Grundwassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau

Z.H. Martin Füßl, Regionsbeauftragter für die Region Oberfranken-Ost.

Guten Tag << Antragsteller:in >>

vom Wasserwirtschaftsamt Hof hat mir nach Rückfragen zu der Festlegung der Grundwassereinzugsgebiete im Ortsgebiet Oberkotzau mitgeteilt, Sie bzw. der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost würde(n) mir alle Informationen zu dem Thema zukommen lassen und möge mich deshalb an Sie wenden.

Es wurden vom WWA Hof Vorschläge zur "festlegung" von Grundwassereinzugsgebieten der Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau ausgearbeitet und bei Ihnen vorgelegt um diese Flächen ggf. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete usw. zu schützen.

Senden Sie mir bitte eine Karte, aus der hervorgeht welche Flächen laut WWA Hof vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ostals Grundwassereinzugsgebiete ausgewiesen werden sollen (PDF oder Direktlink)

Wann wurden diese Vorschläge eingereicht und welche anstrengungen wurde bisher unternommen diese umzusetzen?
Bis wann sollen die Flächen z.B. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen werden?
Hat die Klimakriese und die dadurch entstehenden veränderungen in der Region einfluss auf die Entscheidungen (aktualität der Vorschläge usw.)?

Gerade unter dem Augenmerk, dass in Oberkotzau ein sehr hoher Nitratwert im Rohwasser nachgewiesen ist (über dem auslösewert, der zum gegensteuern verpflichtet) erscheint es ziehlführend, schnellstmöglich entsprechende Gebiete festzulegen oder in die Entscheidungen mit einzubeziehen um eine Grundlage für verbesserungen bzw. Vermeidung einer weiteren Verschlechterung zu haben.

Ich zitiere aus dem schreiben von :
"
Wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsflächen sind ein raumordnerisches Instrument der Regionalplanung. Bei der Landes- und Regionalplanung können wasserwirtschaftliche Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, um dadurch Wasserresourcen auf dieser Planungsebene zu sichern und zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen wie z.B. dem Rohstoffabbau zu moderieren und Konflikte zu vermeiden. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen werden i.d.R. ausgewiesen, um potentielle oder künftig nutzbare Grundwasservorkommen oder weitere empfindlichen Bereiche des Grundwassereinzugsgebietes außer-halb bestehender Schutzgebiete zu sichern. Maßstab und Zielrichtung der Sicherung ist hier die Ebene der Regionalplanung mit Blick auf raumbedeutsame Vorhaben und gegenüber anderen regionalplanerischen Nutzungsansprüchen.
"

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassend:

"Ein Verfahren zur Fortschreibung des Kapitel Wasserwirtschafts im Regionalplan
Oberfranken-Ost wurde im Jahr 2009 wegen ungeklärter Fragen im Bereich der Hollfelder
Mulde sowie der Veldensteiner Mulde vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost
ausgesetzt.
Damals wurden seitens der Wasserwirtschaft für den Gemeindebereich von Oberkotzau
(siehe beigefügter, unmaßstäblicher Kartenausschnitt) keine Vorrang- oder
Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz vorgeschlagen. Aktuellere Vorschläge für
dieses Gebiet liegen uns nicht vor, da –wie bereits gesagt- derzeit kein
Fortschreibungsverfahren läuft."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. November 2021
  • Frist
    4. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Z.H. [geschwär…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau [#232210]
Datum
2. November 2021 13:02
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Z.H. [geschwärzt], Regionsbeauftragter für die Region Oberfranken-Ost. Guten Tag die Damen und Herren, Herr [geschwärzt] vom Wasserwirtschaftsamt Hof hat mir nach Rückfragen zu der Festlegung der Grundwassereinzugsgebiete im Ortsgebiet Oberkotzau mitgeteilt, Sie bzw. der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost würde(n) mir alle Informationen zu dem Thema zukommen lassen und möge mich deshalb an Sie wenden. Es wurden vom WWA Hof Vorschläge zur "festlegung" von Grundwassereinzugsgebieten der Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau ausgearbeitet und bei Ihnen vorgelegt um diese Flächen ggf. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete usw. zu schützen. Senden Sie mir bitte eine Karte, aus der hervorgeht welche Flächen laut WWA Hof vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ostals Grundwassereinzugsgebiete ausgewiesen werden sollen (PDF oder Direktlink) Wann wurden diese Vorschläge eingereicht und welche anstrengungen wurde bisher unternommen diese umzusetzen? Bis wann sollen die Flächen z.B. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen werden? Hat die Klimakriese und die dadurch entstehenden veränderungen in der Region einfluss auf die Entscheidungen (aktualität der Vorschläge usw.)? Gerade unter dem Augenmerk, dass in Oberkotzau ein sehr hoher Nitratwert im Rohwasser nachgewiesen ist (über dem auslösewert, der zum gegensteuern verpflichtet) erscheint es ziehlführend, schnellstmöglich entsprechende Gebiete festzulegen oder in die Entscheidungen mit einzubeziehen um eine Grundlage für verbesserungen bzw. Vermeidung einer weiteren Verschlechterung zu haben. Ich zitiere aus dem schreiben von Herr [geschwärzt] " Wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsflächen sind ein raumordnerisches Instrument der Regionalplanung. Bei der Landes- und Regionalplanung können wasserwirtschaftliche Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, um dadurch Wasserresourcen auf dieser Planungsebene zu sichern und zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen wie z.B. dem Rohstoffabbau zu moderieren und Konflikte zu vermeiden. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen werden i.d.R. ausgewiesen, um potentielle oder künftig nutzbare Grundwasservorkommen oder weitere empfindlichen Bereiche des Grundwassereinzugsgebietes außer-halb bestehender Schutzgebiete zu sichern. Maßstab und Zielrichtung der Sicherung ist hier die Ebene der Regionalplanung mit Blick auf raumbedeutsame Vorhaben und gegenüber anderen regionalplanerischen Nutzungsansprüchen. " Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 232210 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Regierung von Oberfranken
Sehr Antragsteller/in für Ihre E-Mail bedanke ich mich ganz herzliche und bestätige Ihnen deren Eingang. Wegen d…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
AW: Grundwassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau [#232210]
Datum
9. November 2021 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für Ihre E-Mail bedanke ich mich ganz herzliche und bestätige Ihnen deren Eingang. Wegen des mit der Anfrage verbundenen Rechercheaufwandes bitte ich Sie, sich einige Tage zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen

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Regierung von Oberfranken
Sehr Antragsteller/in im Anhang finden Sie mein Antwortschreiben auf Ihre E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
Grundwassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau [#232210]
Datum
11. November 2021 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
FragdenStaat-AnfrageNNov2021.pdf
203,4 KB
Sehr Antragsteller/in im Anhang finden Sie mein Antwortschreiben auf Ihre E-Mail. Mit freundlichen Grüßen