Gutachten Gleentaltraverse

Auf https://nitter.net/Polizei_MH/status/1324671356097744897 schreiben Sie:
"⚠️Das Betreten des über die B62 gespannten Seils ist lebensgefährlich⚠️
▶️Die Konstruktion ist laut Bewertung eines Gutachters instabil und nicht für derartige Belastungen ausgelegt."
Bitte senden Sie mir das entsprechende Gutachten zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf https://nitt…
An Polizeipräsidium Mittelhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Gleentaltraverse [#203074]
Datum
6. November 2020 20:07
An
Polizeipräsidium Mittelhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf https://nitter.net/Polizei_MH/status/1324671356097744897 schreiben Sie: "⚠️Das Betreten des über die B62 gespannten Seils ist lebensgefährlich⚠️ ▶️Die Konstruktion ist laut Bewertung eines Gutachters instabil und nicht für derartige Belastungen ausgelegt." Bitte senden Sie mir das entsprechende Gutachten zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203074/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Mittelhessen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 06.11.2020 haben Sie um die Übersendung von Unterlagen gebeten. Ihrem…
Von
Polizeipräsidium Mittelhessen
Betreff
WG: Gutachten Gleentaltraverse [#203074]
Datum
16. November 2020 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 06.11.2020 haben Sie um die Übersendung von Unterlagen gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Gleentaltraverse“ [#203074] [#203074]
Datum
21. November 2020 13:13
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203074/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Ich bin der Ansicht, dass die angefragte Auskunft sehr wohl von § 2 Abs 3 UIG/HUIG (gleichlautend) abgedeckt ist, nämlich unter Punkt 3 bzw. 6. Die Gleentaltraverse bezweckt den Schutz von Umwelt und Natur. Darüber gespeicherte Daten wie ein Sicherheitsgutachten fallen darum unter Nr. 3b) und Nr. 6. Jegliches Eingriffshandeln der Polizei würde sich nach Nr. 3a) auf Umweltbestandteile auswirken. Ein angefertigtes Sicherheitsgutachten ist als Planung eines potentiellen Eingreifens zu betrachten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203074.pdf Anfragenr: 203074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203074/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in das Hessische Informationsfreiheitsrecht, §§ 80 ff. HDSIG, betrifft nicht die Polize…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Gleentaltraverse“ [#203074] [#203074]
Datum
23. November 2020 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Hessische Informationsfreiheitsrecht, §§ 80 ff. HDSIG, betrifft nicht die Polizei, § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG. Für das Umweltinformationsrecht ist der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte nicht zuständig, § 89 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin der Ansicht, dass die angefragte Auskunft sehr wohl von § 2 Abs 3 UIG/HUIG (g…
An Polizeipräsidium Mittelhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Gleentaltraverse“ [#203074] [#203074]
Datum
23. November 2020 15:44
An
Polizeipräsidium Mittelhessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin der Ansicht, dass die angefragte Auskunft sehr wohl von § 2 Abs 3 UIG/HUIG (gleichlautend) abgedeckt ist, nämlich unter Punkt 3 bzw. 6. Die Gleentaltraverse bezweckt den Schutz von Umwelt und Natur. Darüber gespeicherte Daten wie ein Sicherheitsgutachten fallen darum unter Nr. 3b) und Nr. 6. Jegliches Eingriffshandeln der Polizei würde sich nach Nr. 3a) auf Umweltbestandteile auswirken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203074/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Mittelhessen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie weder nach dem HDSIG, noch nach dem…
Von
Polizeipräsidium Mittelhessen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Gleentaltraverse“ [#203074] [#203074]
Datum
27. November 2020 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie weder nach dem HDSIG, noch nach dem UIG/HUIG einen Anspruch auf Informationszugang zu dem Gutachten haben. Das Gutachten stellt lediglich fest, dass das gespannte Seil instabil und daher eine Nutzung lebensgefährlich ist. Demnach war Ziel dieses Gutachtens nicht die Prüfung der Belastung der Umwelt, sondern die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Ein Umweltbezug nach dem UIG/HUIG ist daher hinsichtlich des Gutachtens nicht gegeben. Mit freundlichem Gruß