Gülleimporte und Entsorgung von Klärschlämmen im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen:

1. Müssen Gülletransporte in die dem RP Kassel unterstehenden Landkreise genehmigt werden bzw. können diese verboten werden nach aktueller Rechtslage seitens des RP Kassel oder einer anderen Behörde?

2. Welche Mengen Gülle, NAWARO-Gärsubstrat, Kofermente-Gärsubstrat, Festmist, Kompost und sonstige organische Dünger wurden in letzten fünf Jahren nach Waldeck-Frankenberg importiert und exportiert nach der Datenlage des RP Kassel?

3. Aus welchen Bundesländern stammen die importierten oben genannten Stoffe?

4. Wird auch aus dem Ausland z.B. der Niederlande Gülle und Mist nach Waldeck-Frankenberg importiert?

5. Kennen Sie die gesamte Nährstofffracht an Stickstoff und Phosphat, die nach Waldeck-Frankenberg importiert und exportiert wurde?

6. Gibt es rechtliche Regelungen, die den Transport der oben genannten Stoffe zum einen zwischen Bundesländern und zum anderen vom bzw. zum Ausland regeln?

7. Welche Verordnungen und Gesetze gibt es zum Lagern und Ausbringen der oben genannten Stoffe?

8. Gibt es Anlass-bezogene Kontrollen in Waldeck-Frankenberg bezüglich der Lagerung und Ausbringung der oben genannten Stoffe, wenn ja, wie viele während der letzten drei Jahre?

9. Gibt es Stichprobenkontrollen in Waldeck-Frankenberg bezüglich der Ausbringung und Lagerung der oben genannten Stoffe, wenn ja, wieviel sind das jährlich und wieviel Beanstandungen oder Rechtsverstöße wurden dabei prozentual oder absolut festgestellt?

10. Gibt es Anhaltspunkte bzw. Nachweise oder Verdachtsfälle, dass imporierter organischer Dünger nach Waldeck-Frankenberg Schadstoffe enthält bzw. aufgrund seiner Zusammensetzung die Umwelt belasten könnte?

11. Wie werden Klärschlämme im Landkreis Waldeck-Frankenberg entsorgt?

12. Hat das RP Kassel Kenntnis darüber, ob die kommunalen Kläranlagen im Landkreis Waldeck-Frankenberg den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf dem neuesten Stand sind? Wie viele Anlagen im Landkreis sind nach Ansicht des RP Kassel sanierungsbedürftig?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
  • 0 Follower:innen
Susanne Günther
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: …
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
Susanne Günther
Betreff
Gülleimporte und Entsorgung von Klärschlämmen im Landkreis Waldeck-Frankenberg [#213064]
Datum
18. Februar 2021 10:11
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1. Müssen Gülletransporte in die dem RP Kassel unterstehenden Landkreise genehmigt werden bzw. können diese verboten werden nach aktueller Rechtslage seitens des RP Kassel oder einer anderen Behörde? 2. Welche Mengen Gülle, NAWARO-Gärsubstrat, Kofermente-Gärsubstrat, Festmist, Kompost und sonstige organische Dünger wurden in letzten fünf Jahren nach Waldeck-Frankenberg importiert und exportiert nach der Datenlage des RP Kassel? 3. Aus welchen Bundesländern stammen die importierten oben genannten Stoffe? 4. Wird auch aus dem Ausland z.B. der Niederlande Gülle und Mist nach Waldeck-Frankenberg importiert? 5. Kennen Sie die gesamte Nährstofffracht an Stickstoff und Phosphat, die nach Waldeck-Frankenberg importiert und exportiert wurde? 6. Gibt es rechtliche Regelungen, die den Transport der oben genannten Stoffe zum einen zwischen Bundesländern und zum anderen vom bzw. zum Ausland regeln? 7. Welche Verordnungen und Gesetze gibt es zum Lagern und Ausbringen der oben genannten Stoffe? 8. Gibt es Anlass-bezogene Kontrollen in Waldeck-Frankenberg bezüglich der Lagerung und Ausbringung der oben genannten Stoffe, wenn ja, wie viele während der letzten drei Jahre? 9. Gibt es Stichprobenkontrollen in Waldeck-Frankenberg bezüglich der Ausbringung und Lagerung der oben genannten Stoffe, wenn ja, wieviel sind das jährlich und wieviel Beanstandungen oder Rechtsverstöße wurden dabei prozentual oder absolut festgestellt? 10. Gibt es Anhaltspunkte bzw. Nachweise oder Verdachtsfälle, dass imporierter organischer Dünger nach Waldeck-Frankenberg Schadstoffe enthält bzw. aufgrund seiner Zusammensetzung die Umwelt belasten könnte? 11. Wie werden Klärschlämme im Landkreis Waldeck-Frankenberg entsorgt? 12. Hat das RP Kassel Kenntnis darüber, ob die kommunalen Kläranlagen im Landkreis Waldeck-Frankenberg den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf dem neuesten Stand sind? Wie viele Anlagen im Landkreis sind nach Ansicht des RP Kassel sanierungsbedürftig? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Susanne Günther Anfragenr: 213064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213064/ Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>

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Regierungspräsidium Kassel
Sehr geehrte Frau Günther, anbei sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem Antrag auf Zugang von Informatione…
Von
Regierungspräsidium Kassel
Betreff
Gülleimporte und Entsorgung von Klärschlämmen im Landkreis Waldeck-Frankenberg [#213064]
Datum
5. März 2021 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Günther, anbei sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem Antrag auf Zugang von Informationen nach § 80 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen