Grundschule/Einzugsgebiet für die Anschrift Rauchstraße 27, 22043 Hamburg

gern wüsste ich, warum die Anschrift „<< Adresse entfernt >>“ zum Einzugsgebiet der Grundschule Marienthal, Schimmellmannstraße 70 gehört. Diese Schule ist über 1 km entfernt, wohingegen die Grundschule Bovestraße nur 596 m entfernt ist. Der Schulweg zu dieser Schule ist auch nicht besonders gefährlich. Insbesondere die zahlreichen Kinder, die in der Rauchstraße 23 bis 29 A-E wohnhaft sind, gehen ausschließlich zur Grundschule Bovestraße.

1. Warum gehört die Rauchstraße 27 zum Einzugsgebiet der Grundschule Marienthal?
2. Wäre es möglich dies so ändern zu lassen, dass diese Anschrift zum Einzugsgebiet Grundschule Bovestraße gehört? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht?
3. Wäre es möglich die 4 1/2 jährigen Untersuchung im Jahr 2021/2022 bei der Grundschule Bovestraße durchführen zu lassen?
4. Nach welchen Grundsätzen werden die Grundschüler bei den Grundschulen Bovestraße und Marienthal ausgesucht? 5. Was kann/sollte man frühzeitig tun, um bei seiner Wunschschule aufgenommen zu werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundschule/Einzugsgebiet für die Anschrift << Adresse entfernt >> [#179749]
Datum
8. Februar 2020 21:38
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
gern wüsste ich, warum die Anschrift „<< Adresse entfernt >>“ zum Einzugsgebiet der Grundschule Marienthal, Schimmellmannstraße 70 gehört. Diese Schule ist über 1 km entfernt, wohingegen die Grundschule Bovestraße nur 596 m entfernt ist. Der Schulweg zu dieser Schule ist auch nicht besonders gefährlich. Insbesondere die zahlreichen Kinder, die in der Rauchstraße 23 bis 29 A-E wohnhaft sind, gehen ausschließlich zur Grundschule Bovestraße. 1. Warum gehört die Rauchstraße 27 zum Einzugsgebiet der Grundschule Marienthal? 2. Wäre es möglich dies so ändern zu lassen, dass diese Anschrift zum Einzugsgebiet Grundschule Bovestraße gehört? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? 3. Wäre es möglich die 4 1/2 jährigen Untersuchung im Jahr 2021/2022 bei der Grundschule Bovestraße durchführen zu lassen? 4. Nach welchen Grundsätzen werden die Grundschüler bei den Grundschulen Bovestraße und Marienthal ausgesucht? 5. Was kann/sollte man frühzeitig tun, um bei seiner Wunschschule aufgenommen zu werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179749 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage gemäß HmbTG: 1. Warum geh…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Grundschule/Einzugsgebiet für die Anschrift << Adresse entfernt >> [#179749]
Datum
4. März 2020 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage gemäß HmbTG: 1. Warum gehört die Rauchstraße 27 zum Einzugsgebiet der Grundschule Marienthal? Die Anmeldung können die Eltern an jeder Grundschule abgeben, denn in Hamburg gilt das Recht einer freien Schulwahl. Das bedeutet, dass sie das Kind an jeder Schule anmelden können, völlig unabhängig von ihrem Wohnort. Hat die gewünschte Schule Platz, wird das Kind dort aufgenommen. Erst wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, erfolgt eine Verteilung nach gesetzlichen Kriterien. So erhalten zum Beispiel die Kinder einen Platz, deren Geschwister an der Schule im Jahr der Einschulung beschult werden. Die folgende Verteilung erfolgt nach Schulweglänge. Die Zuordnung von Straßen zu Einzugsgebieten der Grundschulen hat keine Auswirkung auf die Schulwahl und ist ein rein verwaltungsinternes Verfahren. Es dient lediglich der gleichmäßigen Verteilung der 4 1/2 jährigen Untersuchung, für das Versenden der Anschreiben zur Einschulung sowie der Überwachung der Schulpflicht auf alle Grundschulen. 2. Wäre es möglich dies so ändern zu lassen, dass diese Anschrift zum Einzugsgebiet Grundschule Bovestraße gehört? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? Dies wäre dann möglich, wenn zwingende Gründe hierfür vorliegen würden. Hierzu zählen insbesondere die lückenlose Benachrichtigung von Eltern einschulungspflichtiger Kinder und die Überwachung der Schulpflicht. So werden die verwaltungsinternen Gebietszuschnitte regelmäßig dann angepasst, wenn organisatorische Gründe vorliegen. Damit werden insbesondere große Bauvorhaben nachvollzogen, um die entstehenden Verwaltungsaufgaben möglichst gleichmäßig auf die umliegenden Grundschulen zu verteilen. 3. Wäre es möglich die 4 1/2 jährigen Untersuchung im Jahr 2021/2022 bei der Grundschule Bovestraße durchführen zu lassen? Nein. Siehe Antwort auf Frage 1. 4. Nach welchen Grundsätzen werden die Grundschüler bei den Grundschulen Bovestraße und Marienthal ausgesucht? Siehe Antwort auf Frage 1. 5. Was kann/sollte man frühzeitig tun, um bei seiner Wunschschule aufgenommen zu werden? Alle Eltern werden frühzeitig für die Anmeldung des Kindes an der Grundschule angeschrieben. In diesem Schreiben wird auf den Anmeldezeitraum hingewiesen. In diesem Zeitraum gehen sie zu der Schule Ihrer Wahl und melden das Kind an. Bei der Anmeldung des Kindes auf der Wunschschule ist der Zeitpunkt nur dahingehend entscheidend, dass die Anmeldefristen eingehalten werden. Ist die Wunschschule überangewählt entscheidet die Schulweglänge. Härtefälle und Geschwisterkinder werden ebenfalls berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen