Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die beiden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, auf die sich die Tagesschau in dem unter 1) aufgeführten Artikel bezieht.

1) http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdaten-gesetzentwurf-101.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die beiden Gutac…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung [#10334]
Datum
25. Juni 2015 15:06
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die beiden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, auf die sich die Tagesschau in dem unter 1) aufgeführten Artikel bezieht. 1) http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdaten-gesetzentwurf-101.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetenen Ausarbeitungen d…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG)
Datum
2. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetenen Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit den titeln: - Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27. Mai 2015 und - Europäische Spielräume zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. mit freundlichen Grüßen