Grundsatz zum Beitrag / zur Abgabe

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Auf welchem Grundsatz, oder Gesetz stützt sich die Abgabe bzw. die Beiträge für das öffentlich-rechtliche Fernsehen?
Ich möchte die Programme nicht nutzen, stehe einer "Abschaltung" der entsprechenden Programme offen gegenüber (ähnlich dem Pay-TV wird das sicher möglich sein).
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um die Beiträge nicht abführen zu müssen.
Für eine umfassende, unabhängige Berichterstattung gibt es ja reichlich andere Möglichkeiten für Verbraucher..

Behörde benötigt

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welchem Grun…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundsatz zum Beitrag / zur Abgabe [#9237]
Datum
9. April 2015 17:48
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welchem Grundsatz, oder Gesetz stützt sich die Abgabe bzw. die Beiträge für das öffentlich-rechtliche Fernsehen? Ich möchte die Programme nicht nutzen, stehe einer "Abschaltung" der entsprechenden Programme offen gegenüber (ähnlich dem Pay-TV wird das sicher möglich sein). Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um die Beiträge nicht abführen zu müssen. Für eine umfassende, unabhängige Berichterstattung gibt es ja reichlich andere Möglichkeiten für Verbraucher..
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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