Grundstück der Gartenanlage Langenberger Str. in Essen-Überruhr-Hinsel

Anfrage an: Stadtwerke Essen AG

- Wie groß ist die Fläche des Grundstücks in Quadratmeter, Kaufpreis pro Quadratmeter,

- eine Liste der Kaufinteressenten, bzw. zusätzlich Name des Käufers falls bereits ein Verkauf stattgefunden hat,

- Datum wann ein Verkauf stattgefunden hat, oder voraussichtlich wird,

- Kriterien welche bei der Entscheidung für den letztendlichen Käufer eine Rolle spielen,

- welche Kosten und Gewinne entstehen den Stadtwerken Essen pro Jahr durch diese Fläche und wie setzen diese sich zusammen,

- in welcher Form wurden die Interessen der bisherigen Pächter wahrgenommen und berücksichtigt

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    1. September 2017
  • 0 Follower:innen
Michael Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtwerke Essen AG Details
Von
Michael Müller
Betreff
Grundstück der Gartenanlage Langenberger Str. in Essen-Überruhr-Hinsel [#24046]
Datum
26. Juli 2017 08:04
An
Stadtwerke Essen AG
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie groß ist die Fläche des Grundstücks in Quadratmeter, Kaufpreis pro Quadratmeter, - eine Liste der Kaufinteressenten, bzw. zusätzlich Name des Käufers falls bereits ein Verkauf stattgefunden hat, - Datum wann ein Verkauf stattgefunden hat, oder voraussichtlich wird, - Kriterien welche bei der Entscheidung für den letztendlichen Käufer eine Rolle spielen, - welche Kosten und Gewinne entstehen den Stadtwerken Essen pro Jahr durch diese Fläche und wie setzen diese sich zusammen, - in welcher Form wurden die Interessen der bisherigen Pächter wahrgenommen und berücksichtigt
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Müller
Stadtwerke Essen AG
Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG Vielen Dank für Ihre Mitteilung! Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld…
Von
Stadtwerke Essen AG
Betreff
Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG
Datum
31. Juli 2017 08:16
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mitteilung! Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld: Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Essen AG
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße Guten Morgen Herr ..., nein - Ihre Anfragen sind nicht untergegangen. N…
Von
Stadtwerke Essen AG
Via
Briefpost
Betreff
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
Datum
1. August 2017
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr ..., nein - Ihre Anfragen sind nicht untergegangen. Nehmens Sie es nicht persönlich - aber wir müssen hier arbeitstechnisch Prioritäten setzen. Der Käufer steht fest und wir sind handelseinig , so dass hier keine Veranlassung gesehen wird, Gespräche mit weiteren Interessenten zu führen. Es waren ursprünglich 12 Parzellen und demnach 12 Pächter. Vor ca. 7 Jahren gaben die ersten aus Altersgründen auf - es wurde immer schwieriger Nachfolger zu finden und immer häufiger übernahmen die Stadtwerke Kosten für Räumung und Grünflächenpflege. Da Sie erst 2015 die Parzelle übernahmen ist Ihnen diese Vorgeschichte nicht bekannt und ich kann Ihre Enttäuschung, den Garten aufgeben zu müssen, verstehen. Nun wurde im Zuge eines Kostenoptimierungsprogrammes intensiv geprüft, inwieweit die Fläche für die Stadtwerke bzw. der Wassergewinnungsgesellschaft betrieblich von Belang sein könnte - mit dem Ergebnis der Grundstücksveräußerung. Zu Ihrem Argument "grüne Hauptstadt" machen wir darauf aufmerksam, dass es sich hier um ein Wasserschutzgebiet handelt und somit keine Bautätigkeiten zu befürchten sind. Wir können hierzu gerne telefonieren. Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße Guten Morgen Frau W. vielen Dank für Ihre Antwort! Gibt es Gründe, die…
An Stadtwerke Essen AG Details
Von
Michael Müller
Via
Briefpost
Betreff
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
Datum
7. August 2017
An
Stadtwerke Essen AG
Status
Guten Morgen Frau W. vielen Dank für Ihre Antwort! Gibt es Gründe, die gegen die Weitergabe der Daten bzgl. Käufer und Kaufpreis sprechen? Ich würde mich weiterhin über eine Beantwortung der Fragen aus der letzten Mail freuen. Mit freundlichen Grüßen,
Stadtwerke Essen AG
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße Sehr geehrter Herr kaufvertragsrelevante Daten der Stadtwerke Essen …
Von
Stadtwerke Essen AG
Via
Briefpost
Betreff
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
Datum
7. August 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr kaufvertragsrelevante Daten der Stadtwerke Essen AG unterliegen m. E. nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Aber unabhängig davon bitten um Verständnis, dass wir im Interesse des Käufers die Belange des Datenschutzes berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße Guten Tag Frau W., das hatte ich befürchtet. Ich bitte weiterhin höfli…
An Stadtwerke Essen AG Details
Von
Michael Müller
Via
Briefpost
Betreff
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
Datum
11. August 2017
An
Stadtwerke Essen AG
Status
Guten Tag Frau W., das hatte ich befürchtet. Ich bitte weiterhin höflichst um die Beantwortung der Fragen, die Ihres Erachtens nach freie Informationen betreffen. Zur Wiederholung: - Wie groß ist die Fläche des Grundstücks in Quadratmeter, Kaufpreis pro Quadratmeter, - eine Liste der Kaufinteressenten, bzw. zusätzlich Name des Käufers falls bereits ein Verkauf stattgefunden hat, - Datum wann ein Verkauf stattgefunden hat, oder voraussichtlich wird, - Kriterien welche bei der Entscheidung für den letztendlichen Käufer eine Rolle spielen, - Welches Gremium trifft die Entscheidung für den Verkauf und für einen der Käufer? - welche Kosten und Gewinne entstehen den Stadtwerken Essen pro Jahr durch diese Fläche und wie setzen diese sich zusammen, - in welcher Form wurden die Interessen der bisherigen Pächter beim aktuellen Verkaufsprozess wahrgenommen und berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen,
Stadtwerke Essen AG
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße Sehr geehrter Herr ..., Ihre Anfrage wurde aus unserer Sicht erschöp…
Von
Stadtwerke Essen AG
Via
Briefpost
Betreff
Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
Datum
17. August 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr ..., Ihre Anfrage wurde aus unserer Sicht erschöpfend beantwortet. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, sind die Kaufverhandlungen abgeschlossen. Insofern ist nicht ersichtlich, weshalb Sie die gewünschten Informationen benötigen sollten. Dass Sie keinen Anspruch auf den Erhalt der von Ihnen gewünschten sehr detaillierten Informationen haben, wurde Ihnen bereits mitgeteilt. Im Gegenteil müssen wir aus Datenschutzgründen darauf achten, dass wir keine Informationen aushändigen, die die Sphäre eines Dritten – hier des Käufers – tangieren. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass wir weitere Anfragen Ihrerseits – mit gleichem oder ähnlichem Inhalt – aus Zeitgründen nicht mehr beantworten können. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Müller
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundstück der Gartenanlage Langenberger Str. in Essen-Überruhr-Hinsel“ [#24046]
Datum
29. August 2017 17:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24046 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mit der Begründung des Datenschutzes des Käufers auch alle anderen Informationen vorenthalten worden sind, welche Rückschlüsse darauf zuließen, ob die Stadtwerke Essen (als Unternehmen was mehrheitlich in öffentlicher Hand ist) tatsächlich wirtschaftlich und sachgerecht im Interesse der Bürger gehandelt haben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <<Antragssteller>> (Auf FragdenStaat.de unter Synonym Michael Müller) Anfragenr: 24046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtwerke Essen AG
Vermittlung Von: ZF LDI Poststelle Gesendet: Freitag, 1. September 2017 10:36 An: <<E-Mail-Adresse>> B…
Von
Stadtwerke Essen AG
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlung
Datum
1. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: ZF LDI Poststelle Gesendet: Freitag, 1. September 2017 10:36 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Aktenzeichen 209.2.3.4-2994/17 Aktenzeichen 209.2.3.4-2994/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 26.07.2017 an die Stadtwerke Essen AG auf Zugang zu Angaben zum Grundstücksverkauf der Gartenanlage Langenberger Straße Ihre E-Mail vom 29.08.2017 Sehr geehrter Herr , mit E-Mail vom 29.08.2017 wenden Sie sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), da Ihnen die Stadtwerke Essen AG keinen Zugang zu Informationen zum Grundstücksverkauf der Gartenanlage Langenberger Straße erteilt haben soll. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 IFG NRW hat die Antragstellerin oder der Antragsteller grundsätzlich auch ein Recht auf Informationszugang zu den bei einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts vorhandenen Unterlagen, wenn die Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Bei den Stadtwerke Essen AG handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts. Öffentlich-rechtliche Aufgaben i.S.v. § 2 Abs. 4 IFG NRW sind nur die Aufgaben, die der Gemeinde durch Gesetz übertragen wurden. Hierunter fallen daher pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben i.S.v. § 3 Abs. 1 GO NRW und die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung i.S.v. § 3 Abs. 2 GO NRW. Nimmt die Person des Privatrechts hingegen öffentliche Aufgaben im weiteren Sinne wahr, kommt ein Anspruch auf Informationszugang nach § 2 Abs. 4 IFG NRW nicht in Betracht. Öffentliche Aufgaben im weiteren Sinne sind die Aufgaben, die die Gemeinde im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts i.S.v. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), Art 78 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Verf NRW) bzw. §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 2 GO NRW als freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt. Hierunter fallen zum Beispiel öffentliche Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, wie Sportanlagen oder –hallen, aber auch der Verkauf von Grundstücken. Demzufolge haben Sie gegenüber den Stadtwerke Essen AG kein Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen zum Grundstücksverkauf der Gartenanlage Langenberger Straße gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 IFG NRW, denn bei einem Grundstücksverkauf handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Nach dem IFG NRW sind in den Anwendungsbereich nicht schon die mehrheitlich von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beherrschten Unternehmen einbezogen, sondern nur diejenigen Unternehmen, die eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnehmen. Öffentlich-rechtliche Aufgaben sind solche, die der öffentlichen Verwaltung gesetzlich zugewiesen sind. Aber selbst wenn die von Ihnen begehrten Informationen nicht bei den Stadtwerke Essen AG, sondern z.B. bei der Stadt Essen als auskunftspflichtige Stelle i.S.v. § 2 Abs. 1 IFG NRW vorlägen, so ist wäre fraglich, ob Sie einen Anspruch auf Informationszugang hierzu haben. Der Einsichtnahme in Unterlagen zu einem Grundstücksverkauf an eine Privatperson könnte etwa grundsätzlich der Schutz personenbezogener Daten gemäß § 9 IFG NRW entgegenstehen. Insoweit ist jedoch zunächst zu prüfen, ob die personenbezogenen Daten im Einzelfall aufgrund eines rechtlichen Interesses der Antragstellerin oder des Antragstellers i.S.v. § 9 Abs. 1 Buchstabe e) IFG NRW bekannt gegeben werden müssen. Ist dies nicht der Fall, muss die öffentliche Stelle nach § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW prüfen, ob dem Informationsantrag nach Abtrennung oder Schwärzung der schützenswerten Daten stattgegeben werden kann. Wenn dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, hat die öffentliche Stelle i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Erst wenn die Einwilligung nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die öffentliche Stelle vorliegt, muss der Antrag auf Informationszugang insoweit abgelehnt werden. Ich kann den Vorgang gegenüber den Stadtwerke Essen AG daher nicht aufgreifen und hoffe, ich konnte Ihnen mit den vorgenannten Erläuterungen dennoch weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen