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Grundstücke und Gebäude in öffentlicher Hand

1. Eine tabellarische Übersicht der Adressen von Grundstücken und Gebäuden im Eigentum der Stadt Hamburg sowie Angaben zu ihrer jeweiligen aktuellen Nutzung.

2. Übersicht der absehbaren Nutzungsänderungen und Verkäufe: Welche dieser Grundstücke und Gebäude werden in den nächsten drei bis fünf Jahren voraussichtlich einer Nutzungsänderung unterworfen oder verkauft?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2012
  • Frist
    13. November 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundstücke und Gebäude in öffentlicher Hand
Datum
10. Oktober 2012 16:57
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Eine tabellarische Übersicht der Adressen von Grundstücken und Gebäuden im Eigentum der Stadt Hamburg sowie Angaben zu ihrer jeweiligen aktuellen Nutzung. 2. Übersicht der absehbaren Nutzungsänderungen und Verkäufe: Welche dieser Grundstücke und Gebäude werden in den nächsten drei bis fünf Jahren voraussichtlich einer Nutzungsänderung unterworfen oder verkauft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Grundstücke und Gebäude in öffentlicher Hand
Datum
12. November 2012 17:34
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die bei mir als dafür zuständige Stelle in der Finanzbehörde eingegangen ist. Sie baten um 1. Eine tabellarische Übersicht der Adressen von Grundstücken und Gebäuden im Eigentum der Stadt Hamburg sowie Angaben zu ihrer jeweiligen aktuellen Nutzung. 2. Übersicht der absehbaren Nutzungsänderungen und Verkäufe: Welche dieser Grundstücke und Gebäude werden in den nächsten drei bis fünf Jahren voraussichtlich einer Nutzungsänderung unterworfen oder verkauft? Die Finanzbehörde beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Bei den angefragten Daten handelt es sich um sog. Katasterdaten, die beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Sachsenkamp 4, 20097 Hamburg vorgehalten werden. Wir haben dieser Email eine Übersicht der Städtischen Immobilien nach Nutzungsarten beigefügt. Diese Auskunft ist kostenfrei. 2. Ihre Anfrage wird bearbeitet. Da ggf. gemäß § 13 Abs. 2 HmbTG die Erteilung eines Bescheides erforderlich sein könnte, bitte ich um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Hinsichtlich der möglicherweise entstehenden Kosten verweise ich auf § 13 Abs. 4 HmbTG. Darin heißt es : „ Für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 14. Dezember 2010“(HmbGVBl. S. 667) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.“ Über die Höhe der Gebühren ist demnach jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden. Eine Aussage über die voraussichtliche Gebührenhöhe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht abgegeben werden. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Martina Lange Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste, Infrastrukturreferat, FB 122 Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: + 49 40 428 23 - 1625 Fax: + 49 40 428 23 - 2249 E-Fax: + 49 40 427 923 - 106 E-Mail: <<E-Mailadresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.