Grundwassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau
Z.H. Martin Füßl, Regionsbeauftragter für die Region Oberfranken-Ost.
Guten Tag << Antragsteller:in >>
vom Wasserwirtschaftsamt Hof hat mir nach Rückfragen zu der Festlegung der Grundwassereinzugsgebiete im Ortsgebiet Oberkotzau mitgeteilt, Sie bzw. der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost würde(n) mir alle Informationen zu dem Thema zukommen lassen und möge mich deshalb an Sie wenden.
Es wurden vom WWA Hof Vorschläge zur "festlegung" von Grundwassereinzugsgebieten der Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau ausgearbeitet und bei Ihnen vorgelegt um diese Flächen ggf. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete usw. zu schützen.
Senden Sie mir bitte eine Karte, aus der hervorgeht welche Flächen laut WWA Hof vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ostals Grundwassereinzugsgebiete ausgewiesen werden sollen (PDF oder Direktlink)
Wann wurden diese Vorschläge eingereicht und welche anstrengungen wurde bisher unternommen diese umzusetzen?
Bis wann sollen die Flächen z.B. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen werden?
Hat die Klimakriese und die dadurch entstehenden veränderungen in der Region einfluss auf die Entscheidungen (aktualität der Vorschläge usw.)?
Gerade unter dem Augenmerk, dass in Oberkotzau ein sehr hoher Nitratwert im Rohwasser nachgewiesen ist (über dem auslösewert, der zum gegensteuern verpflichtet) erscheint es ziehlführend, schnellstmöglich entsprechende Gebiete festzulegen oder in die Entscheidungen mit einzubeziehen um eine Grundlage für verbesserungen bzw. Vermeidung einer weiteren Verschlechterung zu haben.
Ich zitiere aus dem schreiben von :
"
Wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsflächen sind ein raumordnerisches Instrument der Regionalplanung. Bei der Landes- und Regionalplanung können wasserwirtschaftliche Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, um dadurch Wasserresourcen auf dieser Planungsebene zu sichern und zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen wie z.B. dem Rohstoffabbau zu moderieren und Konflikte zu vermeiden. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen werden i.d.R. ausgewiesen, um potentielle oder künftig nutzbare Grundwasservorkommen oder weitere empfindlichen Bereiche des Grundwassereinzugsgebietes außer-halb bestehender Schutzgebiete zu sichern. Maßstab und Zielrichtung der Sicherung ist hier die Ebene der Regionalplanung mit Blick auf raumbedeutsame Vorhaben und gegenüber anderen regionalplanerischen Nutzungsansprüchen.
"
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassend:
"Ein Verfahren zur Fortschreibung des Kapitel Wasserwirtschafts im Regionalplan
Oberfranken-Ost wurde im Jahr 2009 wegen ungeklärter Fragen im Bereich der Hollfelder
Mulde sowie der Veldensteiner Mulde vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost
ausgesetzt.
Damals wurden seitens der Wasserwirtschaft für den Gemeindebereich von Oberkotzau
(siehe beigefügter, unmaßstäblicher Kartenausschnitt) keine Vorrang- oder
Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz vorgeschlagen. Aktuellere Vorschläge für
dieses Gebiet liegen uns nicht vor, da –wie bereits gesagt- derzeit kein
Fortschreibungsverfahren läuft."
Information nicht vorhanden
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Datum2. November 2021
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4. Dezember 2021
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