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Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil

der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen hat mich an sie verwiesen, deshalb meine Frage nochmal an Sie:

Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.

Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat.

z.B.
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf

Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.

Ergebnis der Anfrage

Als Vorläufiges Ergebniss kam heraus, dass aufgrund diesen Urteils ganz klar eine Veränderung der rechtlichen Situation eintritt.
Die Damen und Herren vom Fach haben nur so gestaunt wie deutlich das Urteil eine Korrektur an der jetzigen Praxis verlangt

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bei der wiederrum unter anderem Fachleuten des UBA anwesend sind, hat im April/Mai.2021 in einer Sitzung das Thema besprochen.
Konkret wird nun ein Leitfaden entwockelt bzw. verändert und die Länder überarbeiten ihre Vorschriften.

Eine Antwort des "Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz", an die meine Anfrage vom UBA weitergeleitet wurde steht aus, diese werde ich hier verlinken bzw. Posten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Wissenschaftlic…
An Sachverständigenrat für Umweltfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil [#196412]
Datum
1. September 2020 11:57
An
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen hat mich an sie verwiesen, deshalb meine Frage nochmal an Sie: Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt. Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat. z.B. https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196412/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sachverständigenrat für Umweltfragen
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage an…
Von
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Betreff
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten
Datum
3. September 2020 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image005.png
500 Bytes
image006.jpg
2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage an den SRU vom 1. September 2020 zu dem EUGH-Urteil diesen Jahres, welches sich mit der Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie - Öffentlichkeitsbeteiligung und Rügerecht Privater beschäftigt hat. Das Thema bzw. Urteil ist zweifelsohne interessant. Allerdings hat sich der SRU mit dem Urteil bisher noch nicht beschäftigt, weshalb wir Ihnen nicht richtig weiterhelfen können. Falls Sie eine Bewertung interessiert, verweise ich Sie aber auf die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht", in der ein Artikel zu dem Urteil erschienen ist (s. Heft Nr. 16/2020, S. 1177-1184). Ansonsten könnten Sie sich mit Fragen dazu auch an das Umweltbundesamt oder das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wenden. Ich bedauere, dass wir Ihnen nicht weiter helfen konnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für d…
An Sachverständigenrat für Umweltfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412]
Datum
3. September 2020 14:43
An
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort. Leider habe ich als Privatperson keinen Zugriff auf die von Ihnen genannten Texte zum Thema. Können Sie mir eine Möglichkeit nennen diese einzusehen? Oder möchten Sie eventuell das von mir genannte Beispiel gleich zum Anlass nehmen das Thema bei Ihnen für Zivil- sowie Politisch tätige Bürger so aufzuarbeiten und zu behandeln, dass Sicherheit entsteht und eine klare Empfehlung von Ihnen ausgesprochen werden kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196412/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe nun den von …
An Sachverständigenrat für Umweltfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412]
Datum
31. Oktober 2020 10:26
An
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe nun den von Ihnen angeführten Text in der "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" lesen können und für mich klingt es eindeutig so, dass auch bei einem Planfestgestellten Projekt nachgesteuert um dem Urteil zu entsprechen und ggf. die Öffentlichkeitsbeteiligung neu ausgeführt werden muss. Wird nach Einordnung durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen zu der Thematik ein Bericht veröffentlicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196412/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412] Sehr geehrte<< Anrede >> ich wollte au…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412]
Datum
8. Februar 2021 20:06
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wollte auf diesem Weg mal nachfragen ob Sie sich schon mit dem EuGH Urteil vom 28.05.2020 (Rs. C 535/18) zum Grundwasserschutz und dessen Auswirkung auf Planfestgestellte Infrastrukturprojekte beschäftigt haben und mir nun schon mehr sagen können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196412/
Umweltbundesamt
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412]
Datum
11. Februar 2021 07:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum Grundwasserschutz und dessen Auswirkungen auf Planfestgestellte Infrastrukturprojekte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
AW: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412] Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfra…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten [#196412]
Datum
15. Februar 2021 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Sie fragten, ob sich das Umweltbundeamt, bereits mit dem EuGH Urteil vom 28.05.2020 (Rs. C 535/18) zum Grundwasserschutz und dessen Auswirkung auf Planfestgestellte Infrastrukturprojekte beschäftigt hat. Nach Rücksprache im Haus kann ich Ihnen mitteilen, dass sich Fachleute unseres Hauses mit dem Urteil bereits beschäftigten und ich dazu gern mit Ihnen austauschen würden. Dürfen wir Sie bitten uns telefonische Kontaktmöglichkeiten mitzuteilen und wann wir Sie telefonisch am besten erreichen können? Zudem bitten wir um Informationen, ob Ihr Informationsbedürfnis vor allem die fachliche Einschätzung zum Grundwasserschutz oder eher die juristische Einschätzung betrifft. Unsere Fachleute nehmen dann gern Kontakt zu Ihnen auf. Mit freundlichem Gruß