Gutachten des wiss. Dienstes zu "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss" des wissenschaftlichen Dienstes, welches bereits in den Anfragen
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-des-wiss-dienstes-zu-schutz-vor-verhaftung-von-zeugen-vor-einem-untersuchungsausschuss/
und
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-mit-dem-titel-schutz-vor-verhaftung-von-zeugen-vor-einem-untersuchungsausschuss/
angefragt, aber mit der Begründung des fehlenden Anwendungsbereichs des IFG abgelehnt wurde.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun am 25.06.2015 entscheiden, dass der deutsche Bundestag eine informationspflichtige Behörde ist, soweit es um die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste geht. (http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=53)

Daher bitte ich Sie mir dieses Gutachten, möglichst in elektronischer Form, zuzusenden.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2015
  • Frist
    1. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten &q…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des wiss. Dienstes zu "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss" [#10414]
Datum
30. Juni 2015 22:10
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss" des wissenschaftlichen Dienstes, welches bereits in den Anfragen https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-des-wiss-dienstes-zu-schutz-vor-verhaftung-von-zeugen-vor-einem-untersuchungsausschuss/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-mit-dem-titel-schutz-vor-verhaftung-von-zeugen-vor-einem-untersuchungsausschuss/ angefragt, aber mit der Begründung des fehlenden Anwendungsbereichs des IFG abgelehnt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun am 25.06.2015 entscheiden, dass der deutsche Bundestag eine informationspflichtige Behörde ist, soweit es um die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste geht. (http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=53) Daher bitte ich Sie mir dieses Gutachten, möglichst in elektronischer Form, zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Ein…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. Juli 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. Juni 2015, mit der Sie um Übersendung eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Thema: Schutz vor Verhaftungen von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss, bitten. Ihr Antrag wird auf den Grundlage des IFG zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen