Grünes Innovationszentrum in Malawi: Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger"

Das BMZ unterstützt Kleinbauern in Malawi durch "Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft" (GIAE) bei der Diversifikation von Anbausorten, durch Produktivitätssteigerung und Wertschöpfungssteigerung und nicht zuletzt gesteigerter Ernährungssicherheit vor Ort.
Ich würde mich über Antworten hinsichtlich folgender, kontextualisierter Fragen freuen:

1. Welche Faktoren spielten bei der Entscheidung für Malawi als Schwerpunktpartner des GIZ- Projekts eine wesentliche Rolle? (Migration, Klimawandel, Ernährungssicherheit, Sicherheit, politische Lage, Handelsabkommen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen?)

2. Wie sieht das Grüne Innovationszentrum ganz konkret aus? Handelt es sich um einen Neubau als Zentrum und Anlaufstelle für Kleinbauern (falls ja: wo befindet sich das konkret? Gibt es Bilder?), oder handelt es sich um einen bildlich veranschaulichten Begriff, der eher ein Konzept bzw. Netzwerk aus verschiedenen Akteuren und Institutionen umfasst, die bereits vor dem GIAE-Projektbeginn in Malawi existierten?

3. Wofür wurden bisherige Entwicklungsgelder des BMZ seit Projektbeginn 2014 für Malawi konkret verwendet?

4. Welche deutschen und malawischen Unternehmen aus der Privatwirtschaft werden im Rahmen des GIAE-Projekts subventioniert oder sind anderweitig beteiligt?

5. Wie viele Arbeitsplätze sind durch das Projekt bisher in Malawi entstanden und wo genau?

6. Mit welchen malawischen Partnern wird vor Ort kooperiert? Wird das Projekt von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt? Inwiefern sind malawische Jugendliche und Frauen in das Projekt miteingebunden?

7. Inwiefern beeinflusst der Klimawandel die Landwirtschaft und das GIAE-Projekt in Malawi?

8. Welche Faktoren spielten bei der Auswahl der Anbausorten eine Rolle? Mit welchen malawischen Kleinbauernverbänden, Unternehmen und Forschungsinstitutionen wurde hierbei kooperiert?

9. Bezüglich der rund 40.000 (?) Betriebsbesitzer, die durch die GIAE Schulungen und Training erhalten sollen, wer legt die Schulungsinhalte fest? Woraus bestehen diese? Von wem wird das Wissen vermittelt (deutschen Wissenschaftlern / malawischen Forschern) und wie erhalten Kleinbauern Informationen über diese Weiterbildungsangebote?

10. Auf welche Weise trägt das seit sechs Jahren laufende Projekt zu einem Lösungsansatz in Malawi bei, hinsichtlich des rapiden Bevölkerungswachstums, der steigenden Jugendarbeitslosigkeit, der Benachteiligung von malawischen Landfrauen, dem Großteil der malawischen Bevölkerung - den Kleinbauern- und stetiger Bedrohung durch Hungersnöte als Folge von wiederkehrenden Naturkatastrophen in Malawi?

11. Welche Projekterfolge sind seit 2014 zu verzeichnen (Diversifikation des Tabakmonopols im Export?), auf welche Ursachen werden diese bezogen, was verlief anders als ursprünglich intendiert?

Über detailliertere Projektinformationen als solche, die den Dokumenten der GIZ und BMZ Homepage zu entnehmen sind, würde ich mich sehr freuen. Vorab bereits vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMZ unterstützt…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grünes Innovationszentrum in Malawi: Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger" [#181707]
Datum
1. März 2020 18:00
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMZ unterstützt Kleinbauern in Malawi durch "Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft" (GIAE) bei der Diversifikation von Anbausorten, durch Produktivitätssteigerung und Wertschöpfungssteigerung und nicht zuletzt gesteigerter Ernährungssicherheit vor Ort. Ich würde mich über Antworten hinsichtlich folgender, kontextualisierter Fragen freuen: 1. Welche Faktoren spielten bei der Entscheidung für Malawi als Schwerpunktpartner des GIZ- Projekts eine wesentliche Rolle? (Migration, Klimawandel, Ernährungssicherheit, Sicherheit, politische Lage, Handelsabkommen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen?) 2. Wie sieht das Grüne Innovationszentrum ganz konkret aus? Handelt es sich um einen Neubau als Zentrum und Anlaufstelle für Kleinbauern (falls ja: wo befindet sich das konkret? Gibt es Bilder?), oder handelt es sich um einen bildlich veranschaulichten Begriff, der eher ein Konzept bzw. Netzwerk aus verschiedenen Akteuren und Institutionen umfasst, die bereits vor dem GIAE-Projektbeginn in Malawi existierten? 3. Wofür wurden bisherige Entwicklungsgelder des BMZ seit Projektbeginn 2014 für Malawi konkret verwendet? 4. Welche deutschen und malawischen Unternehmen aus der Privatwirtschaft werden im Rahmen des GIAE-Projekts subventioniert oder sind anderweitig beteiligt? 5. Wie viele Arbeitsplätze sind durch das Projekt bisher in Malawi entstanden und wo genau? 6. Mit welchen malawischen Partnern wird vor Ort kooperiert? Wird das Projekt von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt? Inwiefern sind malawische Jugendliche und Frauen in das Projekt miteingebunden? 7. Inwiefern beeinflusst der Klimawandel die Landwirtschaft und das GIAE-Projekt in Malawi? 8. Welche Faktoren spielten bei der Auswahl der Anbausorten eine Rolle? Mit welchen malawischen Kleinbauernverbänden, Unternehmen und Forschungsinstitutionen wurde hierbei kooperiert? 9. Bezüglich der rund 40.000 (?) Betriebsbesitzer, die durch die GIAE Schulungen und Training erhalten sollen, wer legt die Schulungsinhalte fest? Woraus bestehen diese? Von wem wird das Wissen vermittelt (deutschen Wissenschaftlern / malawischen Forschern) und wie erhalten Kleinbauern Informationen über diese Weiterbildungsangebote? 10. Auf welche Weise trägt das seit sechs Jahren laufende Projekt zu einem Lösungsansatz in Malawi bei, hinsichtlich des rapiden Bevölkerungswachstums, der steigenden Jugendarbeitslosigkeit, der Benachteiligung von malawischen Landfrauen, dem Großteil der malawischen Bevölkerung - den Kleinbauern- und stetiger Bedrohung durch Hungersnöte als Folge von wiederkehrenden Naturkatastrophen in Malawi? 11. Welche Projekterfolge sind seit 2014 zu verzeichnen (Diversifikation des Tabakmonopols im Export?), auf welche Ursachen werden diese bezogen, was verlief anders als ursprünglich intendiert? Über detailliertere Projektinformationen als solche, die den Dokumenten der GIZ und BMZ Homepage zu entnehmen sind, würde ich mich sehr freuen. Vorab bereits vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181707 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG - Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/011. hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Ei…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG - Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/011. hier: Eingangsbestätigung
Datum
2. März 2020 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01. März 2020, eingegangen im BMZ am 02. März 2020. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Gebührenhinweis: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/011 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bez…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/011 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
12. März 2020 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Grünes Innovationszentrum in Malawi: Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger" [#181707]“ vom 01. März 2020, GZ Z14 O4010 – 0289/011. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 120 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich bitte schriftlich bis zum 18. März 2020 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sobald Ihre Bestätigung hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen