Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Grundstück in Woltersdorf, Kalkseestr. 49

Den Grundstückskaufvertrag vom 24.07.2000. Das Grundstück war im Zuge der Rückführung von Vermögenswerten erfasst und zurückgegeben worden an etwaige frühere Grundstückseigentümer. Ich habe unter Umständen noch einen Vergütungsanspruch aus der alten Sache geltend zu machen. Daher meine Bitte um Hergabe jener Urkunde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
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Inge Danz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Inge Danz
Betreff
Grundstück in Woltersdorf, Kalkseestr. 49 [#21021]
Datum
10. April 2017 16:54
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Grundstückskaufvertrag vom 24.07.2000. Das Grundstück war im Zuge der Rückführung von Vermögenswerten erfasst und zurückgegeben worden an etwaige frühere Grundstückseigentümer. Ich habe unter Umständen noch einen Vergütungsanspruch aus der alten Sache geltend zu machen. Daher meine Bitte um Hergabe jener Urkunde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Inge Danz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Inge Danz

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Inge Danz
Vermittlung bei Anfrage „Grundstück in 15569 Woltersdorf, Kalkseestr. 49“ [#21021] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Inge Danz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundstück in 15569 Woltersdorf, Kalkseestr. 49“ [#21021]
Datum
12. Mai 2017 07:30
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21021 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie in dieser Sache nicht wiederholt. Ich bitte um einen Auszug Ihrer Entscheidung. … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Inge Danz Anfragenr: 21021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>