Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zur Drucksache 19/3428.

Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zur Drucksache 19/3428.

Bzw. zum Gesetzesentwurf dem FM zur Zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur
sozialen Grundsicherung und
- zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr
als drei Kindern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten des wis…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zur Drucksache 19/3428. [#242185]
Datum
1. März 2022 12:41
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zur Drucksache 19/3428. Bzw. zum Gesetzesentwurf dem FM zur Zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und - zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als drei Kindern.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242185/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen Folgendes mitteilen kann: Gemäß § 2 Abs. 4…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zur Drucksache 19/3428. [#242185]
Datum
2. März 2022 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen Folgendes mitteilen kann: Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG-SH gehört zu den informationspflichtigen Stellen der Landtag nicht, soweit er parlamentarische Aufgaben wahrnimmt; zur parlamentarischen Aufgabenwahrnehmung zählt auch die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen. Unabhängig davon ist das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Gesetzentwurf Drs. 19/3428 im öffentlich zugänglichen Internetangebot des Landtages aufzufinden unter: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07200/umdruck-19-07271.pdf Mit freundlichen Grüßen