Vereinbarung zur Entwicklung und zum Erhalt der kommunalen Grün- und Freiflächen (Grünflächenvereinbarung)
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Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV Vereinbarung zur Entwicklung und zum Erhalt der kommunalen Grün- und Freiflächen (Grünflächenvereinbarung) _ Zwischen der dem Dezernat Stadtentwicklung & Umwelt (im folgenden „Dezernat 3") vertreten durch den Dezernenten Herrn Christian Gerlitz und dem Eigenbetrieb Kommunalservice Jena (im folgenden „KSJ") vertreten durch den WVerkleiter Herrn Uwe Feige Inhalt Abkürzungsverzeichnis ua: en 2 Pfäambel..unnaun nun 3 81 Gegenstand der Vereinbarung u. neun. eu 4 52 Leistingendes Ki)... en nwnsnsl 4 0 DIE een anne 4 BB EL usameunnumenngoaszmumn EEE TEE Eee 5 (1) Pflege- und Instandhaltungsaufwand (Leistungsumfang)........................ue ne 5 (2) Bauwerksunterhaltung und -neubau..................-0u440440004444nnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnannnnnnnn 6 (3) Felssicherung.............222000200200@nennnnnnnnsannnennnennnnnnunnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnennsenenn nennen 7 9) Außengebleisgräben..:. namen un 7 (5) Gewässerunterhaltung und Gewässerunterhaltungsverbände.............................-- 7 (&) Zahlungsweise u... eu 7 $ 4 Neu- und Umgestaltung von Freiräumen .....................2.-22000220002000202000220000000000000020000000 7 (1) Entwicklung der Grün- und Freiräume als Ganzes.............uuuuesnsuesssanennnnnnnnnnennnnennn 7 (2) Planung einzelner Grün- und Freiräume ........uunnsnensnnsnnensnnnnennnnnnnnn shenanuernsnensnneseund 8 (3) Verantwortlichkeit Planung Neu- und Umgestaltung ............u..204000402000s00000000000000 00 8 (4) Folgekosten neuer Grün- und Freizeitanlagen ..........-....-.uu.--40-24044n00Henennnennennnnnnnn 8 85 Kontrahierungszwang eu enenseneEE 9 56 ETUI nee ERRRRERNAREERERRETI ET 9 (1) Evaluation des Nutzungsentgeltes ....................2-...2004004400000000n000000n0000nnnnnannenannennnnn 9 (2) Optimierungsmögliehkeiten =... un... urn 9 (3) Anpassung der Vereinbarung aussen sense 9 $ 7 Nutzung Grünflächenmanagementsystem ............u22u00-200044000snn0nnnnanessnnnnnnanensnnnnnnenennnn 9 (1) Grünflächenmanagementsystem.................-. rasen seems 9 (2) Qualitätsbestimmung (Pflegeklasse) ......................... nennen ernennen 10 (3) Aufgabenzuordnung ...........uuusu0nssannnennenennnn Zuneunnugenungmsenbelbeiibneuununenzsernenan 10 8 BSCHIBBDBSÜNTHUTG „nennen ähetneneeretnngheren behnienneeneanieseneien un 11 Stand 14.10.19 " Seite 1 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KS.J 19/0023-BV Abkürzungsverzeichnis ABBV Ablösungsbeträge - Berechnungsverordnung FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V. JenKAS Jenaer Klima-Anpassungs-Strategie KIJ Kommunale Immobilien Jena KSJ Kommunalservice Jena MZW Musterzeitwerte ÖrE Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger u.a. unter anderem VG Vermögensgegenstand Stand 14.10.19 Seite 2 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV Präambel Grün- und Freiräume waren und sind wesentliche Elemente der kommunalen Infrastruktur. Sie sind Bestandteil der staatlichen Aufgaben zur Bereitstellung der Grundversorgung. Es ist damit als Teil der Leistungsverwaltung eine der Pflichtaufgaben der Kommune, mit Entwicklung und HRcHhaNIgen Erhalt des Stadtgrüns der allgemeinen Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen. Mit dem Beschluss des Stadtrates 10/0672 BV vom 27.10.2010 wurden alle städtischen Flächen, insbesondere Grün- und Freiflächen, sowie Forstflächen und Gewässer zweiter Ordnung zur Verwaltung, Betreibung und Erhaltung in das Vermögen des Kommunalservice Jen (KSJ) eingelegt. Durch das Dezernat 3 werden die Grün- und Freiräume auf Grundlage der definierten funktionellen und städtebaulichen Ziele planerisch und konzeptionell fortentwickelt, um nachhaltig eine bedarfsorientierte Versorgung der Bürger/-innen und Besucher/-innen der Stadt Jena zur Nutzung für Freizeit und Erholung gewährleisten zu können. Das städtische Grünsystem wird dabei in Hinblick auf die zu erwartenden Klimaveränderungen ebenso wie auf sich ändernde Nutzungsanforderungen durch die Bewohner angepasst und weiterentwickelt. Ziel ist, durch ein gut erreichbares, vernetztes und gestaltetes Grünsystem die städtische Lebensqualität zu verbessern. Die Vertragsparteien verstehen den Erhalt und die Entwicklung der Grün- und Freiräume als gemeinsames Anliegen. Mit dieser Vereinbarung wird die städtebauliche Zielstellung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Grünsystems unter Berücksichtigung der umweltschutzrechtlichen und übrigen gesetzlichen Anforderungen an Pflege und Erhaltung umgesetzt. Die Anlagen zur Vereinbarung (Umfang, Entgelt und Beschreibung der Leistungsbereiche) werden jährlich - beginnend 2020 - fortgeschrieben, ohne die Vereinbarung in ihren Grunasetzen ändern zu müssen. Stand 14.10.19 Seite 3 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV ‘8 1 Gegenstand der Vereinbarung Die Vereinbarung umfasst alle städtische Flächen, die für die Öffentlichkeit zum Gemeinwohl und - gebrauch zu erhalten, entwickeln und nachhaltig zu gestalten sind, in den folgenden Kategorien: e Grünpflegeflächen, Straßenbegleitgrün und ungestaltete Grünflächen e Baumpflege + Freizeitanlagen (Spielplätze, Aktivflächen) e Bänke in Freianlagen e Stadtwald e Brunnen e Felssicherung e Gewässer zweiter Ordnung e Außengebietsgräben e Löschwasserteiche und -zisternen «e Wege in Grünflächen «e Öffentliches Grün auf Friedhöfen Des Weiteren sind folgende Aufgaben Gegenstand der Vereinbarung: e Entsorgung illegaler Ablagerungen e Behördliche Funktion des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (ÖrE) 8 2 Leistungen des KSJ (1) Leistungsinhalt Die Leistungen umfassen die Pflege und Unterhaltung, sowie die Verkehrssicherung für alle Grundstücke und deren Bestandteile, die in das Sondervermögen des KSJ eingelegt sind und unter die Leistungsbereiche - vorstehend unter & 1 genannt - fallen. Der KSJ hat jeweils in Abstimmung mit Dezernat 3 eine Leistungsbeschreibung für die in $ 1 genannten Kategorien erstellt. Danach bestimmt sich der Leistungsumfang des KSJ. Letzterer wurde auf Basis des Musterleistungsverzeichnis Freianlagen und der Musterzeitwerte (MZW) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V. (FLL) ermittelt. Für die folgenden Leistungsbereiche werden jeweils eine Anlage beigefügt, die den Leistungsumfang (Leistungsbeschreibung, Servicelevel, Standortliste) und das Leistungsentgelt definiert: Anlage 2 Grünpflegeflächen, Straßenbegleitgrün und ungestaltete Grünflächen Anlage 3 Baumpflege Anlage 4 Freizeitanlagen (Spielplätze, Aktivflächen) Anlage 5 Bänke in Freianlagen Anlage 6 Stadtwald Anlage 7 Brunnen Anlage 8 Felssicherung Anlage 9 Gewässer zweiter Ordnung Stand 14.10.19 Seite 4 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KS.J 19/0023-BV Anlage 10 Außengebietsgräben Anlage 11 Löschwasserteiche und -zisternen Anlage 12 Wege in Grünanlagen (Anmerkung: Die Anlagenbezeichnung wurde im Zusammenhang der Beschlussersiellung geändert, so dass in der Endversion Anlage 1 nicht mehr vorhanden ist.) Jeweils bis Dezember des laufenden Jahres wird zwischen Dezernat 3 und KSJ der konkrete Leistungsumfang der Leistungen für Naturschutz und Landschaftspfiege in den Leistungsbereichen „Grünpflegeflächen, Straßenbegleitgrün und ungestaltete Grünflächen“ sowie „Stadtwald“ für das Folgejahr festgelegt. . Auf die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die „Pflege öffentliches Grün auf Friedhöfen“, „Entsorgung illegaler Ablagerungen“ und „Behördliche Funktion des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers“ (ÖrE) wird verzichtet. Das Entgelt für die „Pflege öffentliches Grün auf städtischen Friedhöfen“ erfolgt in Übereinstimmung mit der aktuellen Friedhofsgebührensatzung (17/1520-BV vom 15.11.2017). Der Anteil der Kommune an der Friedhofsunterhaltung („öffentliches Grün") beträgt, wie bis zum 31.12.2017, jährlich 30,0 % der Friedhofspflegeaufwendungen. Für die Übertragung der Aufgaben des Sachbearbeiters Abfallwirtschaft (17/1506-BV) im Rahmen der behördlichen Funktion des ÖrE zum 1.01.2018 wird dem KS\J anteilig Persona- und Sachkosten zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird dem KSJ für die Entsorgung illegaler Ablagerungen ein Entgelt bezahlt. . Die Pflege aller Flächen gemäß $ 1 erfolgt unter Beachtung der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Satzungen der Stadt Jena und der in den Anlagen zusammen gefassten speziellen Regelungen und Pflegestandards. Die Ausführung der Leistungen hat entsprechend den anerkannten Regeln der Technik (DIN- Normen, ZTV etc.) zu erfolgen. 8 3 Entgelt Der KSJ erhält für seine Leistungen auf der Grundlage dieser Vereinbarung ein jährliches Entgelt (Anlage 13), das sich zusammensetzt aus (1) Pflege- und Instandhaltungsaufwand (Leistungsumfang) KSJ erhält für die Aufgabenbereiche eine Leistungsvergütung für den Pflege- und Instandhaltungsaufwand, die sich wie folgt berechnet: a) Flächen- und Mengenbezug je Aufgabenbereich (wie z.B. Anzahl Bäume, Spielplätze, Flächengröße, etc.) b) Leistungstätigkeiten je Aufgabenbereich Die Leistungstätigkeiten basieren auf FLL Musterzeitwerten in Minuten (MZW) und berücksichtigen die individuellen Anforderungen der einzelnen Aufgabenbereiche wie z.B. Kontrolle, Reinigung, Pflegemaßnahmen, etc. Stand 14.10.19 Seite 5 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV (2 — c) Häufigkeit der Pflegemaßnahmen pro Jahr d) Zeitlicher Pflegeaufwand pro Jahr Dieser wird ermittelt aus den durchschnittlichen Richtwerten des KGSt und FLL Musterzeitwerten. e) Ermittlung der jährlichen Pflegekosten: Basis bilden die Stundenverrechnungssätze des KSJ (laut KGSt) für Personal, Fahrzeuge und Maschinen. Berechnungsgrundlage für die Leistungsvergütung des Pflege- und Instandhaltungsaufwandes ist der Servicelevel 3 (siehe $ 7, Abs. 2) für alle aktuell in Pflege befindlichen Flächen. Im Moment unterliegen nur 177 ha von 312 ha der Grün- und Freiflächen der Pflege. Sofern zukünftig ein höherer Flächenanteil gepflegt werden soll oder ein höherer Servicelevel erforderlich ist, ist dies mit einer Erhöhung der Leistungsvergütung verbunden. Grünflächen können statt eine maschinelle Flächenpflege auch eine nachhaltigere Bewirtschaftung (wie z.B. mit Tieren) erhalten. In diesen Fällen kann der KSJ, in enger Abstimmung mit Dezernat 3, einen Vertrag mit Dritten zur Flächenpflege/Bewirtschaftung abschließen. Das Dezernat 3 hat dafür unvorhergesehen anfallenden Mehrkosten dem KSJ zur Verfügung zu stellen. Bauwerksunterhaltung und -neubau KSJ erhält für Aufgabenbereiche, die Verkehrsflächen (Wege und Ingenieurbauwerke (in Grün- und Freiflächen) vorhalten, zusätzlich zum Pflege- und Instandhaltungsaufwand ein jährliches Entgelt, das sich aus den folgenden Positionen zusammensetzt: a) Abschreibung: Wiederbeschaffungswert / Gesamtnutzungsdauer Der Wiederbeschaffungswert ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagegüter, multipliziert mit dem anlagebezogenen Preisindex des Statistischen Bundesamtes. b) Abzüglich Auflösung Sonderposten: Buchwert Fördermittel / Restnutzungsdauer c) Kapitalverzinsung: (Buchwert Vermögensgegenstand (VG) - Buchwert Fördermittel) * 1,3 % d) Erhaltungskosten: Erhaltungskostensatz * Wiederbeschaffungswert Der Erhaltungskostensatz beträgt für Verkehrsflächen 1,43 %. Für die übrigen VG gelten die Unterhaltungskostensätze aus der Ablösungsbeträge - Berechnungsverordnung (ABBV) e) Verwaltungskosten betragen einheitlich 10 % auf Grundlage der Erhaltungskosten und Abschreibung. Stand 14.10.19 Seite 6 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV (3) (4 — Felssicherung Die Kosten der Felssicherung (Sicherung felssturzgefährdeter Böschungen) werden in Höhe des Durchschnitts der angefallenen Kosten in den jeweils vier zurückliegenden Jahren pauschal erstattet. KSJ weist dazu bis zum 31.3. jeden Jahres die Kosten und die Erstattungsbeträge der vier zurückliegenden Jahre dem Dezernat 3 nach. Der Kostendurchschnitt bildet den Erstattungsbetrag des Folgejahres. Übersteigt in der Aufstellung nach Abs. 3 die kumulierte Differenz von angefallenen Kosten und Erstattungsbeträgen zum Ende des Vorjahrs den Betrag von 500.000,- €, wird sie durch eine entsprechende Erhöhung oder Verringerung des Erstattungsbetrages im Folgejahr ausgeglichen. Außengebietsgräben Die Kosten der Außengebietsgräben werden pauschal für die Jahre 2019 und 2020 festgesetzt. Die Ermittlung der tatsächlichen Flächen und Zustandsbewertung der Bauwerke erfolgt ab 2018 und wird voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein. (5) Gewässerunterhaltung und Gewässerunterhaltungsverbände (6) (1) Das Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts und damit das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden ist mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. S. 74, am 8. Juni 2019 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2019 obliegt die Gewässerunterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung noch der Stadt Jena. Diese Leistung wird für 2019 deshalb durch das Dezernat 3 noch an KSJ bezahlt. Zum 01.01.2020 gehen ausgewählte Aufgaben (siehe auch $ 3 Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Untere Saale-Roda“ und „Untere lim‘) auf die neuen Verbände über. Aufgaben, die nicht im Aufgabenbereich der Gewässerunterhaltungsverbände liegen, verbleiben in den Gemeinden und Städten. Hierfür wird eine Anpassung der Vereinbarung erforderlich. Zahlungsweise Das Entgelt entsprechend Abs. 1- 5 (Anlage 13) wird durch KSJ jährlich bis zum 31.3. für das laufende Jahr fortgeschrieben — Basis ist die Abrechnung des Vorjahres. Dies führt zur Anpassung der Anlage 13. Grundlagen sind die Anlagenbuchhaltung und die Kataster der diversen Leistungsbereiche. Der Gesamtbetrag nach Abs. 1 - 5 ist durch die Stadtverwaltung Jena in vier gleichen Raten jeweils zum 1. Werktag des 2. Quartalsmonats auf das folgende Konto des KSJ bei der Sparkasse Jena: IBAN DE91830530300000041360, BIC HELADEF1JEN zu zahlen. $ 4 Neu- und Umgestaltung von Freiräumen Entwicklung der Grün- und Freiräume als Ganzes Zur Erreichung der in der Präambel formulierten Ziele entwickelt das Dezernat 3 städtebauliche Leitziele für Grün- und Freiflächen mit folgendem Inhalt: Stand 14.10.19 Seite 7 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV (2 (3 (4 ) ) — a) Entwicklung des Stadtgrüns Grundlagen bilden Landschaftsleitbilder, Umsetzung Jenaer Klima-Anpassungs-Strategie (JenKAS), Stadt- und Straßenbaumkonzept, grüne Klimaoase, Landschaftsplan und Ausgleichsflächenkonzept, Master- und Rahmenplanungen für städtische Freiflächen wie - Parkanlagen, - gestaltete Grünflächen, - Stadtumbau/Soziale Stadt, - ungestaltete Grünflächen (Brachen, Weideflächen), - Verkehrsgrün, - Bäume auf städtischen Grundstücken. b) Erstellung und Fortschreibung von Konzepten für Spiel- und Bewegungsräume (Aktivflächen) - Kommunale Kinderspielplätze - nutzbare Spielräume und Aktivflächen in öffentlichen Freiräumen - Bedarfsplanung/Entwicklung c) Pflege von öffentlichem Grün auf kommunalen Friedhofsflächen Planung einzelner Grün- und Freiräume Aus den städtebaulichen Leitzielen zur Entwicklung des Stadtgrüns wird alle zwei Jahre ein prioritärer und operativer Produktkatalog zur Gestaltung von Freiräumen als Grundlage entwickelt. Dieser Produktkatalog entsteht in gemeinsamer Arbeit von Dezernat 3 und KSJ und ist u.a. Grundlage für den Investitionsplan des KSJ. Auf Basis des Produktkataloges erarbeitet das Dezernat 3 die Aufgabenstellung operativer Produkte unter Mitwirkung des KSJ. Jede Seite benennt produktbezogen einen Projektleiter mit Entscheidungsbefugnis. Nach gemeinsamer Abnahme werden die Produkte an den KSJ übergeben. Diese sind entsprechend der gemeinsam formulierten Pflegeziele zu erhalten. Verantwortlichkeit Planung Neu- und Umgestaltung Die Planung der Neu- und Umgestaltung von Freiflächen in den Kontengruppen 5511 und 5111 wird von der Leistungsphase 1 bis 9 in Verantwortlichkeit des Dezernates 3 unter Mitwirkung des KSJ bearbeitet. Folgekosten neuer Grün- und Freizeitanlagen Im Rahmen der Planung und Herstellung neuer Grün- und Freizeitanlagen ist ein Pflegekonzept auf Basis der in $ 3 (1) und (2) angewandten FFL Musterzeitwerte und der Ablösungsbeträge- Berechnungsverordnung (ABBV) zu erstellen, welches für das Grünflächenmanagementsystem in dem erforderlichen Datenformat zur Verfügung zu stellen ist. Dieses Pflegekonzept hat auch die erforderlichen Pflegekosten (Folgekosten) auszuweisen. Ab dem Jahr der Übergabe der neuen Produkte an KSJ sind die so ermittelten jährlichen Pflegekosten dem KSJ zusätzlich zu erstatten. Stand 14.10.19 Seite 8 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV Bei Herstellung neuer Produkte durch Kommunale Immobilien Jena (KIJ) oder durch Dritte im Rahmen städtebaulicher Verträge obliegt die Absicherung der zukünftigen Pflegekosten dem Dezernat 3. 8 5 Kontrahierungszwang Das Dezernat 3 ist nicht berechtigt, nach dieser Vereinbarung KSJ zukommenden Aufgaben selbst wahrzunehmen oder Dritte damit zu beauftragen. Diese Regelung ist erforderlich, weil die. langfristige Personal- und Technikplanung (Anschaffung, Erneuerung) weitestgehend von den hier vereinbarten Leistungen abhängt. (1) 8 6 Evaluierung Evaluation des Nutzungsentgeltes Leistungsumfang.und Entgelt nach $ 3 Abs. 1 - 5 werden vom Dezernat 3 und KSJ gemeinsam erstmalig 2023 evaluiert, um eventuelle Abweichungen aller Positionen und Kalkulations- parameter von einer kostendeckenden Finanzierung zu erkennen. Das Ergebnis der Evaluierung fließt dann in die Haushaltsplanung 2025/26 ein. (2) Optimierungsmöglichkeiten Die Evaluation soll eine Untersuchung zu Optimierungsmöglichkeiten des Investitions- und Erhaltungsregimes über den gesamten Lebenszyklus des kommunalen Stadtgrüns einschließen, um eine dauerhaft kostenoptimale Bewirtschaftung zu definieren. (3) Anpassung der Vereinbarung (1) Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation sollen mit Wirkung ab 2025 die Regelungen dieser Vereinbarung in der erforderlichen Weise angepasst werden, insbesondere die Berechnungsgrundsätze nach $ 2 und 8 3. 8 7 Nutzung Grünflächenmanagementsystem Grünflächenmanagementsystem Für ein effizientes Management der Grünflächen: ist die Führung der erhobenen Daten in einem digitalen Informationssystem unabdingbar. Der KSJ und die Stadtverwaltung Jena verpflichten sich, das vorhandene Grünflächenmanagementsystem (inkl. Grünflächen-, Baum- und Spielplatzkataster) einzurichten und zu nutzen, weiches einen einfachen Austausch über standardisierte Schnittstellen gewährleistet. Dabei ist das System so zu gestalten, dass mit möglichst geringem Aufwand Informationen anderer Fachinstitutionen angehängt oder Informationen des Grünflächenmanagementsystems an andere Informationssysteme ausgegeben werden können. Ziel ist es, die an verschiedenen Stellen geführten Geodaten für alle Einrichtungen der Stadt transparent und nutzbar zu machen. Stand 14.10.19 Seite 9 von 11
Grünflächenvereinbarung Dezernat3/KSJ 19/0023-BV (2) Qualitätsbestimmung (Pflegeklasse) Der KSJ hat gemeinsam mit dem Dezernat 3 Pflegeklassen für Leistungen der Grün- und Freiflächenpflege erarbeitet (Anlage 2c). Diese dienen der Definition der vom KSJ zu erbringenden Leistungen für Grün- und Freiflächen, sofen diese im Grünflächenmanagementsystem eingetragen sind. Hierbei werden zwischen den Servicelevel 1 bis 4 unterschieden: Servicelevel 1 (hochwertig, intensiv Anlagen mit einer städtebaulichen, überörtlichen und hohen repräsentativen Bedeutung. Die Grün- und Freianlagen sind langfristig in einem einwandfreien Zustand zu halten. Servicelevel 2 (normal Anlagen, die geringere Bedeutung haben. Die Grün- und Freianlagen sind in einem dauerhaft gepflegten Zustand zu halten. Servicelevel 3 (minimal, extensiv) Einfach gestaltete Grünräume ohne hohen Nutzerkreis. Die Grün- und Freianlagen erfüllen Mindestanforderungen an Qualitäten. Servicelevel 4 (nach Bedarf) Grünflächen mit geringem Pflegeaufwand. . Für alle Pflegeflächen gilt zum heutigen Zeitpunkt Servicelevel 3. Für die Wechselbepflanzung wurde der Servicelevel 1 festgesetzt. Besondere Pflegeerfordernisse (wie z.B. auf Flächen mit Ausgleichsmaßnahmen) sind in den vorliegenden Servicelevel nicht berücksichtigt. (3) Aufgabenzuordnung Die gültigen Servicelevel der jeweiligen Grün- und Freiflächen sind fortlaufend nach den Erfordernissen und Vorgaben durch die Fachdienste des Dezernat 3 zu überarbeiten und im Grünflächenmanagementsystem entsprechend zu hinterlegen. Die Änderung des Servicelevels erfordert die Anpassung des Pfiege- und Instandhaltungsaufwands auf Basis der unter 8 3 Abs. 1 genannten Berechnungsmethode. In vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Dezernat 3 und KSJ im Rahmen der AG Grünflächenpflege werden folgende Aufgaben übernommen: - Für Grünflächen, die sich nicht im Sondervermögen des KSJ befindet, erfolgt die Digitalisierung und die Hinterlegung der Geo- und Sachdaten von Grün- und Freiflächen durch die Fachdienste des Dezernat 3. - Für Grundstücke, die sich im Sondervermögen des KS\ befinden, erfolgt die Digitalisierung und die Hinterlegung der Geo- und Sachdaten durch KSJ. - vom KSJ sind die tatsächlich anfallenden Kosten für die Leistungen, die nach den Pfiegekategorien zu erbringen, in das System einzuarbeiten. Stand 14.10.19 Seite 10 von 11