Gutachten Angermund Baggersee

alle vorliegenden Gutachten bezüglich der Nutzung der Baggerseen rund um Angermund. Insbesondere interessiert bin ich an den Gutachten zum Vogelflug und der dadurch resultierenden Gefahr für den Anflugsektor des Düsseldorfer Flughafens.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Angermund Baggersee [#195372]
Datum
16. August 2020 18:28
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vorliegenden Gutachten bezüglich der Nutzung der Baggerseen rund um Angermund. Insbesondere interessiert bin ich an den Gutachten zum Vogelflug und der dadurch resultierenden Gefahr für den Anflugsektor des Düsseldorfer Flughafens.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195372/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Angermund Baggersee“ vom 16.08.2020 (#…
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Angermund Baggersee [#195372]
Datum
20. September 2020 16:33
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Angermund Baggersee“ vom 16.08.2020 (#195372) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195372/

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Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer konkreten Anfrage zu Gutachten zum Vogelflug verweisen wir Sie an d…
Von
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
WG: Gutachten Angermund Baggersee [#195372]
Datum
24. September 2020 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer konkreten Anfrage zu Gutachten zum Vogelflug verweisen wir Sie an den Flughafen Düsseldorf. Die Gutachten werden von der Flughafen Düsseldorf GmbH beauftragt und nach unserer Kenntnis in regelmäßigen Abständen auch fortgeschrieben. Daher wenden Sie sich bitte bezüglich dieser Gutachten direkt an die Flughafen Düsseldorf GmbH oder die für den Flughafen zuständige Landesdienststelle (Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) oder die Deutsche Flugsicherung. Die Kontaktdaten der Stellen an die Sie sich wenden können sind die Folgenden: Flughafen Düsseldorf GmbH Postfach 30 03 63 D - 40403 Düsseldorf Telefon: +49 (0) 211 421-0, Fax: +49 (0) 211 421-6666, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> oder direkt an den: DAVVL e. V. Hanna-Kunath-Straße 18 28199 Bremen E-Mail <<E-Mail-Adresse>>, Telefon 0421 59702740, Fax 0421 59702741 Hinsichtlich Ihrer Frage nach Gutachten bezüglich der Nutzung der Baggerseen rund um Angermund benötige ich vor einer abschließenden Beantwortung konkretere Angaben. Was hier an Unterlagen vorliegt sind Ergebnisse zur Gewässergüte an den Baggerseen in nicht ausgewerteter Form oder der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf. Diese Unterlagen könnten zur Verfügung gestellt werden, sofern dies von Ihnen gemeint ist. Zu den Nutzungen an den Baggerseen liegen keine konkreten Gutachten vor. Sie können die Inhalte des Landschaftsplanes auf folgender Seite der Landeshauptstadt Düsseldorf einsehen: https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/l… Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen