GüKG
Anfrage an:
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Wenn wir als Firma (wir haben die Erlaubnis nach GüKG) einen LKW anmieten für Transport von einer Firma die die GüKG Erlaubnis nicht besitzt, können wir dann den Fahrer dieser Firma auch anmieten oder müssen wir den bei uns z.Bsp. kurzfristig beschäftigen.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Juli 2018
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1. September 2018
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