Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags, das die Einschätzung enthält, dass sich die (fakultative) Beteiligung des Bundestags an der Ratifizierung von EU-Handelsabkommen begründen lässt, wenn sich bspw. die Handelspolitik zu einem zentralen Element der Gestaltung der internationalen Beziehungen entwickelt hat.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2015
  • Frist
    17. November 2015
  • Ein:e Follower:in
Jannis Eicker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Jannis Eicker
Betreff
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags [#11615]
Datum
14. Oktober 2015 14:24
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags, das die Einschätzung enthält, dass sich die (fakultative) Beteiligung des Bundestags an der Ratifizierung von EU-Handelsabkommen begründen lässt, wenn sich bspw. die Handelspolitik zu einem zentralen Element der Gestaltung der internationalen Beziehungen entwickelt hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jannis Eicker <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jannis Eicker
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Eicker, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme un…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags [#11615]
Datum
15. Oktober 2015 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Eicker, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Eicker, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags [#11615]
Datum
4. November 2015 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Eicker, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen