Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

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am 10.07.2020 berichtete die Wirtschaftswoche über die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) in Auftrag gegeben habe - konkret zu der Frage, ob die Gründung der Gesellschaft im Sinne der Bundeshaushaltsordnung für den Bund wirtschaftlich sei und in welcher Form und in welchen Strukturen die Gesellschaft für den Bund wirtschaftlich zu errichten sei (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/it/neue-behoerde-gegen-funkloecher-verkehrsminister-andreas-scheuer-rechnet-sich-die-welt-schoen/25994618.html).

Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischen und postalischen Kommunikation, die der Bund und/oder seine nachgeordneten Behörden und/oder bundeseigene Unternehmen und/oder Unternehmen an denen der Bund beteiligt ist im Zuge der Planung, Vorbereitung, Erstellung, Überarbeitung und Finalisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft im Zeitraum 01.01.2019 bis 26.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben. Hierzu zählen auch Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie elektronische und postalische Kommunikation mit Dienstleistern und/oder Dritten, die mit der Planung, Vorbereitung, Erstellung, Überarbeitung und Finalisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft im Zeitraum 01.01.2019 bis 26.09.2020 beauftragt oder an ihr beteiligt waren.

Die Übersendung der finalen Version der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung selbst beantrage ich nicht.

Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Informa…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung [#197852]
Datum
26. September 2020 10:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> am 10.07.2020 berichtete die Wirtschaftswoche über die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) in Auftrag gegeben habe - konkret zu der Frage, ob die Gründung der Gesellschaft im Sinne der Bundeshaushaltsordnung für den Bund wirtschaftlich sei und in welcher Form und in welchen Strukturen die Gesellschaft für den Bund wirtschaftlich zu errichten sei (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/it/neue-behoerde-gegen-funkloecher-verkehrsminister-andreas-scheuer-rechnet-sich-die-welt-schoen/25994618.html). Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischen und postalischen Kommunikation, die der Bund und/oder seine nachgeordneten Behörden und/oder bundeseigene Unternehmen und/oder Unternehmen an denen der Bund beteiligt ist im Zuge der Planung, Vorbereitung, Erstellung, Überarbeitung und Finalisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft im Zeitraum 01.01.2019 bis 26.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben. Hierzu zählen auch Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie elektronische und postalische Kommunikation mit Dienstleistern und/oder Dritten, die mit der Planung, Vorbereitung, Erstellung, Überarbeitung und Finalisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft im Zeitraum 01.01.2019 bis 26.09.2020 beauftragt oder an ihr beteiligt waren. Die Übersendung der finalen Version der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung selbst beantrage ich nicht. Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197852/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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