Gutachten Afghanistan

das Gutachten, auf welches sich in folgenden Artikel bzw. Bescheid des BAMF bezogen wird: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84071700/bamf-bescheid-afghane-kann-mit-maedchen-blutschuld-zahlen.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2018
  • Frist
    11. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten, a…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Afghanistan [#31808]
Datum
10. Juli 2018 18:21
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten, auf welches sich in folgenden Artikel bzw. Bescheid des BAMF bezogen wird: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84071700/bamf-bescheid-afghane-kann-mit-maedchen-blutschuld-zahlen.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Gutachten Afghanistan [#31808]
Datum
11. Juli 2018 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Afghanistan“ vom 10.07.2018 (#31808)…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Afghanistan [#31808]
Datum
8. Januar 2019 07:33
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Afghanistan“ vom 10.07.2018 (#31808) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 10.07.2018 wurde mit dem in der Anlage befindlichen Bescheid vom 08.11…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: Gutachten Afghanistan [#31808]
Datum
8. Januar 2019 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 10.07.2018 wurde mit dem in der Anlage befindlichen Bescheid vom 08.11.2018 abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe postalisch weder den Bescheid noch das im Bescheid erwähnte Schreiben vom…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gutachten Afghanistan [#31808]
Datum
8. Januar 2019 17:49
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe postalisch weder den Bescheid noch das im Bescheid erwähnte Schreiben vom 17.09.2018 erhalten. Offenbar ist die Post mittlerweile äußerst unzuverlässig, weshalb ich für die Zukunft um Zustellung mittels Postzustellungsurkunde bitte. Ich werde den Antrag in einer weiteren Anfrage erneut stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>