Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Gutachten Freudenholm Langzeitentwöhnung 2009 & Ruhleben FK Alle Aufenthalte. 2X zur Langzeitentwöhnung insg. 3X da Rückfall1 und 04/2017

Im Rahmen meiner Heilbehandlung, Traumatherapie, Schulmedizin nach Dr. D. Klinghardt zum Abschluß der Lebenslinie aus dem Therapieinhalt von der Maßnahme in 2009 zwecks TraumaAuflösung und Abschluss des Therapieinhaltes als Schwerpunkt der Behandlung, nebst Gruppentherapie und Einzelgesprächen.

Vielen Dank!
bis später.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen meiner He…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Freudenholm Langzeitentwöhnung 2009 & Ruhleben FK Alle Aufenthalte. 2X zur Langzeitentwöhnung insg. 3X da Rückfall1 und 04/2017 [#186843]
Datum
16. Mai 2020 14:21
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen meiner Heilbehandlung, Traumatherapie, Schulmedizin nach Dr. D. Klinghardt zum Abschluß der Lebenslinie aus dem Therapieinhalt von der Maßnahme in 2009 zwecks TraumaAuflösung und Abschluss des Therapieinhaltes als Schwerpunkt der Behandlung, nebst Gruppentherapie und Einzelgesprächen. Vielen Dank! bis später.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186843 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszug…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Gutachten Freudenholm Langzeitentwöhnung 2009 & Ruhleben FK Alle Aufenthalte. 2X zur Langzeitentwöhnung insg. 3X da Rückfall1 und 04/2017 [#186843]
Datum
2. Juni 2020 13:04
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2020 ist im Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingang…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Gutachten Freudenholm Langzeitentwöhnung 2009 & Ruhleben FK Alle Aufenthalte. 2X zur Langzeitentwöhnung insg. 3X da Rückfall1 und 04/2017 [#186843]
Datum
16. Juni 2020 09:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 16.05.2020 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Eine abschließende Entscheidung über den von Ihnen gestellten Antrag auf Informationszugang ist zurzeit noch nicht möglich, weil die erbetene Stellungnahme des verantwortlichen Arbeitsbereiches bei uns noch nicht eingegangen ist. Wir haben den von uns eingebundenen Arbeitsbereich an die Zulieferung der erbetenen Stellungnahme erinnert und bitten Sie insoweit noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingang…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Gutachten Freudenholm Langzeitentwöhnung 2009 & Ruhleben FK Alle Aufenthalte. 2X zur Langzeitentwöhnung insg. 3X da Rückfall1 und 04/2017 [#186843]
Datum
19. Juni 2020 10:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 16.05.2020 teilen wir Ihnen mit, dass die erbetene Stellungnahme des verantwortlichen Arbeitsbereiches inzwischen vorliegt. Gleichwohl bedauern wir, Ihrem Begehren derzeit nicht abschließend zu können, da die von Ihnen gewählte Formulierung bzw. die getätigten Angaben leider nicht geeignet sind, um uns ein Auffinden der gewünschten und in unserem Hause ggf. vorliegenden Informationen zu ermöglichen. Es ist beispielsweise nicht erkennbar, ob es sich bei den von Ihnen als Gutachten bezeichneten Unterlagen um Arztbriefe oder Gutachten handelt, die von einer anderen medizinischen Einrichtung und nicht von einem von der Deutschen Rentenversicherung Bund beauftragten Gutachter erstellt wurden. Ggf. handelt es sich bei den angeforderten Informationen ggf. auch um Entlassungsberichte anderer Institutionen, die Sie im Rahmen von ggf. beantragten Leistungen zur Rehabilitation eingereicht haben. In diesem Fall benötigen wir unter anderem Angaben über Ihre Versicherungsnummer sowie das Maßnahmekennzeichen der beantragten und durchgeführten Rehabilitationsleistung. Dies ist notwendig, um den zuständigen Kolleg*innen weitergehende Ermittlungen ermöglichen zu können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in mit unserer E-Mail vom 19.06.2…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Gutachten Freudenholm Langzeitentwöhnung 2009 & Ruhleben FK Alle Aufenthalte. 2X zur Langzeitentwöhnung insg. 3X da Rückfall1 und 04/2017 [#186843]
Datum
18. August 2020 10:56
Status
Unser Az. 3070-333-007-8/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in mit unserer E-Mail vom 19.06.2020 hatten wir Ihnen im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 16.05.2020 mitgeteilt, dass Ihr Begehren nicht abschließend bearbeiten zu können, da die von Ihnen gewählte Formulierung bzw. die getätigten Angaben leider nicht geeignet sind, um uns ein Auffinden der gewünschten und in unserem Hause ggf. vorliegenden Informationen zu ermöglichen. Da wir bis zum heutigen Tage keine weitere Nachricht bzw. Rückantwort auf unsere oben genannte Mitteilung vom 19.06.2020 erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich die Angelegenheit von Ihnen nicht weiter verfolgt wird. Aus diesem Grund sehen wir den Antrag auch als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.