Gutachten Afghanistan - zweiter Versuch

das Gutachten, auf welches sich in folgenden Artikel bzw. Bescheid des BAMF bezogen wird: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84071700/bamf-bescheid-afghane-kann-mit-maedchen-blutschuld-zahlen.html

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten, a…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Afghanistan - zweiter Versuch [#35651]
Datum
8. Januar 2019 17:52
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten, auf welches sich in folgenden Artikel bzw. Bescheid des BAMF bezogen wird: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84071700/bamf-bescheid-afghane-kann-mit-maedchen-blutschuld-zahlen.html Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Afghanistan - zweiter Versuch“ vom 08.…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Afghanistan - zweiter Versuch [#35651]
Datum
26. Mai 2019 15:25
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Afghanistan - zweiter Versuch“ vom 08.01.2019 (#35651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 26.05.2019, welche hier u…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Gutachten Afghanistan - zweiter Versuch [#35651]
Datum
27. Mai 2019 10:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 26.05.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 744 geführt wird (bitte stets angeben). Wie Ihnen bereits mit Bescheid v. 08.11.2019 zu einer gleichlautende Anfrage mitgeteilt wurde, muss Ihr Auskunftsersuchen abgelehnt werden. Wir werden jedoch Ihre Anfrage erneut prüfen und kommen wieder auf Sie zu. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 26.05.2019, welche hier u…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Gutachten Afghanistan - zweiter Versuch [#35651]
Datum
27. Mai 2019 10:31
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 26.05.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 744 geführt wird (bitte stets angeben). Wie Ihnen bereits mit Bescheid v. 08.11.2018 zu einer gleichlautende Anfrage mitgeteilt wurde, muss Ihr Auskunftsersuchen abgelehnt werden. Wir werden jedoch Ihre Anfrage erneut prüfen und kommen wieder auf Sie zu. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen