Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Das neue Gutachten zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. September 2018
  • Frist
    19. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Günter Tolkiehn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes [#33528]
Datum
17. September 2018 13:05
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Das neue Gutachten zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Günter Tolkiehn <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. September 2018
Status
Warte auf Antwort
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Tolkien, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 17. September 2…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes [#33528] hier: Zwischenmitteilung
Datum
25. September 2018 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkien, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 17. September 2018. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Finanzbehörde zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie Informationen zum Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden können. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 15,- bis 500,- Euro liegt. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zudem ist der entstandene Personalaufwand zu berücksichtigen (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes: 64,00 Euro / Stunde, des gehobenen Dienstes: 54,00 Euro / Stunde). Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Des Weiteren wird für die Beantwortung der Anfrage Ihre vollständige Anschrift benötigt. Bitte teilen Sie mir bis 05. Oktober 2018 mit, ob Sie angesichts einer möglichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Günter Tolkiehn
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bestätigung Ihrer Zuständigkeit. Zur anges…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes [#33528] hier: Zwischenmitteilung [#33528]
Datum
28. September 2018 09:23
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bestätigung Ihrer Zuständigkeit. Zur angesprochenen Gebührenfrage erlaube ich mir den folgenden Hinweis: Bei der angeforderten Information handelt es sich um ein von einer Behörde beauftragtes Gutachten zu einem Vertrag der Daseinsvorsorge. Es unterfällt nicht nur der Auskunftspflicht, sondern nach HmbTG § 3 Abs. 1 Nr. 8 auch der Veröffentlichungspflicht und ist nach § 10 Abs. 1 S.1 unverzüglich im Informationsregister zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung steht jedoch nach meiner Kenntnis bisher aus. Eine Erhebung von Gebühren für die Herausgabe dieser Information auf Einzelanfrage kommt deshalb nicht in Betracht. Ich bitte deswegen um fristgerechte und gebührenfreie Bereitstellung des angefragten Gutachtens in elektronischer Form oder alternativ um Mitteilung des direkten Links zu dem Gutachten im Transparenzportal. Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 33528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Tolkiehn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes [#33528] hier: Zwischenmitteilung [#33528]
Datum
12. Oktober 2018 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu keiner Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung Ihres Antrags sowie im Falle einer Gebührenerhebung die Erteilung eines Bescheides erforderlich werden könnte, bitte ich Sie um die Mitteilung Ihres zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 HmbTG) bis spätestens 15.10.2018. Mit freundlichen Grüßen
Günter Tolkiehn
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. 10. in der Sie die Gebührenfreiheit me…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes [#33528] hier: Zwischenmitteilung [#33528]
Datum
18. Oktober 2018 17:16
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. 10. in der Sie die Gebührenfreiheit meiner Anfrage in Aussicht stellen. Sie vermerken darin weiter, dass ich den Antrag ohne Angabe meiner Wohnanschrift gestellt hätte. Das trifft jedoch nicht mehr zu. Bereits auf Ihre erste Aufforderung hierzu habe ich in meinem Schreiben vom 28. 9. meine Wohnadresse in dem dafür vom Portal vorgesehenen Feld eingegeben. In der mir vom Portal zur Verfügung gestellten Kopie des Schreibens ist sie auch verzeichnet (ganz unten unter dem Namenszug und der Anfragenummer). Ich bitte um Prüfung und Kenntnisnahme. Vorsorglich füge ich die Angabe diesem Schreiben auch wieder an gleicher Stelle bei. Sollte die Adressangabe dennoch für Sie nicht sichtbar sein, muss das technische Gründe haben. Für diesen Fall bitte ich darum, meine Adresse dem Hamburger Telefonbuch zu entnehmen oder mit Google zu ermitteln. Meinen Namen gibt es weltweit nur ein Mal. Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es unangebracht finde, dass Sie mir in dieser Korrespondenz Fristen setzen - zuletzt drei (!) Tage. Ich bitte doch zu bedenken, dass Ihre Behörde in diesem Verfahren die verpflichtete Stelle ist, der der Gesetzgeber unverzügliche Auskunfterteilung mit einer maximalen Frist von einem Monat auferlegt hat. Der Monat ist jetzt übrigens gerade um. Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 33528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Tolkiehn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Günter Tolkiehn
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr ablehnender Bescheid hat mich überrascht. Seine Begründung mit HmbTG § 6 …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: Gutachten 2018 zum Wert des Hamburger Fernwärmenetzes [#33528] hier: Zwischenmitteilung [#33528]
Datum
26. Oktober 2018 10:34
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr ablehnender Bescheid hat mich überrascht. Seine Begründung mit HmbTG § 6 Abs. 1 kann jedoch nicht überzeugen. Wie Sie selbst korrekt zitieren, ist von der Informationspflicht ausgenommen nur "die unmittelbare Willensbildung des Senats, einschließlich der zu diesem Zweck erstellten Entwürfe, vorbereitenden Notizen und vorbereitenden Vermerke" ausgenommen. Das umfasst sicher nicht alle von Dritten erstellten Dokumente, die der Willensbildung des Senats dienen. Ich verweise dazu auch auf § 6 Abs. 2 Nr. 1 S. 2, wo es ausdrücklich heißt "Nicht der unmittelbaren Entscheidungsfindung nach Satz 1 dienen .... Gutachten oder Stellungnahmen Dritter." Ich habe deswegen gem. HmbTG § 14 Abs. 1 S. 1 den HBfDI angerufen. Den Widerspruch gegen den Bescheid behalte ich mir bis zu seiner Rückäußerung vor, lege jedoch im Interesse des guten Einvernehmens nahe, bereits jetzt den Bescheid hinsichtlich meiner o.g. Ausführungen zu überprüfen und ggf. zu revidieren. Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 33528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Tolkiehn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>