus persönlichen Gründen interessiere ich mich dafür, welche Grundlagen für Fusionen zweier oder mehrerer Kommunen geschaffen werden müssen, bzw. welche gesetzlichen Grundlagen es dazu gibt. Gibt es in Ihrem Hause dazu eine Informationsbroschüre, ein Handbuch oder ähnliches? Könnten Sie mir bitte etwaige Schriftstücke zusenden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Rückertstraße 7, 97072 Würzburg
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Änderungen im Bestand von Gemeinden …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Grundlagen für Fusionen zweier oder mehrerer Kommunen [#23824]
Datum
6. Juli 2017 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Änderungen im Bestand von Gemeinden werden auf Antrag oder von Amts wegen vorgenommen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen – NHGV). Änderungsanträge können von den Gebietskörperschaften, deren Bestand geändert werden soll, gestellt werden (§ 11 Abs. 2 Satz 1 NHGV). Der Änderungsantrag setzt eine Beschlussfassung des Gemeinderats voraus; (einzelne) Bürger der Gemeinden, deren Bestand geändert werden soll, sind nicht antragsbefugt. Die Eingliederung oder Neubildung einer Gemeinde wird nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) durch Gesetz vorgenommen. Die Entscheidung trifft der Bayerische Landtag. Im vorbereitenden Verfahren sind die betroffenen Gemeinden zu beteiligen (Erteilung des Einvernehmens oder Anhörung, wenn die Umgliederung gegen den Willen einer der beteiligten Gemeinden erfolgen soll). Es soll gemäß Art. 11 Abs. 4 GO auch den Gemeindebürgern, deren gemeindliche Zugehörigkeit wechselt, Gelegenheit gegeben werden, zu der Änderung in geheimer Abstimmung Stellung zu nehmen (bei Bildung einer neuen Gemeinde gilt dies auch für deren Namen). Gemäß Art. 11 Abs. 2 GO können Änderungen im Bestand von Gemeinden vorgenommen werden, 1. wenn Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen und die beteiligten Gemeinden einverstanden sind, 2. gegen den Willen beteiligter Gemeinden, wenn dringende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Ziel muss es sein, Gemeinwesen zu schaffen, die nach Gebiet, Bevölkerung und Leistungsfähigkeit eine sachgerechte Erfüllung der Gemeindeaufgaben erwarten lassen. Die Erfüllung kommunaler Aufgaben müsste verbessert, erleichtert, vereinfacht, verbilligt oder im Wirkungsgrad gesteigert werden. Daneben müssten auch die Bürgernähe der Gemeindeverwaltung, die Teilnahmemöglichkeit der Einwohner am Gemeindeleben sowie deren örtliche Verbundenheit gewahrt bleiben. Ein Rechtsanspruch auf die Umgliederungsmaßnahme besteht nicht; sie liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, im Fall von Bestandsänderungen von Gemeinden also des Bayerischen Landtags. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für diese schnelle, freundliche und ausführliche Antwort. Alle meine Fra…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Grundlagen für Fusionen zweier oder mehrerer Kommunen [#23824]
Datum
6. Juli 2017 12:35
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für diese schnelle, freundliche und ausführliche Antwort. Alle meine Fragen wurden vollumfäng­lich beantwortet. Vielen Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Rückertstraße 7, 97072 Würzburg