Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften
Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz über längere Zeiträume stellt eine erhebliche physische und psychische Zusatzbelastung für den Arbeitnehmer, insbesondere als Mitglied einer Risikogruppe dar.
Bitte teilen Sie mir die gültige Rechtsnorm mit, welche den Arbeitnehmer zum Tragen einer entsprechenden Mund- und Nasenbedeckung zum Zwecke des Infektionsschutzes verpflichtet. Geben Sie die nachprüfbaren Kriterien an, welche die Notwendigkeit zum Tragen der Maske am Arbeitsplatz erfordern und nennen Sie die Vorraussetzung(en) welche zur Aufhebung der Maskenpflicht erfüllt sein müssen.
Auf Grund der erheblichen täglichen Zusatzbelastung von Millionen von Arbeitnehmern durch die Maskenpflicht gehe ich von einer regelmäßigen, mindestens wöchentlichen Evaluierung der Zweckmäßigkeit der Maßnahme durch das Bundesministerium für Gesundheit im Interesse der nationalen allgemeinen Gesunderhaltung aus.
Bitte senden Sie mir die regelmäßigen Ergebnisse der Evaluierungen samt zugrunde liegender Messwerte zu, welche belegen, wann der medizinische Schutz mit Maske im Verhältnis zur Zusatzbelastung des Arbeitnehmers überwiegt bzw. überwogen hat. Eine fortdauernde wissenschaftliche Evidenzprüfung ist bindend für eine Verlängerung der zeitlich begrenzten Maßnahme.
Ergebnis der Anfrage
Leider wurden in der Antwort weder statistisch signifikante Korrelationen, noch ein Kausalzusammenhang zwischen der Maskenpflicht einerseits und einem konkreten Nutzen für die Gesunderhaltung des Trägers andererseits vorgelegt.
Für die Unterstellung eines Kausalzusammenhangs reichen einfache PCR-Testergebnisse oder gar Inzidenzen nicht aus. Vielmehr muss eine unterstellte Erkrankung, welche mit Maske unterblieben wäre, mit Differenzialdiagnose durch einen Arzt oder mindestens mit multiplex PCR-Tests nachgewiesen werden, welche neben SARS-COV2 auch auf Influenza und andere Erreger testen. Weiterhin ist eine Kontrollgruppe, welche keine Maske getragen hat unerlässlich und auf Grund der in zahlreichen Stunden nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigung DURCH die Maske sogar ethisch geboten.
Außerdem hätte ich mir Messergebnisse aus praktischen Messungen der Strömungsmechanik mit verschiedenen Maskentypen erwartet, sowie Partikelmessungen zur Durchlässigkeit von den angenommenen Abmessungen eines Virus.
Weiterhin kamen die Antworten auf meine Nachfrage vom Mai 2020 (!) um viele Monate zu spät, wo die Maskenpflicht bereits beschlossen und das Maßnahmen-Regime gegenüber der Bevölkerung angewendet worden war. Dies gilt insbesondere für Schulkinder, welche nachweislich am wenigsten von Infektionskrankheiten auch COVID-19 betroffen sind und sowohl psychisch als auch physisch auf Grund der langen Tragedauer und der vorsätzlich missachteten, vorgeschriebenen Tragezeitpausen schweren Schaden nehmen.
Der weitere Verlauf des politischen Maßnahmen-Regimes gegen die unterstellte Virus-Pandemie stellt jedoch den, von mir bereits im Mai angenommenen physischen und psychischen Schaden an der Gesamtbevölkerung weit in den Schatten und lässt eine sachliche aus ausgewogene Auseinandersetzung gegenüber dem Thema der Maskenpflicht ohnehin aussichtslos erscheinen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Mai 2020
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23. Juni 2020
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- Betreff
- Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 20. Mai 2020 16:24
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- Bundesministerium für Gesundheit
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 22. Mai 2020 11:04
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Betreff
- AW: WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 23. Juni 2020 08:02
- An
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Hausmitteilung des Deutschen Bundestages
In diesen Tagen ist mir eine Hausmitteilung des Deutschen Bundestages zugeleitet worden, die ich Ihnen hier als Download-Dokument zur Verfügung stelle. In der Hausmitteilung 222/2020
https://clubderklarenworte.de/
- Von
- Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- WG: WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 30. Juni 2020 09:04
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- AW: WG: WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 12. Oktober 2020 12:42
- An
- Bundesministerium für Gesundheit
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- Bundesministerium für Gesundheit
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- WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 16. Oktober 2020 12:00
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Beachtlich ist dieser Absatz: ‘Es werden daher für Mund-Nase-Bedeckungen (Community-Masken) und medizinische Gesichtsmasken, wenn sie im Rahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel getragen werden, Tragezeitbegrenzungen und Erholungspausen wie für filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil nach DGUV Regel 112-190 ‘Benutzung von Atemschutzgeräten’ empfohlen.’
Das bedeutet: Jeder Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer eine arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten. Jede Schulleitung muss jedem Schüler eine arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten. Ohne eine solche Untersuchung darf niemand zum Maskentragen verpflichtet werden. Und wenn jemand eine Maske trägt, dann maximal 2 Stunden und dann ist zwingend eine Pause von 30 Minuten erforderlich. Mit diesem Schreiben der DGUV haftet jeder von Euch als Arbeitgeber, Schulleiter und Lehrer. Lasst Euch das nicht gefallen. Und als Schüler oder Arbeitnehmer: Besteht auf eine ärztliche Untersuchung, verweigert das Maskentragen bis dahin. Und besteht auf Eure Pausen”
https://www.dguv.de/medien/inhalt/praev…
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- AW: WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 15. April 2021 11:51
- An
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- Automatische Antwort: WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 15. April 2021 11:51
- Status
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- AW: Automatische Antwort: WG: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 15. April 2021 17:33
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- AW: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 9. Juni 2021 07:22
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- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Gültige Rechtsnorm und Evaluierungsergebnisse zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht hinsichtlich geltender Arbeitsschutzvorschriften [#187106]
- Datum
- 22. Juni 2021 21:36
- An
- Bundesministerium für Gesundheit
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