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Gutachten Gleisdreieck, Wegeführung von der Yorckbrücke Nr. 5 bis in den Westpark

Seit 2017 wurde in einem Gutachten die Wegeführung von der Yorckbrücke Nr. 5 über das Grundstück des Baumarktes Hellweg bis in den Westpark des Gleisdreieck untersucht. In dem Gutachten sind die Trassenführungen der geplanten neuen Bahnlinien S21 und der Regionalbahn Berlin – Potsdam (Stammbahn) enthalten. Ich bitte um Einsicht in dieses Gutachten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
  • Kosten dieser Information:
    5,60 Euro
  • 4 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
Gutachten Gleisdreieck, Wegeführung von der Yorckbrücke Nr. 5 bis in den Westpark [#33803]
Datum
28. September 2018 18:30
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 2017 wurde in einem Gutachten die Wegeführung von der Yorckbrücke Nr. 5 über das Grundstück des Baumarktes Hellweg bis in den Westpark des Gleisdreieck untersucht. In dem Gutachten sind die Trassenführungen der geplanten neuen Bahnlinien S21 und der Regionalbahn Berlin – Potsdam (Stammbahn) enthalten. Ich bitte um Einsicht in dieses Gutachten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Gleisdreieck, Wegeführung von der Yo…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Gutachten Gleisdreieck, Wegeführung von der Yorckbrücke Nr. 5 bis in den Westpark [#33803]
Datum
31. Oktober 2018 12:37
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Gleisdreieck, Wegeführung von der Yorckbrücke Nr. 5 bis in den Westpark“ vom 28.09.2018 (#33803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 Sehr geehrtAntragste…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018
Datum
7. November 2018 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren am 28.09.2018 gestellten Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergeht folgender B e s c h e i d: 1. Ihnen wird Einsicht in die "Studie zur Sondierung der Wegebeziehungen zwischen Yorckstraße / Yorckbrücke Nr. 5 und Gleisdreieck Westpark" vom 09.05.2018 gewährt. 2. Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Entstehende Verwaltungsgebühren werden in einem gesonderten Gebührenbescheid geltend gemacht. Begründung: I. Mit E-Mail vom 28.09.2018 haben Sie beantragt, Einsicht in das "Gutachten zur Wegeführung von der Yorckbrücke Nr. 5 über das Grundstück des Baumarktes Hellweg bis in den Westpark des Gleisdreiecks" zu erhalten. II. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in den Inhalt der von öffentlichen Stellen geführten Akten. Die von Ihnen beantragte Akteneinsicht unterfällt diesem Informationsrecht, so dass Ihrem Antrag stattzugeben ist. Zur Vereinbarung eines Termins für die Akteneinsicht setzten Sie sich bitte mit Frau Schönhart unter der Telefonnummer 030 9025-1362 in Verbindung. III. Die Kostengrundentscheidung beruht auf § 16 IFG i.V.m. § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge und § 1 Absatz 1 Verwaltungsgebührenordnung. Da es sich um eine einfache Akteneinsicht handelt, werden in Ihrem Fall voraussichtlich Gebühren in Höhe von 5,00 EUR (Rahmengebühr) anfallen. Sollten zusätzliche Kopiekosten im Rahmen der Akteneinsichtnahme entstehen, würden diese mit 0,15 EUR/ Kopie (bis zum Format DIN A3 s/w) berechnet werden. Die Höhe der Gebühr wird nach Einsichtnahme der Akten vor Ort in einem gesonderten Gebührenbescheid festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803] Sehr ge…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803]
Datum
12. November 2018 11:09
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte heute morgen Akteneinsicht. Die mir gezeigten Unterlagen bestanden aus drei Blättern Text, DIN A4 und aus drei Blätter mit Plänen bzw. Luftbildern auf DIN A3. Mir wurde erklärt, dass es sich nicht um ein Gutachten, sondern um eine Studie handele. Erstaunlich finde ich, dass in den Unterlagen keine Höhenmaße – weder für das Gelände noch für die zukünftigen Bahnanlagen genannt werden - außer für den Teilbereich zwischen Yorckstraße und Nord-Ost-Ecke des Baumarktes Hellweg. Dennoch werden nicht nur für diesen Bereich Aussagen über die Wegeführung zwischen Yorckstraße und Westpark des Gleisdreieck gemacht. Offensichtlich liegen der Studie weitere Informationen zugrunde, die jedoch nicht benannt werden. Deswegen bitte ich Sie zu prüfen, ob die mir gezeigten Unterlagen vollständig waren – gibt es nicht ein Titelblatt oder ein Inhaltsverzeichnis zur Studie ? Außerdem möchte ich Sie bitten, mir Einsicht zu gewähren in die der Studie zugrundeliegende Gleispläne mit dem Verlauf der S21 und der Stammbahn im Bereich zwischen Landewehrkanal und Yorckstraße. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Antwort zur Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803]…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Antwort zur Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803]
Datum
26. November 2018 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 12.11.2018 wurde Ihnen gemäß Bescheid vom 07.11.2018 Akteneinsicht in die „Studie zur Sondierung der Wegebeziehungen zwischen Yorckstraße / Yorckbrücke Nr. 5 und Gleisdreieck Westpark“ vom 09.05.2018 gewährt. Mit E-Mail vom 12.11.2108 haben Sie nach der Vollständigkeit der Unterlagen wie zum Beispiel Titelblatt oder Inhaltsverzeichnis zur Studie sowie weitere Aussagen zu den Höhen gefragt. Ebenso bitten Sie um Einsicht in die der Studie zugrundeliegenden Gleispläne zum geplanten Verlauf der S-Bahnlinie 21 und der Stammbahn im Bereich zwischen Landwehrkanal und Yorckstraße. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die am 12.11.2018 eingesehene Studie ist vollständig. Es gibt weder ein Titelblatt noch ein Inhaltsverzeichnis. Zudem werden in der Studie keine weiteren Höhenaussagen getroffen. Die Pläne, die der Studie zu Grunde liegen, sind nicht Teil der Studie und liegen hier nicht vor. Es gibt zur Studie keine Dokumentation, welche Pläne herangezogen wurden. Ich kann Ihnen bzgl. der von Ihnen angesprochenen Gleispläne nur empfehlen, Akteneinsicht bei der zuständigen Stelle bei uns im Haus Referat IV C – ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 Sehr geehrtAntragste…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018
Datum
26. November 2018 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich der von Ihnen am 12.11.2018 durchgeführten Akteneinsicht ergeht folgender G e b ü h r e n b e s c h e i d: Die Verwaltungsgebühr für die Akteneinsicht wird festgesetzt auf 5,60 EUR. Begründung: I. Mit Bescheid vom 07.11.2018 habe ich Ihrem Antrag auf Akteneinsicht stattgegeben und eine Kostengrundentscheidung über die Gebührenpflichtigkeit der Akteneinsicht getroffen. Sie haben daraufhin am 12.11.2018 Einsicht in den Inhalt der von meiner Behörde geführten Akten genommen. Bei Ihrer Akteneinsicht wurden vier Fotokopien aus den Akten gefertigt. II. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Nach Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 1 dieses Gebührenverzeichnisses beträgt die Rahmengebühr für die Gewährung von Akteneinsicht bei einer einfachen Akteneinsicht zwischen 5 und 100 EUR. Die Akteneinsicht war im vorliegenden Fall als einfache Akteneinsicht zu qualifizieren. Nach § 5 VGebO ist die Rahmengebühr zu bemessen nach der Bedeutung des Gegenstands und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten, nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben, sowie nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners. Die mit dem Vorgang betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde haben für die Bearbeitung des Vorgangs fünf Stunden aufgewandt. Der wirtschaftliche Nutzen der Akteneinsicht wird als gering eingeschätzt. Es ist daher angemessen, die Rahmengebühr vorliegend auf 5 EUR festzusetzen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners sind hier nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass eine Verwaltungsgebühr in dieser Höhe keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Nach Tarifstelle 1004 lit. d) des Gebührenverzeichnisses beträgt die Gebühr für die im Zusammenhang mit der Akteneinsicht angefertigten Fotokopien 0,15 EUR je Fotokopie. Für die bei Ihrer Akteneinsicht gefertigten 4 Fotokopien aus den Akten ist somit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,60 EUR festzusetzen. Insgesamt war daher für die durchgeführte Akteneinsicht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,60 EUR festzusetzen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 31.12.2018 auf eines der angegebenen Konten der Landeshauptkasse Berlins. Als Zahlungsgrund geben Sie bitte das Kassenzeichen 0030000220359 an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803] Sehr ge…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
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Betreff
AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803]
Datum
3. Dezember 2018 07:45
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir eine Kontonummer mit, auf die ich die 5,60 € überweisen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803] Sehr ge…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 28.09.2018 [#33803]
Datum
4. Dezember 2018 09:27
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte überweisen Sie die Summe auf eines der folgenden Konten: Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin: Postbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100 BIC: PBNKDEFFXXX Berliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600 BIC: BELADEBEXXX Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520 BIC: MARKDEF1100 Mit freundlichen Grüßen