Gutachten "Bürgerliche Ausschussmitglieder", Peter Hübner vom 19.07.2001

- das Gutachten von Peter Hübner zu "bürgerliche Ausschussmitglieder" aus dem Jahr 2001

Weitere Suchworte: Gemeindevertreter; Gemeindevertretung; Gemeindeordnung; Ausschuss; Entscheidungsbefugnis; Berechnungsverfahren (Sitzverteilung); Kommune (Gebietskörperschaft); Verfassungsrecht; Sachkundiger Bürger

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Gutachten v…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten "Bürgerliche Ausschussmitglieder", Peter Hübner vom 19.07.2001 [#262354]
Datum
2. November 2022 15:37
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Gutachten von Peter Hübner zu "bürgerliche Ausschussmitglieder" aus dem Jahr 2001 Weitere Suchworte: Gemeindevertreter; Gemeindevertretung; Gemeindeordnung; Ausschuss; Entscheidungsbefugnis; Berechnungsverfahren (Sitzverteilung); Kommune (Gebietskörperschaft); Verfassungsrecht; Sachkundiger Bürger
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262354/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemü…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
WG: [EXTERN] Gutachten "Bürgerliche Ausschussmitglieder", Peter Hübner vom 19.07.2001 [#262354]
Datum
3. November 2022 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
7,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schl…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] Gutachten "Bürgerliche Ausschussmitglieder", Peter Hübner vom 19.07.2001 [#262354]
Datum
22. November 2022 08:55
Status
image003.jpg
8,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 02.11.2022 (#262354). Hierauf kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass die von Ihnen angefragte Ausarbeitung als öffentlicher Umdruck 15/1300 verteilt worden und im öffentlich zugänglichen Internetangebot des Landtages aufzufinden ist unter: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl15/umdrucke/1300/umdruck-15-1300.pdf Dieses Angebot besteht unabhängig von Ansprüchen nach dem IZG-SH, da der Landtag gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG-SH nicht zu den informationspflichtigen Stellen gehört, soweit er parlamentarische Aufgaben wahrnimmt; zur parlamentarischen Aufgabenwahrnehmung zählt auch die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen. Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> Wow! Sie haben den Paragraphen ja sogar in 2017 extra ändern lassen, wei…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Gutachten "Bürgerliche Ausschussmitglieder", Peter Hübner vom 19.07.2001 [#262354]
Datum
22. November 2022 09:21
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> Wow! Sie haben den Paragraphen ja sogar in 2017 extra ändern lassen, weil sie die Gerichtsverfahren verlieren. Das ist ja mal - gelinde gesagt - richtig dreist. Andere Bundesländer sahen das nicht als notwendig an - In SH wird skandinavische Transparenz eher nicht so groß geschrieben, oder? Ich danke für den Links und wünsche eine schöne Woche! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262354/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>