Gutachten Glyphosat
- Anfrage an:
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Wie wirkt das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat auf die Umwelt und welche Risiken bestehen? Bitte lassen Sie mir dieses Gutachten zukommen.
Vielen Dank!
Korrespondenz
-
Frist – 20.08.2019
- 18. Jul 2019
- 25. Jul
- 31. Jul
- 07. Aug
- 20. Aug 2019
- Von
- Daniel Grützner
- Betreff
- Gutachten Glyphosat [#158932]
- Datum
- 18. Juli 2019 13:17
- An
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wirkt das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat auf die Umwelt und welche Risiken bestehen? Bitte lassen Sie mir dieses Gutachten zukommen.
Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Grützner
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Grützner
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- Von
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Betreff
- Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat
- Datum
- 29. Juli 2019 12:21
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte / sehr geehrter Daniel Grützner,
Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverfügung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.2019 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/…), verfügt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument:
Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023)
Für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschließend mit dem sogenannten „Addendum I“ vorgenommen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war für den behördeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht veröffentlicht. Die maßgebliche Risikobewertung enthält das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens veröffentlicht. Sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 2015 sind somit seit dem Herbst 2015 für die Öffentlichkeit frei zugänglich (https://www.efsa.europa.eu/de/press/new…).
Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen dürfen. Das BfR macht diesbezüglich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist für uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grundsätzlicher Bedeutung. Ausführliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-kr…
Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Einer Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdrücklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts Köln vom 15.12.2016 - 14 O 302/15 und des Oberlandesgerichts Köln vom 06.12.2017 - 6 U 8/17).
Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang gültig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die Möglichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit.
Hier gelangen Sie zu der Internetseite für den Informationszugang: https://dokumente.bfr.bund.de/glypo
Ihr Benutzername lautet: <<E-Mail-Adresse>>
Ihr Kennwort lautet: <<entfernt>>
Mit freundlichen Grüßen
Veröffentlichung Glyphosat-Gutachten
Das Bundesinstitut erlaubt Ihnen Zugang zum Glyphosat-Gutachten, allerdings nur zeitlich begrenzt über eine Website des Instituts. Dort lässt sich das Dokument nicht speichern.
Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, können Sie links auch einfach auf den Button „Gutachten herunterladen und speichern“ klicken.
- Von
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 18.07.2019; Unser Zeichen: 80-0703-01.2019/008 - 10687639
- Datum
- 12. August 2019 09:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Grützner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Juli 2019 in der Sie um die Zusendung folgender Informationen bitten:
„Wie wirkt das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat auf die Umwelt und welche Risiken bestehen? Bitte lassen Sie mir
dieses Gutachten zukommen.“
Wir nehmen an, dass sie sich mit „diesem Gutachten“ auf die Stellungnahme des BfR zur IARC-Monographie über Glyphosat
vom 4. September 2015 beziehen, die im Netz nach wie vor fälschlich als „Gutachten“ des BfR bezeichnet wird. Daher
senden wir Ihnen Zugangsdaten zu dieser Stellungnahme mit separater Mail zu.
Ihre Frage, wie Glyphosat auf die Umwelt wirkt, fällt nicht in die Zuständigkeit des BfR. Das BfR untersucht und
bewertet Fragen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheit, also wie Lebensmittel oder Stoffe auf die
Gesundheit des Menschen wirken.
Die Frage der Wirkung von Glyphosat auf die Umwelt fällt in die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes
(www.umweltbundesamt.de).
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen