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Gunnar Beck - Einstellung des Ermittlungsverfahrens / Immunität

Die Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Gunnar Beck sowie für die Nicht-Beantragung der Aufhebung der Immunität (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/gunnar-beck-afd-professorentitel-immunitaet-verfahrenseinstellung ), vorzugweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Ergebnis der Anfrage

"[...] Das Parlament hat bis heute keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Herrn Beck erhalten.
Anscheinend hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beschlossen, die Aufhebung der Immunität von Herrn Gunnar BECK nicht zu beantragen, wenn die Angaben in dem von Ihnen übermittelten Artikel der "Zeit" zutreffend sind.

Die Gründe für diese Entscheidung können nur von der deutschen Behörde angegeben werden.
In der Tat ist das Europäische Parlament in die vorbereitenden Schritte dieser Art von Verfahren überhaupt nicht involviert. [...]"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte<< Anrede >> auf Basis der Verordnu…
An Europäisches Parlament Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Gunnar Beck - Einstellung des Ermittlungsverfahrens / Immunität [#164455]
Datum
21. August 2019 00:26
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte<< Anrede >> auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Gunnar Beck sowie für die Nicht-Beantragung der Aufhebung der Immunität (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/gunnar-beck-afd-professorentitel-immunitaet-verfahrenseinstellung ), vorzugweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Europäisches Parlament
A 10258 Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Nachricht, die am 21.08.2019 mit dem Zeichen A(2019) …
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A 10258 Empfangsbestätigung
Datum
28. August 2019 12:36
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,8 KB


Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Nachricht, die am 21.08.2019 mit dem Zeichen A(2019) 10258 registriert wurde, ist beim Europäischen Parlament eingegangen. Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. In Übereinstimmung mit der oben genannten Verordnung wird Ihr Antrag nach Registrierung Ihrer Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 11.09.2019 ab. Bei Zweifeln bezüglich Ihrer Identität behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, um die Übermittlung weiterer Angaben zu ersuchen. Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG verarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihren Antrag über die Website https://fragdenstaat.de/ eingereicht haben, eine private Website, die nicht offiziell mit dem Europäischen Parlament verbunden ist. Daher kann das Europäische Parlament nicht für technische oder sonstige Probleme verantwortlich gemacht werden, die mit der Nutzung dieses Systems zusammenhängen. Mit freundlichen Grüßen,
Europäisches Parlament
A 10258 EM/de Sehr geehrte Herr Beier, Das Parlament hat bis heute keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität von …
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A 10258 EM/de
Datum
29. August 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,8 KB


Sehr geehrte Herr Beier, Das Parlament hat bis heute keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Herrn Beck erhalten. Anscheinend hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beschlossen, die Aufhebung der Immunität von Herrn Gunnar BECK nicht zu beantragen, wenn die Angaben in dem von Ihnen übermittelten Artikel der "Zeit" zutreffend sind. Die Gründe für diese Entscheidung können nur von der deutschen Behörde angegeben werden. In der Tat ist das Europäische Parlament in die vorbereitenden Schritte dieser Art von Verfahren überhaupt nicht involviert. Die folgenden beiden Dokumente informieren Sie über die Aufhebung der Immunität von Europaabgeordneten: - Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Artikel 9) http://www.europarl.europa.eu/RegData/reglement/2019/03-25/EP-PE_REGL(2019)03-25_DE.pdf - PROTOKOLL (Nr. 7) ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN DER EUROPÄISCHEN UNION - KAPITEL III MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2012:326:FULL&from=DE Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament Ihren Antrag als bearbeitet und die Akte wird geschlossen. Mit freundlichen Grüßen,

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Julian Pascal Beier
AW: A 10258 EM/de [#164455] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen …
An Europäisches Parlament Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: A 10258 EM/de [#164455]
Datum
30. August 2019 05:57
An
Europäisches Parlament
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 164455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>