Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- PE 6 - 048/15 (Allgemeine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für KMU und EU-Beihilferecht)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • 2 Follower:innen

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - PE 6 - 048/15 …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags [#12622]
Datum
23. Januar 2016 13:14
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- PE 6 - 048/15 (Allgemeine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für KMU und EU-Beihilferecht)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit dem Sie um Zusendung der A…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags [#12622]
Datum
17. Februar 2016 09:43
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit dem Sie um Zusendung der Ausarbeitungen PE 6-048/15 "Allgemeine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für KMU und EU-Beihilferecht" bitten, ist im Referat ZR 4 des Deutschen Bundestages eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-114/2016 bearbeitet. Wegen der Vielzahl der derzeit eingehenden Anträge bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Von zwischenzeitlichen Rückfragen bitte ich daher abzusehen. Sobald als möglich werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen