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Gutachten des Umweltbundesamtes zur EU-Klimaschutzpolitik

Medienberichten zufolge existiert ein zehnseitiges aktuelles Gutachten des Umweltbundesamtes im Auftrag des Umweltministeriums über die EU-Klimaschutzpolitik, welches zur Zeit der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

Bitte teilen Sie mir mit:
- Existiert dieses Gutachten oder handelt es sich um eine Falschmeldung?
- Falls Ja: Bitte stellen Sie mir eine Kopie des Gutachtens zur Verfügung. Ich gehe davon aus, dass derartige Gutachten unter die im Umweltinformationsgesetz des Bundes, §2 Absatz 3, beschriebenen Umweltinformationen fallen und sie zu einer Auskunft verpflichtet sind.

Ergebnis der Anfrage

Die Information steht inzwischen online:
http://www.umweltbundesamt.de/klimaschu…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2012
  • Frist
    22. Mai 2012
  • 0 Follower:innen
Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Gutachten des Umweltbundesamtes zur EU-Klimaschutzpolitik
Datum
20. April 2012 16:20
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Medienberichten zufolge existiert ein zehnseitiges aktuelles Gutachten des Umweltbundesamtes im Auftrag des Umweltministeriums über die EU-Klimaschutzpolitik, welches zur Zeit der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Bitte teilen Sie mir mit: - Existiert dieses Gutachten oder handelt es sich um eine Falschmeldung? - Falls Ja: Bitte stellen Sie mir eine Kopie des Gutachtens zur Verfügung. Ich gehe davon aus, dass derartige Gutachten unter die im Umweltinformationsgesetz des Bundes, §2 Absatz 3, beschriebenen Umweltinformationen fallen und sie zu einer Auskunft verpflichtet sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Hanno Böck Postanschrift Hanno Böck << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für ihre Nachricht vom 20. April, in der Sie um Informationen zu einem Gutac…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gutachten des Umweltbundesamtes zur EU-Klimaschutzpolitik
Datum
1. Juni 2012 15:02
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für ihre Nachricht vom 20. April, in der Sie um Informationen zu einem Gutachten des Umweltbundesamtes bitten. Ich vermute, dass es sich bei dem Gutachten, dass zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage nicht öffentlich zugänglich war, um das Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes mit dem Titel "Wahl zwischen Stillstand oder Aufbruch - warum die EU ihr Klimaziel 2020 jetzt erhöhen muss" handeln könnte. Dieses Papier ist mittlerweile im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de/klimaschutz/publikationen/position_klimaziel_2020.pdf erschienen. Damit ist es nach § 3 Abs. 2 Satz 4 iVm § 10 UIG bereits öffentlich verfügbar. Ich hoffe, damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Martin Weiß BMU KI I 5