Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995

Bitte um Beantwortung der nachfolgenden Frage:
Ist die oben genannte Rundschreiben noch gültig?

Falls ja, mit welchem Ansprechpartner kann ich über den Inhalt sprechen?

Falls nein, wurden die Rundschreiben aufgehoben oder ganz /teilweise ersetzt?

Mit welchen Rundschreiben wurde dies veranlasst?

Danke und freundliche Grüsse

Bernhard Furch

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2014
  • Frist
    18. November 2014
  • 0 Follower:innen
Bernhard Furch
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Bea…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Bernhard Furch
Betreff
Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
16. Oktober 2014 19:49
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Beantwortung der nachfolgenden Frage: Ist die oben genannte Rundschreiben noch gültig? Falls ja, mit welchem Ansprechpartner kann ich über den Inhalt sprechen? Falls nein, wurden die Rundschreiben aufgehoben oder ganz /teilweise ersetzt? Mit welchen Rundschreiben wurde dies veranlasst? Danke und freundliche Grüsse Bernhard Furch
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Furch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Furch
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Furch, Ihre Anfrage vom 16. Oktober 2014 habe ich erhalten. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie In…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
21. Oktober 2014 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Furch, Ihre Anfrage vom 16. Oktober 2014 habe ich erhalten. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie Informationen zu den Rundschreiben 8706-124/11/03c v 05.07.2000 sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]. Damit ich Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung weiterleiten kann, bitte ich um Konkretisierung, um welche Rundschreiben es sich inhaltlich handelt. Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Furch
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre schnelle Antwort. Die angesprochenen Rundschreiben habe ich unter …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Bernhard Furch
Betreff
AW: AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
26. Oktober 2014 13:07
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre schnelle Antwort. Die angesprochenen Rundschreiben habe ich unter den genannten Links hinterlegt. https://www.dropbox.com/s/ue9yaodvufhy0r7/Schreiben%20des%20MWVLW%20vom%2005%2007%202000.doc?dl=0 https://www.dropbox.com/s/7zgt61o4mbad7d0/Geschwindigkeitsbeschr%C3%A4nkung%20Tempo%2030%20in%20OD%20Schreiben%20des%20MWVLW%2003%2001%201995.doc?dl=0 Mit freundlichen Grüßen Bernhard Furch Anfragenr: 7790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bernhard Furch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Bernhard Furch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995" [#7790]
Datum
27. April 2015 07:38
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7790 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Bisher habe ich keine Antwort erhalten. Ich bin der Meinung dass hier eine Antwort vom Innenministerium kommen muss. Diese Behörde hat die Rundschreiben verfasst und sollt daher wissen ob diese Schreiben noch gültig sind oder aufgehoben wurden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Furch Anfragenr: 7790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Furch, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies mich darauf…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
15. Mai 2015 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Furch, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies mich darauf hin, dass Ihre Anfrage vom 16. Oktober 2014 bezüglich der Gültigkeit von Rundschreiben noch nicht beantwortet sei. Mit E-Mail vom 21. Oktober 2014 bat ich Sie um Konkretisierung der Rundschreiben, damit ich Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung weiterleiten kann. Seitdem habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, um welche Rundschreiben es sich bei Ihrer Anfrage handelt. Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Furch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Bernhard Furch
Betreff
AW: AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
31. Mai 2015 12:51
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995" vom 16.10.2014 (#7790) wurde bisher nicht beantwortet. Ich hatte Ihnen auf Anfrage am 26.10.2014 zwei Dropbox-Links geschickt. Dort können die Schreiben eingesehen werden. Falls der Link von Ihrerseite nicht zugänglich ist, dann bitte ich um kurzfristige Nachricht. Danke + mit freundlichen Grüßen, Bernhard Furch Anfragenr: 7790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Furch, mit E-Mail vom 15. Mai 2015 teilte ich Ihnen mit, dass ich keine Nachricht von Ihnen mi…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
2. Juni 2015 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Furch, mit E-Mail vom 15. Mai 2015 teilte ich Ihnen mit, dass ich keine Nachricht von Ihnen mit einer Konkretisierung der Rundschreiben erhalten habe. Bitte senden Sie mir die Rundschreiben per E-Mail zu oder teilen Sie mir mit, um welche Rundschreiben es sich bei ihrer Anfrage handelt, damit ich Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung weiterleiten kann. Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Furch
Sehr geehrte Damen und Herren, da hier ansch keine Dokumente angehängt werden bitte ich um Mitteilung an welche e…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Bernhard Furch
Betreff
AW: AW: AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
7. Juni 2015 21:06
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da hier ansch keine Dokumente angehängt werden bitte ich um Mitteilung an welche email Adresse ich die Dokumente senden kann. Alternativ hier noch mal der dropbox link Hier sind beide Dokumente einsehbar https://www.dropbox.com/sh/x6b0lc01tf5ulpn/AABMMjC5gAvUDiq9iF4kFZgEa?dl=0 Danke + Mit freundlichen Grüßen Bernhard Furch Anfragenr: 7790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Furch, die Dateianhänge können Sie an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> senden. Ein…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
9. Juni 2015 11:24
Status
Sehr geehrter Herr Furch, die Dateianhänge können Sie an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> senden. Ein Dropbox-Link kann aus Sicherheitsgründen von hier nicht aufgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Furch
Sehr geehrte Damen und Herren, Die gewünschten Unterlagen habe ich gerade per Mail an die Poststelle geschickt. …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Bernhard Furch
Betreff
AW: AW: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
9. Juni 2015 20:12
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die gewünschten Unterlagen habe ich gerade per Mail an die Poststelle geschickt. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Furch Anfragenr: 7790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Furch, für Ihre E-Mails vom 16. Oktober 2014 und 09. Juni 2015 zur Gültigkeit der Rundschreibe…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995 [#7790]
Datum
2. Juli 2015 09:15
Status
Sehr geehrter Herr Furch, für Ihre E-Mails vom 16. Oktober 2014 und 09. Juni 2015 zur Gültigkeit der Rundschreiben 8706-124/11/03c vom 05.07.2000 sowie 857-124/00/00 vom 03.01.1995 bedanken wir uns. Zunächst möchten wir auf die bereits bestehende Positionierung der Landesregierung hinweisen, dass an den hochbelasteten innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen - neben den Maßnahmen zur Verkehrssicherheit - auch Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung des Straßenverkehrslärms sein können. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer solchen Anordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen sind bei der derzeitigen Rechtslage insbesondere § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu beachten. Dabei hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde auch nach den Vorgaben von § 45 Abs. 9 StVO und der „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23.11.2007, VkBl. 2007, S. 767 zu handeln. Diese rechtlichen Voraussetzungen hat sie in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Dabei hat die Straßenverkehrsbehörde eine Anhörung der zuständigen Straßenbaubehörde und der Polizei durchzuführen. Sollte es dabei zu einem positiven Ergebnis kommen, ist dann noch die Zustimmung der Oberen Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM Zentrale in Koblenz) einzuholen. Eine landesweite Handreichung gibt zudem bereits – auf der Grundlage verschiedener Pilotversuche - den Kommunen und den zuständigen Behörden eine Hilfestellung und dient allgemein der Transparenz des behördlichen Handelns; sie kann auf der Internet-Seite des ISIM eingesehen werden. Insofern ergänzt diese Lärmbetrachtung die bisherigen Rundschreiben, die sich im Kern auf die Fragestellungen zu Tempo-30-Zonen und Verkehrssicherheit beziehen. Gleichwohl werden aktuell hierzu die derzeitigen rechtlichen Rahmenregelungen diskutiert. Sie legen Eingriffsschwellen fest, die inzwischen vielfach als zu hoch eingestuft werden, um den wachsenden Wünschen nach Beschränkungen vor allem aus Verkehrssicherheits- und Lärmschutzgründen gerecht zu werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat in diesem Zusammenhang einen Beschluss der Länder-Verkehrsministerkonferenz unterstützt, mit dem der Bund aufgefordert wird, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen - insbesondere Tempo 30-Regelungen vor allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen - einzuführen, da hier häufig eine besondere Gefahrenlage besteht. Damit würde das Regel-Ausnahme-Verhältnis Tempo 30/Tempo 50 vor solchen Einrichtungen aus Verkehrssicherheitsgründen umgekehrt. Auch im Hinblick auf die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen fordert der Beschluss eine Absenkung der gesetzlichen Eingriffsschwellen. Eine Arbeitsgruppe der Länder soll dazu bis zur Herbstsitzung 2015 (in Worms) konkrete Gesetzesänderungen vorschlagen. Sobald die Ergebnisse hierzu vorliegen, wird dann geprüft, inwieweit die derzeit noch aktuellen Rundschreiben zu überarbeiten sind. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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