Sehr geehrte/r Antragsteller/in,
leider können die anfallenden Gebühren derzeit nicht genauer konkretisiert werden. Der genannte Gebührenrahmen ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis, das eine Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) darstellt. Sie können das Gebührenverzeichnis im Internet einsehen:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwGebO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGebOBE2009V6Anlage
Da Sie eine Übersendung von Verträgen begehren, ist hier Tarifstelle 1004 Buchstabe b (Akteneinsicht) des Gebührenverzeichnisses einschlägig. Je nachdem, wie umfangreich der Bearbeitungsaufwand ist, kann es sich in Ihrem Fall um eine einfache Akteneinsicht handeln, für die Gebühren zwischen fünf und 100,- EUR anfallen, um eine umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachende Akteneinsicht (100,- bis 250,- EUR) oder um eine Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht (250,- bis 500,- EUR).
Welche dieser Kategorien vorliegt, kann derzeit nicht bestimmt werden, da bislang keine inhaltliche Prüfung Ihres Antrags erfolgte.
Sollten bspw. zahlreiche Schwärzungen in den von Ihnen angefragten Unterlagen vorzunehmen sein, so könnte allein dies dazu führen, dass ein Gebührenrahmen von 250,- bis 500,- EUR zugrunde zu legen wäre. Für die konkrete Gebührenbemessung sind bei Rahmengebühren neben dem noch nicht feststehenden Bearbeitungsaufwand die in § 5 VGebO genannten Umstände zu berücksichtigen. Hierzu zählen bspw. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, die ohne Offenlegung Ihrer Identität und ggf. Vorlage von Belegen nicht beurteilt werden kann.
Eine kostenfreie Auskunft kann nur im - hier nicht vorliegenden - Fall der Anmerkung zu Tarifstelle 1004 Buchstabe a Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses erfolgen (kleinere mündliche Auskünfte) sowie nach § 2 VGebO. Die hierin geregelte persönliche Gebührenbefreiung kommt für Sie allerdings ebenfalls nicht in Betracht, da Einzelpersonen sich nicht auf § 2 VGebO berufen können.
Ich erbitte vor diesem Hintergrund weiterhin die Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Postanschrift. Ferner bitte ich Sie, mir zu bestätigen, dass Sie die anfallenden Gebühren tragen werden. Ohne diese Angaben kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen