Grundversorgungspflicht

Guten Tag,

im Bereich der Pflichtveröffentlichungen ist bei Ihnen zu lesen:

Zum 01.07.2018 haben wir nach § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger im Hamburger Verteilungsnetz die Vattenfall Europe Sales GmbH festgestellt.

Auf welcher Grundlage haben Sie diese Feststellung getroffen? Bitte stellen Sie mir diese Grundlage nach Möglichkeit zur Verfügung oder nennen Sie Hinderungsgründe.

Wie hoch ist die Anzahl an Haushaltskunden vom Energieversorger mit der zweithöchsten Anzahl an Haushaltskunden gemessen an der Kundenzahl des Versorgers mit der höchsten Kundenzahl?

Wie definieren Sie das Netzgebiet, das der Bestimmung des Grundversorgers zugrunde liegt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2019
  • Frist
    4. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Christian Völker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Stromnetz Hamburg GmbH Details
Von
Christian Völker
Betreff
Grundversorgungspflicht [#172995]
Datum
31. Dezember 2019 14:50
An
Stromnetz Hamburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Guten Tag, im Bereich der Pflichtveröffentlichungen ist bei Ihnen zu lesen: Zum 01.07.2018 haben wir nach § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger im Hamburger Verteilungsnetz die Vattenfall Europe Sales GmbH festgestellt. Auf welcher Grundlage haben Sie diese Feststellung getroffen? Bitte stellen Sie mir diese Grundlage nach Möglichkeit zur Verfügung oder nennen Sie Hinderungsgründe. Wie hoch ist die Anzahl an Haushaltskunden vom Energieversorger mit der zweithöchsten Anzahl an Haushaltskunden gemessen an der Kundenzahl des Versorgers mit der höchsten Kundenzahl? Wie definieren Sie das Netzgebiet, das der Bestimmung des Grundversorgers zugrunde liegt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 172995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172995 Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Stromnetz Hamburg GmbH
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Von
Stromnetz Hamburg GmbH
Betreff
Delivery Status Notification (Failure)
Datum
31. Dezember 2019 15:40
Status
Warte auf Antwort
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Stromnetz Hamburg GmbH
Delivery Status Notification (Failure) The following message to <<Name und E-Mail-Adresse>> was undeli…
Von
Stromnetz Hamburg GmbH
Betreff
Delivery Status Notification (Failure)
Datum
31. Dezember 2019 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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Stromnetz Hamburg GmbH
WG: HmbTG Anfrage zur Grundversorgung Guten Tag Herr Völker, vielen Dank für Ihre Anfragen, die wir Ihnen im Folg…
Von
Stromnetz Hamburg GmbH
Via
Briefpost
Betreff
WG: HmbTG Anfrage zur Grundversorgung
Datum
30. Januar 2020
Status
Guten Tag Herr Völker, vielen Dank für Ihre Anfragen, die wir Ihnen im Folgenden gerne beantworten. Die Zurückweisung ihrer Anfrage ist selbstverständlich keine Weigerung des Unternehmens, Anfragen anzunehmen. Hier muss ein Fehler vorliegen um dessen Behebung sich unsere IT-Abteilung kümmern wird. Nun zu ihrer zweiten Frage. Als Betreiber des Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung in Hamburg ist die Stromnetz Hamburg GmbH nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger gemäß §§ 36 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Als Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) wird vom Netzbetreiber dasjenige Energieversorgungsunternehmen ermittelt, das im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden mit Strom beliefert. Mit Stichtag zum 1. Juli 2018 hat die Stromnetz Hamburg GmbH festgestellt, dass die Vattenfall Europe Sales GmbH mehrheitlich Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG in unserem Netzgebiet mit Strom beliefert (55%) und damit auch weiterhin als Grundversorger nach § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG gilt. Der Energieversorger mit der zweithöchsten Anzahl an Haushaltskunden hatte zum Stichtag einen Anteil von 9,5%. Das Netzgebiet, das der Bestimmung des Grundversorgers zugrunde liegt, umfasst das Niederspannungsnetz der Stromnetz Hamburg GmbH mit dem Haushaltskunden versorgt werden. Melden Sie sich gerne, sollten Sie weitere Rückfragen haben. Mit freundlichen Grüßen