Gültigkeit zweier Verordnungen aus dem Dritten Reich
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Sind die folgenden beiden Verordnungen mangels Aufhebung weiterhin gültig?
Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs vom 7. März 1935
Verordnung über die Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs vom 7. März 1936.
Ich konnte keine Aufhebung durch ein Kontrollratsgesetz feststellen.
Vielen Dank für eine kurze Information.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Januar 2019
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19. Februar 2019
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