Grundsteuer Einnahmen

Anfrage an: Stadt Kraichtal

Bitte teilen Sie mir die jährlichen Einnahmen der Grundsteuer in der Stadt Kraichtal, aufgeteilt in die jeweiligen Gemeinden, jeweils für die Jahre 2011 bis 2018 mit.

Wie wird sich in Zukunft die Grundsteuer in Kraichtal berechnet?

Wer legt dieses Fest?

Werden Mehreinnahmen für die kommenden Jahre angenommen?

Wieviel mehr oder weniger Einnahmen zu den vorigen Jahren werden angenommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Stadt Kraichtal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundsteuer Einnahmen [#151652]
Datum
19. Juni 2019 14:06
An
Stadt Kraichtal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die jährlichen Einnahmen der Grundsteuer in der Stadt Kraichtal, aufgeteilt in die jeweiligen Gemeinden, jeweils für die Jahre 2011 bis 2018 mit. Wie wird sich in Zukunft die Grundsteuer in Kraichtal berechnet? Wer legt dieses Fest? Werden Mehreinnahmen für die kommenden Jahre angenommen? Wieviel mehr oder weniger Einnahmen zu den vorigen Jahren werden angenommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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