Gutachten HWP

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das (vollständige) Gutachten zur betrieblich-baulichen Weiterentwicklung der Kliniken des Landkreises Göppingen gGmbH (jetzt: ALB FILS KLINIKEN GmbH), erstellt durch die HWP Planungsgesellschaft mbH, vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung vorliegen.
Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das (vollstän…
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Gutachten HWP [#15677]
Datum
14. Februar 2016 21:31
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das (vollständige) Gutachten zur betrieblich-baulichen Weiterentwicklung der Kliniken des Landkreises Göppingen gGmbH (jetzt: ALB FILS KLINIKEN GmbH), erstellt durch die HWP Planungsgesellschaft mbH, vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Sehr geehrter Herr Beier, im Auftrag der Geschäftsführung der ALB FILS KLINIKEN GmbH möchte ich Ihre Anfrage wie …
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
WG: Wichtig!!! WG: Gutachten HWP [#15677]
Datum
15. Februar 2016 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, im Auftrag der Geschäftsführung der ALB FILS KLINIKEN GmbH möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten: in Baden-Württemberg gibt es derzeit noch kein verabschiedetes Landesinformationsfreiheitsgesetz, auf das sich der anfragende Bürger berufen könnte; dieses wurde als Entwurf von den Grünen in BaWü auf den Weg gebracht, wird es aber vor den Wahlen nicht in eine Abstimmungsdebatte schaffen. Auf Bundesebene gelten lediglich Soll-Vorschrften und nur für Bundesbehörden. Aber auch dort regelt § 3 Nr. 7, dass ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht bei vertraulich erhobenen oder übermittelten Informationen, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht. Dies wird sowohl für HWP als auch die AFK GmbH aus Gründen der Wahrung von Geschäftsfgeheimnissen Gültigkeit haben. Dies ist derzeit jedoch unerheblich, weil wir keine Bundeseinrichtung sind und das Bundesgesetz nicht auf öffentliche Stellen in Baden-Württemberg anwendbar ist. Ihrem Anliegen können wir deshalb nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informa…
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: Wichtig!!! WG: Gutachten HWP [#15677]
Datum
15. Februar 2016 14:31
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) wurde im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet (Drucksache 15 / 7720), am 17.12.2015 ausgefertigt und trat am 30.12.2015 in Kraft (mit Ausnahme des § 12 - Veröffentlichungspflichten und Informationsregister, der drei Monate nach Verkündung in Kraft tritt). Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meine Nachric…
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: WG: Wichtig!!! WG: Gutachten HWP [#15677]
Datum
22. Februar 2016 15:42
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meine Nachricht vom 15.02.2016 erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Sehr geehrter Herr Beier, für Ihre Benachrichtigung vom 15.02.2016 mit dem Hinweis, dass das LIFG für Baden-Württ…
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
WG: AW: WG: Wichtig!!! WG: Gutachten HWP [#15677]
Datum
26. Februar 2016 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, für Ihre Benachrichtigung vom 15.02.2016 mit dem Hinweis, dass das LIFG für Baden-Württemberg noch Ende 2015 verabschiedet wurde und zum 01.01.2016 (mit Ausnahme des § 12 Veröffentlichungspflichten und Informationsregister) in Kraft getreten ist, darf ich mich bedanken. Wir werden uns mit dem neuen Gesetz befassen und Ihnen nochmals Antwort geben. Ich gehe jedoch nach wie vor davon aus, dass aus den in meiner Mail vom 15.02.2015 dargelegten Gründen auch im neuen LIFG BaWü kein Informationsrecht auf die Herausgabe des HWP-Gutachtens geregelt ist. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten HWP" vom 14.02.2016 (#1567…
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: AW: WG: Wichtig!!! WG: Gutachten HWP [#15677]
Datum
31. März 2016 23:22
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten HWP" vom 14.02.2016 (#15677) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Anfragenr: 15677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten HWP" vom 14.02.2016 (#1567…
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: WG: AW: WG: Wichtig!!! WG: Gutachten HWP [#15677]
Datum
25. Oktober 2016 21:36
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten HWP" vom 14.02.2016 (#15677) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um über 7 Monate (!) überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Sehr geehrter Herr Beier, die eingetretene Verzögerung bedauern wir sehr. In der Angelegenheit des neuen Informat…
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
AW: AW: WG: AW: WG: Wichtig!!! WG: Gutachten HWP [#15677]
Datum
26. Oktober 2016 19:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, die eingetretene Verzögerung bedauern wir sehr. In der Angelegenheit des neuen Informationsfreiheitsgesetzes LIFG) hatte ich im Mai 2016 eine gleichlautende Anfrage erhalten, die ich nach Studium des neuen Gesetzes im Juni 2016 beantwortet hatte. Ich bin wohl seinerzeit davon ausgegangen, dass es sich um Ihre Anfrage gehandelt hat. Ich hatte Ihnen ja eine Zwischennachricht zukommen lassen, dass wir das neue Gesetz besorgen und Ihnen dann antworten werden. Hier nun die Antwort. Nach § 2 Abs. 4 des LIFG gilt das Gesetz auch für natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Dienstleistungen (Krankenhäuser als Teil der Öffentlichen Daseinsvorsorge) erbringen und dabei der Kontrolle einer Stelle nach § 2 Abs. 1 unterliegen. Gemäß § 7 Abs. 1 des LIFG besteht der Anspruch auf Informationsgewährung jedoch gegenüber der Stelle, für die letztlich die öffentliche Dienstleistung erbracht wird. Dies ist in unserem Fall der Landkreis Göppingen, so dass die Kliniken-GmbH keinen Antragsadressaten nach dem LIFG darstellt. Folglich müssten Sie u.E. Ihren Antrag auf Informationszugang dort stellen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Göppingen
Sehr geehrter Herr Beier, wir sind aktuell dabei Ihre Anfrage zu bearbeiten. Sie erhalten nach Abschluss umgehend…
Von
Landratsamt Göppingen
Betreff
Gutachten HWP [#15677]
Datum
27. Januar 2017 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, wir sind aktuell dabei Ihre Anfrage zu bearbeiten. Sie erhalten nach Abschluss umgehend eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Göppingen
Sehr geehrter Herr Beier, nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetz handelt es bei der Bearbeitung Ihres An…
Von
Landratsamt Göppingen
Betreff
Gutachten HWP [#15677]
Datum
30. Januar 2017 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetz handelt es bei der Bearbeitung Ihres Antrags um eine individuelle zurechenbare gebührenpflichtige öffentliche Leistung. Diese Leistung wird die Gebühr von 200 Euro nicht übersteigen. Bitte teilen Sie uns bis zum 17.02.2017 mit, ob Sie eine gebührenpflichtige Bearbeitung Ihres Antrag wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Aufschlüsselung und Begründung der Gebühren. Mit freundlichen G…
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Gutachten HWP [#15677]
Datum
7. Februar 2017 19:32
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Aufschlüsselung und Begründung der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Göppingen
Sehr geehrter Herr Beier, herzlichen Dank für Ihre Rückantwort. Die Entscheidung oder die Zurverfügungstellung …
Von
Landratsamt Göppingen
Betreff
Gutachten HWP [#15677]
Datum
8. Februar 2017 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, herzlichen Dank für Ihre Rückantwort. Die Entscheidung oder die Zurverfügungstellung von Informationen stellt eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung des Landratsamtes Göppingen nach § 10 Abs. 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes i. V. m. VwV-Kostenfestlegung 2016 i. V. m. § 3 und des Gebührenverzeichnisses der Gebührensatzung des Landkreises Göppingen vom 1. Januar 2007 mit der Änderung vom 01.11.2015 dar. Bei weiteren Fragen bitten wir um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Gebührenverzeichnis sieht eine Gebühr i…
An Landratsamt Göppingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Gutachten HWP [#15677]
Datum
12. Februar 2017 04:57
An
Landratsamt Göppingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Gebührenverzeichnis sieht eine Gebühr in Höhe von 20 € für Auskünfte vor. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die reine Übersendung eines Dokumentes einen einfachen Fall nach § 10 Abs. 3 LIFG darstellt. Unabhängig davon beantrage ich hiermit eine Befreiung, hilfsweise Ermäßigung, der Gebühren. Neben dem öffentlichen Interesse liegen dafür persönliche Gründe vor, die ihrer Behörde (Amt 41) bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Göppingen
Sehr geehrter Herr Beier, zuerst einmal vielen Dank für Ihre Email die wir im Folgenden beantworten möchten. Be…
Von
Landratsamt Göppingen
Betreff
Gutachten HWP [#15677]
Datum
13. Februar 2017 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, zuerst einmal vielen Dank für Ihre Email die wir im Folgenden beantworten möchten. Bei dieser individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung handelt es sich, entgegen Ihren Ausführungen, um keine einfache Leistung. Neben der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Weitergabe/Veröffentlichung sind vielseitige Einwilligungen einzuholen. Eine mögliche Übersendung/Veröffentlichung des HWP Gutachtens ist keine Auskunft aus Akten. Daher erfolgt die Gebührenbemessung nicht nach Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sozialrecht (Sozialgesetzbücher) ermöglichen es keiner anderen Stelle außerhalb der Leistungsverwaltung etwaige personenbezogenen Abfragen zu stellen. Es steht Ihnen nach der Gebührenfestsetzung und Übersendung des Gebührenbescheids frei, einen Befreiungs-, Erlass- oder Ermäßigungsantrag nebst Begründung hierfür zu stellen. Dieser Antrag wird gesondert bearbeitet und beschieden. Wir bitten Sie nun, uns bis zum 17.02.2017 mitzuteilen, ob Sie eine gebührenpflichtige Bearbeitung Ihres Antrag wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten HWP“ [#15677]
Datum
25. Juli 2017 14:38
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15677 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Kosten für die Bearbeitung zu hoch sind. Außerdem nützt mir es nichts, einen Antrag auf Kostenbefreiung bzw. -ermäßigung - der ja auch abgelehnt werden kann - erst dann stellen zu können, wenn die Kosten schon angefallen sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>