Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Sehr << Antragsteller:in >>
am 10.07.2020 berichtete die Wirtschaftswoche über die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) in Auftrag gegeben habe - konkret zu der Frage, ob die Gründung der Gesellschaft im Sinne der Bundeshaushaltsordnung für den Bund wirtschaftlich sei und in welcher Form und in welchen Strukturen die Gesellschaft für den Bund wirtschaftlich zu errichten sei (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/it/neue-behoerde-gegen-funkloecher-verkehrsminister-andreas-scheuer-rechnet-sich-die-welt-schoen/25994618.html).
Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischen und postalischen Kommunikation, die der Bund und/oder seine nachgeordneten Behörden und/oder bundeseigene Unternehmen und/oder Unternehmen an denen der Bund beteiligt ist im Zuge der Planung, Vorbereitung, Erstellung, Überarbeitung und Finalisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft im Zeitraum 01.01.2019 bis 26.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben. Hierzu zählen auch Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie elektronische und postalische Kommunikation mit Dienstleistern und/oder Dritten, die mit der Planung, Vorbereitung, Erstellung, Überarbeitung und Finalisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft im Zeitraum 01.01.2019 bis 26.09.2020 beauftragt oder an ihr beteiligt waren.
Die Übersendung der finalen Version der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung selbst beantrage ich nicht.
Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. September 2020
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30. Oktober 2020
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