Vereinbarung zur Entwicklung und zum Erhalt der kommunalen Grün- und Freiflächen (Grünflächenvereinbarung)

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Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV

Vereinbarung
zur Entwicklung und zum Erhalt der kommunalen
Grün- und Freiflächen (Grünflächenvereinbarung)

_ Zwischen der dem Dezernat Stadtentwicklung & Umwelt (im folgenden „Dezernat 3")
vertreten durch den Dezernenten Herrn Christian Gerlitz

und dem Eigenbetrieb Kommunalservice Jena (im folgenden „KSJ")
vertreten durch den WVerkleiter Herrn Uwe Feige

Inhalt
Abkürzungsverzeichnis ua: en 2
Pfäambel..unnaun nun 3
81 Gegenstand der Vereinbarung u. neun. eu 4
52 Leistingendes Ki)... en nwnsnsl 4
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(1) Pflege- und Instandhaltungsaufwand (Leistungsumfang)........................ue ne 5
(2) Bauwerksunterhaltung und -neubau..................-0u440440004444nnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnannnnnnnn 6
(3) Felssicherung.............222000200200@nennnnnnnnsannnennnennnnnnunnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnennsenenn nennen 7
9) Außengebleisgräben..:. namen un 7
(5) Gewässerunterhaltung und Gewässerunterhaltungsverbände.............................-- 7
(&) Zahlungsweise u... eu 7
$ 4 Neu- und Umgestaltung von Freiräumen .....................2.-22000220002000202000220000000000000020000000 7
(1) Entwicklung der Grün- und Freiräume als Ganzes.............uuuuesnsuesssanennnnnnnnnnennnnennn 7
(2) Planung einzelner Grün- und Freiräume ........uunnsnensnnsnnensnnnnennnnnnnnn shenanuernsnensnneseund 8
(3) Verantwortlichkeit Planung Neu- und Umgestaltung ............u..204000402000s00000000000000 00 8
(4) Folgekosten neuer Grün- und Freizeitanlagen ..........-....-.uu.--40-24044n00Henennnennennnnnnnn 8
85 Kontrahierungszwang eu enenseneEE 9
56 ETUI nee ERRRRERNAREERERRETI ET 9
(1) Evaluation des Nutzungsentgeltes ....................2-...2004004400000000n000000n0000nnnnnannenannennnnn 9
(2) Optimierungsmögliehkeiten =... un... urn 9
(3) Anpassung der Vereinbarung aussen sense 9
$ 7 Nutzung Grünflächenmanagementsystem ............u22u00-200044000snn0nnnnanessnnnnnnanensnnnnnnenennnn 9
(1) Grünflächenmanagementsystem.................-. rasen seems 9
(2) Qualitätsbestimmung (Pflegeklasse) ......................... nennen ernennen 10
(3) Aufgabenzuordnung ...........uuusu0nssannnennenennnn Zuneunnugenungmsenbelbeiibneuununenzsernenan 10
8 BSCHIBBDBSÜNTHUTG „nennen ähetneneeretnngheren behnienneeneanieseneien un 11

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Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KS.J 19/0023-BV

Abkürzungsverzeichnis

ABBV Ablösungsbeträge - Berechnungsverordnung

FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V.
JenKAS Jenaer Klima-Anpassungs-Strategie

KIJ Kommunale Immobilien Jena

KSJ Kommunalservice Jena

MZW Musterzeitwerte

ÖrE Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

u.a. unter anderem

VG Vermögensgegenstand

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Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV

Präambel

Grün- und Freiräume waren und sind wesentliche Elemente der kommunalen Infrastruktur. Sie sind
Bestandteil der staatlichen Aufgaben zur Bereitstellung der Grundversorgung. Es ist damit als Teil
der Leistungsverwaltung eine der Pflichtaufgaben der Kommune, mit Entwicklung und HRcHhaNIgen
Erhalt des Stadtgrüns der allgemeinen Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen.

Mit dem Beschluss des Stadtrates 10/0672 BV vom 27.10.2010 wurden alle städtischen Flächen,
insbesondere Grün- und Freiflächen, sowie Forstflächen und Gewässer zweiter Ordnung zur
Verwaltung, Betreibung und Erhaltung in das Vermögen des Kommunalservice Jen (KSJ)
eingelegt.

Durch das Dezernat 3 werden die Grün- und Freiräume auf Grundlage der definierten funktionellen
und städtebaulichen Ziele planerisch und konzeptionell fortentwickelt, um nachhaltig eine
bedarfsorientierte Versorgung der Bürger/-innen und Besucher/-innen der Stadt Jena zur Nutzung
für Freizeit und Erholung gewährleisten zu können. Das städtische Grünsystem wird dabei in
Hinblick auf die zu erwartenden Klimaveränderungen ebenso wie auf sich ändernde
Nutzungsanforderungen durch die Bewohner angepasst und weiterentwickelt. Ziel ist, durch ein gut
erreichbares, vernetztes und gestaltetes Grünsystem die städtische Lebensqualität zu verbessern.

Die Vertragsparteien verstehen den Erhalt und die Entwicklung der Grün- und Freiräume als
gemeinsames Anliegen. Mit dieser Vereinbarung wird die städtebauliche Zielstellung zum Erhalt und
zur Weiterentwicklung des Grünsystems unter Berücksichtigung der umweltschutzrechtlichen und
übrigen gesetzlichen Anforderungen an Pflege und Erhaltung umgesetzt.

Die Anlagen zur Vereinbarung (Umfang, Entgelt und Beschreibung der Leistungsbereiche) werden
jährlich - beginnend 2020 - fortgeschrieben, ohne die Vereinbarung in ihren Grunasetzen ändern zu
müssen.

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‘8 1 Gegenstand der Vereinbarung

Die Vereinbarung umfasst alle städtische Flächen, die für die Öffentlichkeit zum Gemeinwohl und -
gebrauch zu erhalten, entwickeln und nachhaltig zu gestalten sind, in den folgenden Kategorien:

e  Grünpflegeflächen, Straßenbegleitgrün und ungestaltete Grünflächen
e Baumpflege

+ Freizeitanlagen (Spielplätze, Aktivflächen)
e Bänke in Freianlagen

e Stadtwald

e Brunnen

e Felssicherung

e Gewässer zweiter Ordnung

e Außengebietsgräben

e Löschwasserteiche und -zisternen

«e Wege in Grünflächen

«e Öffentliches Grün auf Friedhöfen

Des Weiteren sind folgende Aufgaben Gegenstand der Vereinbarung:
e Entsorgung illegaler Ablagerungen
e Behördliche Funktion des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (ÖrE)

8 2 Leistungen des KSJ

(1) Leistungsinhalt
Die Leistungen umfassen die Pflege und Unterhaltung, sowie die Verkehrssicherung für alle
Grundstücke und deren Bestandteile, die in das Sondervermögen des KSJ eingelegt sind und
unter die Leistungsbereiche - vorstehend unter & 1 genannt - fallen.

Der KSJ hat jeweils in Abstimmung mit Dezernat 3 eine Leistungsbeschreibung für die in $ 1
genannten Kategorien erstellt. Danach bestimmt sich der Leistungsumfang des KSJ. Letzterer
wurde auf Basis des Musterleistungsverzeichnis Freianlagen und der Musterzeitwerte (MZW)
der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V. (FLL) ermittelt.

Für die folgenden Leistungsbereiche werden jeweils eine Anlage beigefügt, die den
Leistungsumfang (Leistungsbeschreibung, Servicelevel, Standortliste) und das
Leistungsentgelt definiert:

Anlage 2 Grünpflegeflächen, Straßenbegleitgrün und ungestaltete Grünflächen
Anlage 3 Baumpflege

Anlage 4 Freizeitanlagen (Spielplätze, Aktivflächen)

Anlage 5 Bänke in Freianlagen

Anlage 6 Stadtwald

Anlage 7 Brunnen

Anlage 8 Felssicherung

Anlage 9 Gewässer zweiter Ordnung

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Anlage 10 Außengebietsgräben
Anlage 11 Löschwasserteiche und -zisternen
Anlage 12 Wege in Grünanlagen

(Anmerkung: Die Anlagenbezeichnung wurde im Zusammenhang der Beschlussersiellung
geändert, so dass in der Endversion Anlage 1 nicht mehr vorhanden ist.)

Jeweils bis Dezember des laufenden Jahres wird zwischen Dezernat 3 und KSJ der konkrete
Leistungsumfang der Leistungen für Naturschutz und Landschaftspfiege in den
Leistungsbereichen „Grünpflegeflächen, Straßenbegleitgrün und ungestaltete Grünflächen“
sowie „Stadtwald“ für das Folgejahr festgelegt. .

Auf die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die „Pflege öffentliches Grün auf Friedhöfen“,
„Entsorgung illegaler Ablagerungen“ und „Behördliche Funktion des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers“ (ÖrE) wird verzichtet.

Das Entgelt für die „Pflege öffentliches Grün auf städtischen Friedhöfen“ erfolgt in
Übereinstimmung mit der aktuellen Friedhofsgebührensatzung (17/1520-BV vom 15.11.2017).
Der Anteil der Kommune an der Friedhofsunterhaltung („öffentliches Grün") beträgt, wie bis zum
31.12.2017, jährlich 30,0 % der Friedhofspflegeaufwendungen.

Für die Übertragung der Aufgaben des Sachbearbeiters Abfallwirtschaft (17/1506-BV) im
Rahmen der behördlichen Funktion des ÖrE zum 1.01.2018 wird dem KS\J anteilig Persona-
und Sachkosten zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird dem KSJ für die Entsorgung illegaler
Ablagerungen ein Entgelt bezahlt. .

Die Pflege aller Flächen gemäß $ 1 erfolgt unter Beachtung der jeweils aktuellen gesetzlichen
Bestimmungen und Satzungen der Stadt Jena und der in den Anlagen zusammen gefassten
speziellen Regelungen und Pflegestandards. Die Ausführung der Leistungen hat entsprechend
den anerkannten Regeln der Technik (DIN- Normen, ZTV etc.) zu erfolgen.

8 3 Entgelt

Der KSJ erhält für seine Leistungen auf der Grundlage dieser Vereinbarung ein jährliches Entgelt
(Anlage 13), das sich zusammensetzt aus

(1) Pflege- und Instandhaltungsaufwand (Leistungsumfang)

KSJ erhält für die Aufgabenbereiche eine Leistungsvergütung für den Pflege- und
Instandhaltungsaufwand, die sich wie folgt berechnet:

a) Flächen- und Mengenbezug je Aufgabenbereich (wie z.B. Anzahl Bäume, Spielplätze,
Flächengröße, etc.)

b) Leistungstätigkeiten je Aufgabenbereich
Die Leistungstätigkeiten basieren auf FLL Musterzeitwerten in Minuten (MZW) und
berücksichtigen die individuellen Anforderungen der einzelnen Aufgabenbereiche wie z.B.
Kontrolle, Reinigung, Pflegemaßnahmen, etc.

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c) Häufigkeit der Pflegemaßnahmen pro Jahr

d) Zeitlicher Pflegeaufwand pro Jahr
Dieser wird ermittelt aus den durchschnittlichen Richtwerten des KGSt und FLL
Musterzeitwerten.

e) Ermittlung der jährlichen Pflegekosten:
Basis bilden die Stundenverrechnungssätze des KSJ (laut KGSt) für Personal, Fahrzeuge

und Maschinen.

Berechnungsgrundlage für die Leistungsvergütung des Pflege- und Instandhaltungsaufwandes
ist der Servicelevel 3 (siehe $ 7, Abs. 2) für alle aktuell in Pflege befindlichen Flächen. Im
Moment unterliegen nur 177 ha von 312 ha der Grün- und Freiflächen der Pflege. Sofern
zukünftig ein höherer Flächenanteil gepflegt werden soll oder ein höherer Servicelevel
erforderlich ist, ist dies mit einer Erhöhung der Leistungsvergütung verbunden.

Grünflächen können statt eine maschinelle Flächenpflege auch eine nachhaltigere
Bewirtschaftung (wie z.B. mit Tieren) erhalten. In diesen Fällen kann der KSJ, in enger
Abstimmung mit Dezernat 3, einen Vertrag mit Dritten zur Flächenpflege/Bewirtschaftung
abschließen.

Das Dezernat 3 hat dafür unvorhergesehen anfallenden Mehrkosten dem KSJ zur Verfügung
zu stellen.

Bauwerksunterhaltung und -neubau

KSJ erhält für Aufgabenbereiche, die Verkehrsflächen (Wege und Ingenieurbauwerke (in Grün-
und Freiflächen) vorhalten, zusätzlich zum Pflege- und Instandhaltungsaufwand ein jährliches
Entgelt, das sich aus den folgenden Positionen zusammensetzt:

a) Abschreibung: Wiederbeschaffungswert / Gesamtnutzungsdauer
Der Wiederbeschaffungswert ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten
der Anlagegüter, multipliziert mit dem anlagebezogenen Preisindex des Statistischen
Bundesamtes.

b) Abzüglich Auflösung Sonderposten: Buchwert Fördermittel / Restnutzungsdauer
c) Kapitalverzinsung: (Buchwert Vermögensgegenstand (VG) - Buchwert Fördermittel) * 1,3 %
d) Erhaltungskosten: Erhaltungskostensatz * Wiederbeschaffungswert

Der Erhaltungskostensatz beträgt für Verkehrsflächen 1,43 %. Für die übrigen VG gelten

die Unterhaltungskostensätze aus der Ablösungsbeträge - Berechnungsverordnung (ABBV)

e) Verwaltungskosten betragen einheitlich 10 % auf Grundlage der Erhaltungskosten und
Abschreibung.

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Felssicherung

Die Kosten der Felssicherung (Sicherung felssturzgefährdeter Böschungen) werden in Höhe
des Durchschnitts der angefallenen Kosten in den jeweils vier zurückliegenden Jahren pauschal
erstattet. KSJ weist dazu bis zum 31.3. jeden Jahres die Kosten und die Erstattungsbeträge der
vier zurückliegenden Jahre dem Dezernat 3 nach. Der Kostendurchschnitt bildet den
Erstattungsbetrag des Folgejahres.

Übersteigt in der Aufstellung nach Abs. 3 die kumulierte Differenz von angefallenen Kosten und
Erstattungsbeträgen zum Ende des Vorjahrs den Betrag von 500.000,- €, wird sie durch eine
entsprechende Erhöhung oder Verringerung des Erstattungsbetrages im Folgejahr
ausgeglichen.

Außengebietsgräben

Die Kosten der Außengebietsgräben werden pauschal für die Jahre 2019 und 2020 festgesetzt.
Die Ermittlung der tatsächlichen Flächen und Zustandsbewertung der Bauwerke erfolgt ab 2018
und wird voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein.

(5) Gewässerunterhaltung und Gewässerunterhaltungsverbände

(6)

(1)

Das Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts und damit das Gesetz über die
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden ist mit Bekanntmachung im Gesetz- und
Verordnungsblatt, GVBl. S. 74, am 8. Juni 2019 in Kraft getreten.

Bis zum 31.12.2019 obliegt die Gewässerunterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung noch der
Stadt Jena. Diese Leistung wird für 2019 deshalb durch das Dezernat 3 noch an KSJ bezahlt.

Zum 01.01.2020 gehen ausgewählte Aufgaben (siehe auch $ 3 Satzung des
Gewässerunterhaltungsverbandes „Untere Saale-Roda“ und „Untere lim‘) auf die neuen
Verbände über. Aufgaben, die nicht im Aufgabenbereich der Gewässerunterhaltungsverbände
liegen, verbleiben in den Gemeinden und Städten. Hierfür wird eine Anpassung der
Vereinbarung erforderlich.

Zahlungsweise

Das Entgelt entsprechend Abs. 1- 5 (Anlage 13) wird durch KSJ jährlich bis zum 31.3. für das
laufende Jahr fortgeschrieben — Basis ist die Abrechnung des Vorjahres. Dies führt zur
Anpassung der Anlage 13. Grundlagen sind die Anlagenbuchhaltung und die Kataster der
diversen Leistungsbereiche.

Der Gesamtbetrag nach Abs. 1 - 5 ist durch die Stadtverwaltung Jena in vier gleichen Raten
jeweils zum 1. Werktag des 2. Quartalsmonats auf das folgende Konto des KSJ bei der
Sparkasse Jena: IBAN DE91830530300000041360, BIC HELADEF1JEN zu zahlen.

$ 4 Neu- und Umgestaltung von Freiräumen

Entwicklung der Grün- und Freiräume als Ganzes

Zur Erreichung der in der Präambel formulierten Ziele entwickelt das Dezernat 3 städtebauliche
Leitziele für Grün- und Freiflächen mit folgendem Inhalt:

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)

—

a) Entwicklung des Stadtgrüns

Grundlagen bilden Landschaftsleitbilder, Umsetzung Jenaer Klima-Anpassungs-Strategie
(JenKAS), Stadt- und Straßenbaumkonzept, grüne Klimaoase, Landschaftsplan und
Ausgleichsflächenkonzept, Master- und Rahmenplanungen für städtische Freiflächen wie

- Parkanlagen,

- gestaltete Grünflächen,

- Stadtumbau/Soziale Stadt,

- ungestaltete Grünflächen (Brachen, Weideflächen),

- Verkehrsgrün,

- Bäume auf städtischen Grundstücken.

b) Erstellung und Fortschreibung von Konzepten für Spiel- und Bewegungsräume (Aktivflächen)

- Kommunale Kinderspielplätze
- nutzbare Spielräume und Aktivflächen in öffentlichen Freiräumen
- Bedarfsplanung/Entwicklung

c) Pflege von öffentlichem Grün auf kommunalen Friedhofsflächen

Planung einzelner Grün- und Freiräume

Aus den städtebaulichen Leitzielen zur Entwicklung des Stadtgrüns wird alle zwei Jahre ein
prioritärer und operativer Produktkatalog zur Gestaltung von Freiräumen als Grundlage
entwickelt. Dieser Produktkatalog entsteht in gemeinsamer Arbeit von Dezernat 3 und KSJ und
ist u.a. Grundlage für den Investitionsplan des KSJ.

Auf Basis des Produktkataloges erarbeitet das Dezernat 3 die Aufgabenstellung operativer
Produkte unter Mitwirkung des KSJ. Jede Seite benennt produktbezogen einen Projektleiter mit
Entscheidungsbefugnis.

Nach gemeinsamer Abnahme werden die Produkte an den KSJ übergeben. Diese sind
entsprechend der gemeinsam formulierten Pflegeziele zu erhalten.

Verantwortlichkeit Planung Neu- und Umgestaltung

Die Planung der Neu- und Umgestaltung von Freiflächen in den Kontengruppen 5511 und 5111
wird von der Leistungsphase 1 bis 9 in Verantwortlichkeit des Dezernates 3 unter Mitwirkung
des KSJ bearbeitet.

Folgekosten neuer Grün- und Freizeitanlagen

Im Rahmen der Planung und Herstellung neuer Grün- und Freizeitanlagen ist ein Pflegekonzept
auf Basis der in $ 3 (1) und (2) angewandten FFL Musterzeitwerte und der Ablösungsbeträge-
Berechnungsverordnung (ABBV) zu erstellen, welches für das Grünflächenmanagementsystem
in dem erforderlichen Datenformat zur Verfügung zu stellen ist. Dieses Pflegekonzept hat auch
die erforderlichen Pflegekosten (Folgekosten) auszuweisen.

Ab dem Jahr der Übergabe der neuen Produkte an KSJ sind die so ermittelten jährlichen
Pflegekosten dem KSJ zusätzlich zu erstatten.

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Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV

Bei Herstellung neuer Produkte durch Kommunale Immobilien Jena (KIJ) oder durch Dritte im
Rahmen städtebaulicher Verträge obliegt die Absicherung der zukünftigen Pflegekosten dem
Dezernat 3.

8 5 Kontrahierungszwang

Das Dezernat 3 ist nicht berechtigt, nach dieser Vereinbarung KSJ zukommenden Aufgaben selbst
wahrzunehmen oder Dritte damit zu beauftragen. Diese Regelung ist erforderlich, weil die.
langfristige Personal- und Technikplanung (Anschaffung, Erneuerung) weitestgehend von den hier
vereinbarten Leistungen abhängt.

(1)

8 6 Evaluierung

Evaluation des Nutzungsentgeltes

Leistungsumfang.und Entgelt nach $ 3 Abs. 1 - 5 werden vom Dezernat 3 und KSJ gemeinsam
erstmalig 2023 evaluiert, um eventuelle Abweichungen aller Positionen und Kalkulations-
parameter von einer kostendeckenden Finanzierung zu erkennen. Das Ergebnis der
Evaluierung fließt dann in die Haushaltsplanung 2025/26 ein.

(2) Optimierungsmöglichkeiten

Die Evaluation soll eine Untersuchung zu Optimierungsmöglichkeiten des Investitions- und
Erhaltungsregimes über den gesamten Lebenszyklus des kommunalen Stadtgrüns
einschließen, um eine dauerhaft kostenoptimale Bewirtschaftung zu definieren.

(3) Anpassung der Vereinbarung

(1)

Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation sollen mit Wirkung ab 2025 die Regelungen
dieser Vereinbarung in der erforderlichen Weise angepasst werden, insbesondere die
Berechnungsgrundsätze nach $ 2 und 8 3.

8 7 Nutzung Grünflächenmanagementsystem

Grünflächenmanagementsystem

Für ein effizientes Management der Grünflächen: ist die Führung der erhobenen Daten in einem
digitalen Informationssystem unabdingbar. Der KSJ und die Stadtverwaltung Jena verpflichten
sich, das vorhandene Grünflächenmanagementsystem (inkl. Grünflächen-, Baum- und
Spielplatzkataster) einzurichten und zu nutzen, weiches einen einfachen Austausch über
standardisierte Schnittstellen gewährleistet. Dabei ist das System so zu gestalten, dass mit
möglichst geringem Aufwand Informationen anderer Fachinstitutionen angehängt oder
Informationen des Grünflächenmanagementsystems an andere Informationssysteme
ausgegeben werden können. Ziel ist es, die an verschiedenen Stellen geführten Geodaten für
alle Einrichtungen der Stadt transparent und nutzbar zu machen.

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Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV

(2) Qualitätsbestimmung (Pflegeklasse)

Der KSJ hat gemeinsam mit dem Dezernat 3 Pflegeklassen für Leistungen der Grün- und
Freiflächenpflege erarbeitet (Anlage 2c). Diese dienen der Definition der vom KSJ zu
erbringenden Leistungen für Grün- und Freiflächen, sofen diese im
Grünflächenmanagementsystem eingetragen sind. Hierbei werden zwischen den Servicelevel
1 bis 4 unterschieden:

Servicelevel 1 (hochwertig, intensiv
Anlagen mit einer städtebaulichen, überörtlichen und hohen repräsentativen Bedeutung. Die
Grün- und Freianlagen sind langfristig in einem einwandfreien Zustand zu halten.

Servicelevel 2 (normal
Anlagen, die geringere Bedeutung haben. Die Grün- und Freianlagen sind in einem dauerhaft
gepflegten Zustand zu halten.

Servicelevel 3 (minimal, extensiv)

Einfach gestaltete Grünräume ohne hohen Nutzerkreis. Die Grün- und Freianlagen erfüllen
Mindestanforderungen an Qualitäten.

Servicelevel 4 (nach Bedarf)

Grünflächen mit geringem Pflegeaufwand.

. Für alle Pflegeflächen gilt zum heutigen Zeitpunkt Servicelevel 3. Für die Wechselbepflanzung
wurde der Servicelevel 1 festgesetzt. Besondere Pflegeerfordernisse (wie z.B. auf Flächen mit
Ausgleichsmaßnahmen) sind in den vorliegenden Servicelevel nicht berücksichtigt.

(3) Aufgabenzuordnung
Die gültigen Servicelevel der jeweiligen Grün- und Freiflächen sind fortlaufend nach den
Erfordernissen und Vorgaben durch die Fachdienste des Dezernat 3 zu überarbeiten und im
Grünflächenmanagementsystem entsprechend zu hinterlegen. Die Änderung des Servicelevels
erfordert die Anpassung des Pfiege- und Instandhaltungsaufwands auf Basis der unter 8 3 Abs.
1 genannten Berechnungsmethode.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Dezernat 3 und KSJ im Rahmen der AG
Grünflächenpflege werden folgende Aufgaben übernommen:

- Für Grünflächen, die sich nicht im Sondervermögen des KSJ befindet, erfolgt die
Digitalisierung und die Hinterlegung der Geo- und Sachdaten von Grün- und Freiflächen
durch die Fachdienste des Dezernat 3.

- Für Grundstücke, die sich im Sondervermögen des KS\ befinden, erfolgt die Digitalisierung
und die Hinterlegung der Geo- und Sachdaten durch KSJ.

- vom KSJ sind die tatsächlich anfallenden Kosten für die Leistungen, die nach den
Pfiegekategorien zu erbringen, in das System einzuarbeiten.

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