Gutachten der Universität Friedrichshafen zur PKW-Maut

Das Gutachten der Universität Friedrichshafen, das angibt, dass Herrn Dobrindts Berechnungen "zuverlässige empirische Daten zugrunde" lägen und nach dem mit insgesamt 695,9 Millionen Euro zu rechnen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2015
  • Frist
    31. März 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten de…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Gutachten der Universität Friedrichshafen zur PKW-Maut [#8752]
Datum
26. Februar 2015 07:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten der Universität Friedrichshafen, das angibt, dass Herrn Dobrindts Berechnungen "zuverlässige empirische Daten zugrunde" lägen und nach dem mit insgesamt 695,9 Millionen Euro zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gutachten der Universität Friedrichshafen zur PKW-Maut
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Gutachten der Universität Friedrichshafen zur PKW-Maut
Datum
5. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gutachten der Universität zur PKW-Maut
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Betreff
Gutachten der Universität zur PKW-Maut
Datum
5. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen