Grundstück Rüttenscheid, Veronikastr. 9 und 11

Hat die Stadt Essen für die Grundstücke Veronikastr. 9 und/oder 11 ein kommunales Vorkaufsrecht ausgeübt ? Liegt für die Grundstücke Veronikastr. 9 und/oder 11 eine Bauvoranfrage oder ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung vor ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Grundstück Rüttenscheid, Veronikastr. 9 und 11 [#240187]
Datum
7. Februar 2022 09:20
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Stadt Essen für die Grundstücke Veronikastr. 9 und/oder 11 ein kommunales Vorkaufsrecht ausgeübt ? Liegt für die Grundstücke Veronikastr. 9 und/oder 11 eine Bauvoranfrage oder ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung vor ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 240187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240187/ Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Schmittmann, die Stadt Essen hat für die Grundstücke Veronikastr. 9 und/oder 11 kein Vorkaufsr…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Anfrage Grundstück Rüttenscheid, Veronikastr. 9 und 11
Datum
15. Februar 2022 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,7 KB


Sehr geehrter Herr Schmittmann, die Stadt Essen hat für die Grundstücke Veronikastr. 9 und/oder 11 kein Vorkaufsrecht ausgeübt. Der Stadt Essen liegen auch derzeit zu den beiden Grundstücken keine Anträge vor. Mit freundlichen Grüßen