Gutachten des BVerf zur Einstufung der von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisse

Das im Rahmen der Ermittlungen gegen die Betreiber von Netzpolitik.org erstellte Gutachten, des Bundesamt für Verfassungsschutz zur Einstufung der veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimis. Dieses Gutachten hat nach öffentlichen Aussagen Ihrer Behörde einen großen Anteil an der Aufnahme der Ermittlungen durch die GBA gespielt.
Im Angesicht des besonderen öffentlichen Interesses bitte ich um eine schnelle Bearbeitung meines Antrags.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das im Rahmen de…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des BVerf zur Einstufung der von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisse [#10934]
Datum
3. August 2015 16:47
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das im Rahmen der Ermittlungen gegen die Betreiber von Netzpolitik.org erstellte Gutachten, des Bundesamt für Verfassungsschutz zur Einstufung der veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimis. Dieses Gutachten hat nach öffentlichen Aussagen Ihrer Behörde einen großen Anteil an der Aufnahme der Ermittlungen durch die GBA gespielt. Im Angesicht des besonderen öffentlichen Interesses bitte ich um eine schnelle Bearbeitung meines Antrags.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
3. August 2015 16:56
Status
Warte auf Antwort
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