Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil
der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen hat mich an sie verwiesen, deshalb meine Frage nochmal an Sie:
Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.
Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat.
Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.
Ergebnis der Anfrage
Als Vorläufiges Ergebniss kam heraus, dass aufgrund diesen Urteils ganz klar eine Veränderung der rechtlichen Situation eintritt.
Die Damen und Herren vom Fach haben nur so gestaunt wie deutlich das Urteil eine Korrektur an der jetzigen Praxis verlangt
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bei der wiederrum unter anderem Fachleuten des UBA anwesend sind, hat im April/Mai.2021 in einer Sitzung das Thema besprochen.
Konkret wird nun ein Leitfaden entwockelt bzw. verändert und die Länder überarbeiten ihre Vorschriften.
Eine Antwort des "Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz", an die meine Anfrage vom UBA weitergeleitet wurde steht aus, diese werde ich hier verlinken bzw. Posten.
Anfrage erfolgreich
-
Datum1. September 2020
-
3. Oktober 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
https://fragdenstaat.de/a/196546
https://fragdenstaat.de/a/196379