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Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil
das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.
Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat.
Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.
Information nicht vorhanden
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Datum1. September 2020
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3. Oktober 2020
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