Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Genehmigungsverfahren zu Dienstreisen - Reichweite der Kontrolle der Bundestagsverwaltung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bräuchte ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Genehmigung von Dienstreisen durch den BundestagsPräsidenten nach 17 AbgG. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde seitens des ÄltestenRates 2010 die Genehmigungspraxis über Richtlinien geändert. Aus Studiumszwecken würde ich mir gerne die dazu gehörige Ausarbeitung durchlesen, die unter anderem besagte, wann eine Genehmigungsverweigerung möglich ist.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2016
  • Frist
    30. September 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bräuchte ein…
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Von
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Betreff
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Genehmigungsverfahren zu Dienstreisen - Reichweite der Kontrolle der Bundestagsverwaltung [#17699]
Datum
27. August 2016 14:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bräuchte ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Genehmigung von Dienstreisen durch den BundestagsPräsidenten nach 17 AbgG. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde seitens des ÄltestenRates 2010 die Genehmigungspraxis über Richtlinien geändert. Aus Studiumszwecken würde ich mir gerne die dazu gehörige Ausarbeitung durchlesen, die unter anderem besagte, wann eine Genehmigungsverweigerung möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme u…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Genehmigungsverfahren zu Dienstreisen - Reichweite der Kontrolle der Bundestagsverwaltung [#17699]
Datum
31. August 2016 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Gerne gebe ich die postalische Adresse an. Mom…
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Von
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Betreff
AW: AW: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Genehmigungsverfahren zu Dienstreisen - Reichweite der Kontrolle der Bundestagsverwaltung [#17699]
Datum
31. August 2016 11:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Gerne gebe ich die postalische Adresse an. Momentan bin ich gemeldet unter Bittweg 107, 40225, Düsseldorf. Da ich allerdings bald umziehen werde, ist ein Nachsendeantrag ausgefüllt worden. Falls es um die Sendung von Post geht, würde ich sie bitten, diese aus Gründen der Einfachheit an meine momentane (noch nicht gemeldete) Adresse zu senden: zu senden Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in