Gründung der Laborgesellschaft von Vivantes und Charité

In folgender Mitteilung ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Rede:
https://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-3804.pdf

Eine solche findet sich aber unter diesem Namen nicht.

Haben Sie die Verträge zur Gründung der gemeinsamen Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin erstellt?

Könnten diese bitte gesendet werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gründung der Laborgesellschaft von Vivantes und Charité [#33221]
Datum
2. September 2018 19:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In folgender Mitteilung ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Rede: https://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-3804.pdf Eine solche findet sich aber unter diesem Namen nicht. Haben Sie die Verträge zur Gründung der gemeinsamen Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin erstellt? Könnten diese bitte gesendet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit Ihrem oben genannten Antrag baten Sie um Übersendung der Gründungsverträge d…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Gründung der Laborgesellschaft von Vivantes und Charité, Ihr Antrag vom 02.09.2018
Datum
10. September 2018 14:43
Status
Warte auf Antwort
image002.png
28,7 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit Ihrem oben genannten Antrag baten Sie um Übersendung der Gründungsverträge der gemeinsamen Laborgesellschaft von Charité und Vivantes. Sie baten ferner um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten der Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Ihr Antrag fällt in den Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Zur Bearbeitung ist zunächst die Angabe Ihres Namens und Ihrer Postanschrift erforderlich, damit Ihnen Bescheide aufgrund Ihres Antrags zugestellt werden können. Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind gemäß § 16 Satz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach § 16 Satz 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge sowie der Verwaltungsgebührenordnung. Nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 der Verwaltungsgebührenordnung betragen die Gebühren für eine Aktenauskunft oder Akteneinsicht je nach Verwaltungsaufwand fünf bis 500,– EUR. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Postanschrift. Sollten Sie hiervon absehen, betrachte ich Ihren Antrag als erledigt. Für Ihre Mitteilung habe ich mir den 17.09.2018 notiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner Information von zwei Datenschutzbeauftragten müssen Sie Kosten bitte g…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gründung der Laborgesellschaft von Vivantes und Charité, Ihr Antrag vom 02.09.2018 [#33221]
Datum
10. September 2018 17:15
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner Information von zwei Datenschutzbeauftragten müssen Sie Kosten bitte genauer benennen als 5-500€, so kann der Bürger nicht entscheiden. 5€ sind ja ein großer Unterschied zu 500€. Bitte benennen Sie auch den Grund für die Kosten. Einen fertigen Vertrag herauszusuchen, dürfte keine 500€ kosten, einfache Auskünfte müssten bitte kostenlos erfolgen. Darüber würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank noch einmal im Voraus für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, leider können die anfallenden Gebühren derzeit nicht genauer konkretisiert wer…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Gründung der Laborgesellschaft von Vivantes und Charité, Ihr Antrag vom 02.09.2018, Meine Antwort vom 10.09.2018, Ihre Erwiderung vom 10.09.2018
Datum
12. September 2018 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, leider können die anfallenden Gebühren derzeit nicht genauer konkretisiert werden. Der genannte Gebührenrahmen ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis, das eine Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) darstellt. Sie können das Gebührenverzeichnis im Internet einsehen: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwGebO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGebOBE2009V6Anlage Da Sie eine Übersendung von Verträgen begehren, ist hier Tarifstelle 1004 Buchstabe b (Akteneinsicht) des Gebührenverzeichnisses einschlägig. Je nachdem, wie umfangreich der Bearbeitungsaufwand ist, kann es sich in Ihrem Fall um eine einfache Akteneinsicht handeln, für die Gebühren zwischen fünf und 100,- EUR anfallen, um eine umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachende Akteneinsicht (100,- bis 250,- EUR) oder um eine Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht (250,- bis 500,- EUR). Welche dieser Kategorien vorliegt, kann derzeit nicht bestimmt werden, da bislang keine inhaltliche Prüfung Ihres Antrags erfolgte. Sollten bspw. zahlreiche Schwärzungen in den von Ihnen angefragten Unterlagen vorzunehmen sein, so könnte allein dies dazu führen, dass ein Gebührenrahmen von 250,- bis 500,- EUR zugrunde zu legen wäre. Für die konkrete Gebührenbemessung sind bei Rahmengebühren neben dem noch nicht feststehenden Bearbeitungsaufwand die in § 5 VGebO genannten Umstände zu berücksichtigen. Hierzu zählen bspw. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, die ohne Offenlegung Ihrer Identität und ggf. Vorlage von Belegen nicht beurteilt werden kann. Eine kostenfreie Auskunft kann nur im - hier nicht vorliegenden - Fall der Anmerkung zu Tarifstelle 1004 Buchstabe a Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses erfolgen (kleinere mündliche Auskünfte) sowie nach § 2 VGebO. Die hierin geregelte persönliche Gebührenbefreiung kommt für Sie allerdings ebenfalls nicht in Betracht, da Einzelpersonen sich nicht auf § 2 VGebO berufen können. Ich erbitte vor diesem Hintergrund weiterhin die Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Postanschrift. Ferner bitte ich Sie, mir zu bestätigen, dass Sie die anfallenden Gebühren tragen werden. Ohne diese Angaben kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen