Grundstücke im Eigentum des Landes Baden-Württemberg

eine Liste mit allen Grundstücken (mit Informationen zu Gemarkung, Flurstück, Größe und Nutzung), deren Eigentümer das Land Baden-Württemberg ist.
Laut Ihrer Website ist das Land Baden-Württemberg Eigentümer von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 35.000 Hektar, siehe hier: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-beteiligungen/bau-und-immobilien/staatliche-vermoegens-und-hochbauverwaltung/

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste mit al…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundstücke im Eigentum des Landes Baden-Württemberg [#208509]
Datum
12. Januar 2021 10:51
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste mit allen Grundstücken (mit Informationen zu Gemarkung, Flurstück, Größe und Nutzung), deren Eigentümer das Land Baden-Württemberg ist. Laut Ihrer Website ist das Land Baden-Württemberg Eigentümer von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 35.000 Hektar, siehe hier: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-beteiligungen/bau-und-immobilien/staatliche-vermoegens-und-hochbauverwaltung/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208509/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Si…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12.01.2021
Datum
28. Januar 2021 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie ein Schreiben des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg mit Anlage vom 28. Januar 2021. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Januar 2021 Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Sc…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Januar 2021
Datum
10. Februar 2021 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Januar 2021 [#208509] Sehr geehrte<< Anrede >…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Januar 2021 [#208509]
Datum
10. Februar 2021 11:12
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Aufgrund der angekündigten Gebühren möchte ich meinen Antrag nicht weiterverfolgen. Nichtsdestotrotz herzlichen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208509/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>