Gültigkeit der veröffentlichten Energieausweise

Erstmal: Vielen Dank für die Veröffentlichung Ihrer Energieausweise auf www.freiburg.de/energieausweise .
Allerdings hätte ich dazu noch die folgende Frage: Im GEG Artikel 79 Absatz Satz 1 steht: „Ein Energieausweis ist für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“ Die meisten (ich hab nicht alle überprüft) Ihrer veröffentlichten Energieausweise sind allerdings aus dem Jahr 2009 und somit 11 Jahre alt. Sind diese dann im Jahr 2021 noch gültig oder ist eine Aktualisierung bzw. Neuerstellung nötig? Falls letzteres zutrifft, warum wurde dies noch nicht gemacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erstmal: Vielen D…
An Gebäudemanagement der Stadt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gültigkeit der veröffentlichten Energieausweise [#209237]
Datum
21. Januar 2021 13:25
An
Gebäudemanagement der Stadt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erstmal: Vielen Dank für die Veröffentlichung Ihrer Energieausweise auf www.freiburg.de/energieausweise . Allerdings hätte ich dazu noch die folgende Frage: Im GEG Artikel 79 Absatz Satz 1 steht: „Ein Energieausweis ist für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“ Die meisten (ich hab nicht alle überprüft) Ihrer veröffentlichten Energieausweise sind allerdings aus dem Jahr 2009 und somit 11 Jahre alt. Sind diese dann im Jahr 2021 noch gültig oder ist eine Aktualisierung bzw. Neuerstellung nötig? Falls letzteres zutrifft, warum wurde dies noch nicht gemacht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gültigkeit der veröffentlichten Energieausweise…
An Gebäudemanagement der Stadt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gültigkeit der veröffentlichten Energieausweise [#209237]
Datum
24. Februar 2021 11:26
An
Gebäudemanagement der Stadt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gültigkeit der veröffentlichten Energieausweise“ vom 21.01.2021 (#209237) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gebäudemanagement der Stadt Freiburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, dass die Energieausweise zum Teil bereits 11 Jahre sind und …
Von
Gebäudemanagement der Stadt Freiburg
Betreff
Antw: AW: Gültigkeit der veröffentlichten Energieausweise [#209237]
Datum
4. März 2021 18:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, dass die Energieausweise zum Teil bereits 11 Jahre sind und möglicherweise Ihre Gültigkeit verloren haben. Wir werden die Frage, ob und inwieweit wir zur Erstellung neuer Energieausweise verpflichtet sind, rechtlich klären lassen. Soweit wir daraufhin einzelne Energieausweise aktualisieren, werden wir diese wiederum auf der von Ihnen erwähnten Seite online stellen. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Auch wenn es mich verwundert, dass Sie dies nicht sel…
An Gebäudemanagement der Stadt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Gültigkeit der veröffentlichten Energieausweise [#209237]
Datum
4. März 2021 18:24
An
Gebäudemanagement der Stadt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Auch wenn es mich verwundert, dass Sie dies nicht selber bemerkt haben, freue ich mich über den Fortschritt und hoffe, dass Sie die Ausweise bald erneuern. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>