Grundstückskäufe Radweg Reelsen

Die Quadratmeterpreise der gekauften Grundstücke für den Radweg Reelsen sowie den Quadratmeterpreis im letzten Angebot der Stadt Bad Driburg für das noch austehende Grundstück.

Nach Möglichkeit mitsamt der gekauften bzw. benötigten Größe in Quadratmetern.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundstückskäufe Radweg Reelsen [#172672]
Datum
23. Dezember 2019 18:26
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Quadratmeterpreise der gekauften Grundstücke für den Radweg Reelsen sowie den Quadratmeterpreis im letzten Angebot der Stadt Bad Driburg für das noch austehende Grundstück. Nach Möglichkeit mitsamt der gekauften bzw. benötigten Größe in Quadratmetern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172672 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bad Driburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Bad Driburg führt für das Land NRW Grundstücksverhandlungen mit den betroff…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: Grundstückskäufe Radweg Reelsen [#172672]
Datum
2. Januar 2020 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Bad Driburg führt für das Land NRW Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Die Preise für die anzukaufenden Grundstücke sind vom Land NRW vorgegeben. Über die Höhe dieser Preise erkundigen Sie sich bitte beim Land NRW. Mit freundlichen Grüßen