Gutachten des ZIR zur Fortschreibung des Regionalplans

Unter dem Zeichen "z/fo/Regionalplan/b-Weirich-Brämer" wurde von der Staatskanzelei NRW ein Gutachten zur "Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf unter Beibehaltung von BSAB-Festlegungen" von Dr. Susan Grotefels, Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Raumlplanung an der Universität Münster (ZIR) estellt.

Dieses Gutachten wurde uns (Bürgerinitiative) auf der 68. Regionalratssitzung von Herrn Petrauschke (Landrat) uns Frau Lütkes (Regierungsprädidentin) vorenhalten und nur an Regionalratsmitglieder mit einem Sperrvermerk verteilt.

Ich möchte von meinem Recht des Informationsfreiheitsgesetzes Gebrauch machen und hätte dieses Gutachten gern im Original. Nur dadurch ist mir eine politische Teilnahme am Entscheidungsprozess zur Findung eines Standortes für einen Konverter im Rhein-Kreis Neuss möglich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des ZIR zur Fortschreibung des Regionalplans [#20989]
Datum
7. April 2017 17:49
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter dem Zeichen "z/fo/Regionalplan/b-Weirich-Brämer" wurde von der Staatskanzelei NRW ein Gutachten zur "Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf unter Beibehaltung von BSAB-Festlegungen" von Dr. Susan Grotefels, Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Raumlplanung an der Universität Münster (ZIR) estellt. Dieses Gutachten wurde uns (Bürgerinitiative) auf der 68. Regionalratssitzung von Herrn Petrauschke (Landrat) uns Frau Lütkes (Regierungsprädidentin) vorenhalten und nur an Regionalratsmitglieder mit einem Sperrvermerk verteilt. Ich möchte von meinem Recht des Informationsfreiheitsgesetzes Gebrauch machen und hätte dieses Gutachten gern im Original. Nur dadurch ist mir eine politische Teilnahme am Entscheidungsprozess zur Findung eines Standortes für einen Konverter im Rhein-Kreis Neuss möglich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage hat sich erledigt, ich habe das Gutachten gefunden unter: https://ww…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten des ZIR zur Fortschreibung des Regionalplans [#20989]
Datum
8. April 2017 12:21
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage hat sich erledigt, ich habe das Gutachten gefunden unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/zir_gutachten_bsab.pdf Danke !... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
G https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/zir_gutachten_bsab.pdf
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
G
Datum
3. Mai 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/zir_gutachten_bsab.pdf