Gutachtem der Firma secunet zum beA in seiner Fassung vom 30.5.2018

Das Gutachtem der Firma secunet zum beA in seiner Fassung vom 30.5.2018.

Mir ist bekannt, dass eine andere Person das genannte Gutachten von Ihnen erhalten hat, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz in einem Urteil für gültig erklärt hat und nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Berufung abgelehnt hat (OVG 12 N 151.19 / VG 2 K 179.18 Berlin). Ich gehe daher davon aus, dass für Sie eine Pflicht zur Herausgabe dieses Dokuments besteht.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
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Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachtem de…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Gutachtem der Firma secunet zum beA in seiner Fassung vom 30.5.2018 [#197383]
Datum
18. September 2020 08:38
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachtem der Firma secunet zum beA in seiner Fassung vom 30.5.2018. Mir ist bekannt, dass eine andere Person das genannte Gutachten von Ihnen erhalten hat, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz in einem Urteil für gültig erklärt hat und nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Berufung abgelehnt hat (OVG 12 N 151.19 / VG 2 K 179.18 Berlin). Ich gehe daher davon aus, dass für Sie eine Pflicht zur Herausgabe dieses Dokuments besteht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 197383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197383/ Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.09.2020 Sehr geehrter Herr Böck, wir nehmen Bezug auf Ihren über die Int…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.09.2020
Datum
5. Oktober 2020 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,9 KB


Sehr geehrter Herr Böck, wir nehmen Bezug auf Ihren über die Internetseite https://fragdenstaat.de/ gestellten Antrag auf Informationszugang vom 18.09.2020 [#197383]. Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Antrags. Nach Prüfung Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Hanno Böck
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.09.2020 [#197383] Sehr geehrte<< Anrede >> Der Antrag ha…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.09.2020 [#197383]
Datum
5. Oktober 2020 16:45
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Der Antrag hat sich zwischenzeitlich erledigt, da das entsprechende Dokument inzwischen öffentlich im Internet einsehbar ist. Ich ziehe den Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 197383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197383/