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Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil

das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.

Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat.

z.B.
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf

Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das EuGH hat am 28.…
An Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil [#196409]
Datum
1. September 2020 11:38
An
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt. Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat. z.B. https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Guten Tag Herr Antragsteller/in. Der WBGU ist zuständig für Politikberatung zum Globalen Wandel und beobachtet un…
Von
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Betreff
Re: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil [#196409]
Datum
1. September 2020 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in. Der WBGU ist zuständig für Politikberatung zum Globalen Wandel und beobachtet und bewertet internationale Politikprozesse. Bitte wenden Sie sich für Ihre Anfrage an den SRU (Sachverständigenrat für Umweltfragen). Dieser Rat begutachtet die Umweltbedingungen in Deutschland und kann eventuell auch bei Ihren Fragen behilflich sein: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Beste Grüße,