Gültigkeit einer Verordnung über Krankengymnastik

Innerhalb welches Zeitraums nach Ausstellung eines Rezeptes über Lymphdrainage und Krankengymnastik mittels Hausbesuch begonnen werden?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gültigkeit einer Verordnung über Krankengymnastik [#45926]
Datum
18. Januar 2019 17:02
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Innerhalb welches Zeitraums nach Ausstellung eines Rezeptes über Lymphdrainage und Krankengymnastik mittels Hausbesuch begonnen werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in leider besteht für mich zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, konkret und verbind…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
WG: Gültigkeit einer Verordnung über Krankengymnastik [#45926]
Datum
22. Januar 2019 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider besteht für mich zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, konkret und verbindlich auf Ihre Anfrage zu antworten. Ich kann Ihren Namen keiner Beihilfenummer zuordnen und weiß somit auch nicht, ob die Zuständigkeit des LBV überhaupt gegeben ist. Bitte senden Sie jeglichen Schriftverkehr mit Beihilfebezug unter Angabe der Beihilfenummer an folgende Adresse: Zentrale Scanstelle Beihilfe - 32746 Detmold Alternativ besteht die Möglichkeit, unter der untenstehenden Telefonnummer spezifische Auskünfte zu Ihrer Beihilfenummer zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen