Grundstück der Gartenanlage Langenberger Str. in Essen-Überruhr-Hinsel
- Wie groß ist die Fläche des Grundstücks in Quadratmeter, Kaufpreis pro Quadratmeter,
- eine Liste der Kaufinteressenten, bzw. zusätzlich Name des Käufers falls bereits ein Verkauf stattgefunden hat,
- Datum wann ein Verkauf stattgefunden hat, oder voraussichtlich wird,
- Kriterien welche bei der Entscheidung für den letztendlichen Käufer eine Rolle spielen,
- welche Kosten und Gewinne entstehen den Stadtwerken Essen pro Jahr durch diese Fläche und wie setzen diese sich zusammen,
- in welcher Form wurden die Interessen der bisherigen Pächter wahrgenommen und berücksichtigt
Anfrage abgelehnt
-
Datum26. Juli 2017
-
1. September 2017
-
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- Von
- Michael Müller
- Betreff
- Grundstück der Gartenanlage Langenberger Str. in Essen-Überruhr-Hinsel [#24046]
- Datum
- 26. Juli 2017 08:04
- An
- Stadtwerke Essen AG
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Stadtwerke Essen AG
- Betreff
- Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG
- Datum
- 31. Juli 2017 08:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Stadtwerke Essen AG
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
- Datum
- 1. August 2017
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Michael Müller
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
- Datum
- 7. August 2017
- An
- Stadtwerke Essen AG
- Status
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- Von
- Stadtwerke Essen AG
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
- Datum
- 7. August 2017
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Michael Müller
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
- Datum
- 11. August 2017
- An
- Stadtwerke Essen AG
- Status
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- Von
- Stadtwerke Essen AG
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Kauf der Gartenanlage Langenberger Straße
- Datum
- 17. August 2017
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Michael Müller
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Grundstück der Gartenanlage Langenberger Str. in Essen-Überruhr-Hinsel“ [#24046]
- Datum
- 29. August 2017 17:45
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Stadtwerke Essen AG
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Vermittlung
- Datum
- 1. September 2017
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Ihr Antrag vom 26.07.2017 an die Stadtwerke Essen AG auf Zugang zu Angaben zum Grundstücksverkauf der Gartenanlage Langenberger Straße
Ihre E-Mail vom 29.08.2017
Sehr geehrter Herr xxx,
mit E-Mail vom 29.08.2017 wenden Sie sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), da Ihnen die Stadtwerke Essen AG keinen Zugang zu Informationen zum Grundstücksverkauf der Gartenanlage Langenberger Straße erteilt haben soll.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 IFG NRW hat die Antragstellerin oder der Antragsteller grundsätzlich auch ein Recht auf Informationszugang zu den bei einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts vorhandenen Unterlagen, wenn die Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Bei den Stadtwerke Essen AG handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts.
Öffentlich-rechtliche Aufgaben i.S.v. § 2 Abs. 4 IFG NRW sind nur die Aufgaben, die der Gemeinde durch Gesetz übertragen wurden. Hierunter fallen daher pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben i.S.v. § 3 Abs. 1 GO NRW und die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung i.S.v. § 3 Abs. 2 GO NRW.
Nimmt die Person des Privatrechts hingegen öffentliche Aufgaben im weiteren Sinne wahr, kommt ein Anspruch auf Informationszugang nach § 2 Abs. 4 IFG NRW nicht in Betracht. Öffentliche Aufgaben im weiteren Sinne sind die Aufgaben, die die Gemeinde im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts i.S.v. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), Art 78 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Verf NRW) bzw. §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 2 GO NRW als freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt. Hierunter fallen zum Beispiel öffentliche Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, wie Sportanlagen oder –hallen, aber auch der Verkauf von Grundstücken.
Demzufolge haben Sie gegenüber den Stadtwerke Essen AG kein Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen zum Grundstücksverkauf der Gartenanlage Langenberger Straße gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 IFG NRW, denn bei einem Grundstücksverkauf handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Nach dem IFG NRW sind in den Anwendungsbereich nicht schon die mehrheitlich von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beherrschten Unternehmen einbezogen, sondern nur diejenigen Unternehmen, die eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnehmen. Öffentlich-rechtliche Aufgaben sind solche, die der öffentlichen Verwaltung gesetzlich zugewiesen sind.