Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Vorratsdatenspeicherung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung, wie berichtet unter http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/04/18/drk_20150418_1320_df87821d.mp3 (ab Minute 7:25).

Ergebnis der Anfrage

Der Antrag wurde - trotz der kürzlichen Gerichtsentscheidung, dass die Wissenschaftlichen Dienste unter das IFG fallen - abgelehnt. Das Gutachten aus dem Jahre 2011 gibt's unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i…, daher wird der Antrag nicht weiter verfolgt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2015
  • Frist
    22. Mai 2015
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Vorratsdatenspeicherung [#9465]
Datum
20. April 2015 20:30
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung, wie berichtet unter http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/04/18/drk_20150418_1320_df87821d.mp3 (ab Minute 7:25).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach IFG ... hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 20. April 2015, mit der Sie um Übers…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach IFG
Datum
23. April 2015
Status
Warte auf Antwort
... hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 20. April 2015, mit der Sie um Übersendung eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema Vorratsdatenspeicherung bitten. Ihr Antrag wird auf der Grundlage des IFG zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach IFG
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach IFG
Datum
13. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG [#9465] Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ihr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG [#9465]
Datum
1. Juli 2015 20:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ihre Ablehnung hinfällig und stelle meinen Antrag auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur VDS erneut. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>