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Gutachten Brücke Leverkusen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem Bau einer Rheinüberquerung in Leverkusen wurden laut Medienberichten Gutachten für zwei fehlerhafte Stahlbauteile erstellt. Diese lagen am 27.02.2020 und 10.03.2020 vor. Nachdem nun der Vertrag über die Errichtung der Brücke mit dem bauausführenden Unternehmen Porr AG gekündigt wurde, interessiert mich welche Mängel vorhanden waren die nun schlussendlich dazu geführt haben. Ich bitte Sie darum mir die Gutachten zuzusenden.

Quelle: https://www.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/leverkusener-bruecke-minderwertiger-stahl-aus-china-beschaeftigt-landtag-36623982

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bei dem Bau einer Rheinüberq…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Brücke Leverkusen [#185799]
Datum
1. Mai 2020 18:55
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bei dem Bau einer Rheinüberquerung in Leverkusen wurden laut Medienberichten Gutachten für zwei fehlerhafte Stahlbauteile erstellt. Diese lagen am 27.02.2020 und 10.03.2020 vor. Nachdem nun der Vertrag über die Errichtung der Brücke mit dem bauausführenden Unternehmen Porr AG gekündigt wurde, interessiert mich welche Mängel vorhanden waren die nun schlussendlich dazu geführt haben. Ich bitte Sie darum mir die Gutachten zuzusenden. Quelle: https://www.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/leverkusener-bruecke-minderwertiger-stahl-aus-china-beschaeftigt-landtag-36623982 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185799/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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Betreff
Datum
2. Juni 2020 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.05.2020, mit der Sie um umfassende Informatio…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Gutachten Brücke Leverkusen [#185799]
Datum
2. Juni 2020 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
909,5 KB
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.05.2020, mit der Sie um umfassende Informationen aus dem Stahlbaugutachten zur Rheinbrücke Leverkusen bitten. Die Gutachten des Instituts für Schweißtechnik u. Ingenieurbüro Dr. Möll GmbH, Hr. Dipl.-Ing J. Anders vom 27.02.2020 und 10.03.2020 liegen hier im Hause vor, sie umfassen einschließlich der Anhänge 400 bzw. 264 Seiten. Aufgrund dieses Umfangs werden wir die Gutachten (2x4 Dateien) unter https://fragdenstaat.de/a/185799/ bereitstellen. Ergänzend füge ich den Bericht des Ministeriums für Verkehr an den Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2020 bei. In diesem Bericht werden die Hintergründe und Ursachen, die letztendlich zur Vertragskündigung mit dem Auftragnehmer geführt haben, ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Ich hoffe, Ihrem Wunsch nach Informationen über die Hintergründe der Vertragskündigung mit dem bauausführenden Unternehmen Porr AG damit umfassend nachgekommen zu sein und bitte die etwas verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jörg Reißing - Referat III A2 - Straßenbetrieb, Brücken und Tunnel, Rastanlagen, Verkehrszählungen, Statistik und IT im Fachbereich Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Stadttor 1 40219 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211 3843 - 3212 Mobil: +49 (0)1520 9016495 Fax: +49 (0)211 3843 - 939110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung dieser sehr detaillierten Unterlagen. Ich wünsche viel Erf…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Brücke Leverkusen [#185799]
Datum
2. Juni 2020 13:32
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung dieser sehr detaillierten Unterlagen. Ich wünsche viel Erfolg im weiteren Strafverfahren und der erneuten Ausschreibung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185799/

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