Gunnar Beck - Einstellung des Ermittlungsverfahrens / Immunität
Die Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Gunnar Beck sowie für die Nicht-Beantragung der Aufhebung der Immunität (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/gunnar-beck-afd-professorentitel-immunitaet-verfahrenseinstellung ), vorzugweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Ergebnis der Anfrage
"[...] Das Parlament hat bis heute keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Herrn Beck erhalten.
Anscheinend hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beschlossen, die Aufhebung der Immunität von Herrn Gunnar BECK nicht zu beantragen, wenn die Angaben in dem von Ihnen übermittelten Artikel der "Zeit" zutreffend sind.
Die Gründe für diese Entscheidung können nur von der deutschen Behörde angegeben werden.
In der Tat ist das Europäische Parlament in die vorbereitenden Schritte dieser Art von Verfahren überhaupt nicht involviert. [...]"
Anfrage erfolgreich
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Datum21. August 2019
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11. September 2019
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